Jeder kann sich nun nicht "von heute auf morgen" Immobilienmakler nennen. Um Maklertätigkeiten gewerblich ausführen zu dürfen benötigt man eine Gewerbeerlaubnis (§34c). Diese muss beim zuständigen Gewerbeamt erworben werden, allerdings muss dafür bisher (leider) keine Fachkenntnis nachgewiesen werden.
Bei Immobilienkaufleuten, wie hier schon beschrieben, handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Also um einen Immobilienmakler MIT tiefergehender Fachkenntnis.
LG