Hallo Brausepaul,

.CDR-Dateien von Corel und andere Exoten lassen sich mit dem "Best of World"-Grafik-Programm "XnView" öffnen, konvertieren (z.B. zu JPG) und auch bearbeiten.

Mit einem Text-Editor (lt. ffiala) kann man jedenfalls keine Grafiken bearbeiten - das ist Unfug...

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Frage von ullib1982 am 17.8.2010 - 8:15 h

Wie lange kann ein e.V. in Gründung sein?

Antwort (Auszug) von JotEs am 17.8.2010 - 09:47 h

>...

Steuerliche Probleme wird es sicher geben, wenn die Gründung des Vereines dem Finanzamt nicht gemeldet wurde. Denn solange ein Verein nicht als gemeinnützig anerkannt ist, ist er unbeschränkt steuerpflichtig. Auch hier solltest du deinem Bekannten klar machen, dass er sich auf sehr dünnes Glatteis begibt, wenn er den Verein betreibt, ohne ihn beim Finanzamt anzumelden. Dies könnte als "leichtfertige Steuerverkürzung" (Ordnungswidrigkeit) oder gar als "Steuerhinterziehung" (Straftat) geahndet werden.<

Mein Kommentar: 1) Solange ein Verein nicht im Vereinsregister des Amtsgerichts ordnungsgemäß als "eingetragener Verein" (e.V.) eingetragen wurde, besteht auch keinerlei Steuerpflicht ! 2) Wenn außerdem bei einem eingetragenen Verein (e.V.) in seiner Satzung festgelegt wurde, daß unter Vereinszweck keine "Gewinnerzielungsabsicht" besteht, ist die Unterstellung der "leichtfertigen Steuerverkürzung" sowie der Steuerhinterziehung" reiner Nonsens !

Die Mitgliederbeiträge für sich allein sind keine Einnahmen im steuerrechtlichen Sinne, sondern dienen in der Praxis nur zum Ausgleich der lfd. Verwaltungskosten (Telefon, Porto, Verbrauchsmaterial wie Papier etc.).

Labeldesigner EDV- u. Rhetorik-Trainer Verwaltungsfachwirt**

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