Hallo,

dein Plan hört sich gut an.

Nicht unentscheidend ist der Standort der Immobilie.

Momentan gibt es für mich keine bessere Alternative zum Vermögensaufbau als Immobilien. Allerdings liegt der Gewinn (wie bei den meisten Dingen) im Einkauf ;-)

Bei Zwangsversteigerungen kannst du teilweise nicht mehr günstig einkaufen, abgesehen von der Transparenz und Vorarbeit (Objekt besichtigen, Gutachten durchleuchten e.t.c.). In Großstädten werden die Zuschläge mittlerweile weit über dem Verkehrswert erteilt.

Du kannst auch auf dem Markt Eigentumswohnungen günstig einkaufen.

Allerdings solltest du immer beachten das du dich in eine Wohnungseigentümergemeinschaft einkaufst. Daher ist es unabdingbar die Lage vorab richtig abzuchecken (bspw.Protokolle= Unstimmigkeiten innerhalb der WEG, geplante Sonderumlagen e.t.c...)

Mit der möblierten Vermietung bin ich auch bei dir. Es ist ein komplexes Thema, aber bleibe dabei. Ich hatte einige Kunden, die sich auf diese Art Vermögen aufgebaut haben. Du scheinst mir da auf jeden Fall realistisch ranzugehen :-)

Ich wünsche dir viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo,

du gehörst aller Wahrscheinlichkeit einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Schaue mal von wem du deine jährlichen Abrechnungen erhältst (bei einem Hochhaus wahrscheinlich eine Hausverwaltung, oder einer deiner Miteigentümer verwaltet euch).

Es gibt hierzu eine Teilungserklärung. Diese solltest du dir mal durchlesen.

Beschränkungen an wen du vermieten darfst gibt es in der Regel nicht (ausser evt. eine untersagte Ferienvermietung).

Was du meintest scheint mir eher der Verkauf deiner Wohnung zu sein?

Hierzu gibt es öfter eine Zustimmungspflicht des Verwalters oder der Miteigentümer. Eine Ablehnung ist aber relativ selten, da sie sehr gut begründet sein muss.

Herzliche Grüße

...zur Antwort

Hallo,


das meiste wurde hier schon erwähnt.

Kauf bricht Miete nicht. Wie es nicht geht solltest du jetzt wissen.

Es besteht die Möglichkeit dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen zuzusenden. Je nachdem wo sich dein Mehrfamilienhaus befindet kannst du 10-20% erhöhen (Mietpreisbremse). Diesem Verlangen ist seitens des Mieters zustimmungspflichtig.

Sollte das Objekt dringend modernisierungsbedürftig sein hättest du die Möglichkeit auch hier zu erhöhen, auch zusammen mit einem Mieterhöhungsverlangen (üblich).

Bei allen Varianten wäre es wichtig das Form und Frist genau eingehalten werden. Hierzu solltest du dich dringend beraten lassen, ansonsten geht das nach hinten lassen und du verlierst Zeit und Geld.

Viel Erfolg.

...zur Antwort

Mein erster Gedanke - ihr habt eine Reservierung mit dem Makler abgeschlossen, nicht mit dem Eigentümer und das Grundstück ist vielleicht überhaupt nicht lieferbar?

Man müsste zumindest die Vertragsinhalte kennen um auf eure Fragestellung eingehen zu können....

LG

...zur Antwort

Guten Abend,

gesetzlich geregelt sind nur die Provisionen bei der Vermietung (Wohnvermittlungsgesetz).

Die Provisionen beim Immobilienverkauf  sind meines Wissens nicht gesetzlich geregelt. Sie variieren, wie schon hier beantwortet, regional.

Allerdings wird eine Provision bspw. von 12,5 % vor Gericht als sittenwidrig eingestuft (siehe BGH-Urteile).

Übersteigt die Höhe der Provision die jeweils marktüblichen Provision müssten besondere Gründe dargelegt werden können.

Letztendlich kann man auch mit Maklern über Provisionen verhandeln ;-)

LG

...zur Antwort

Jeder kann sich nun nicht "von heute auf morgen" Immobilienmakler nennen. Um Maklertätigkeiten gewerblich ausführen zu dürfen benötigt man eine Gewerbeerlaubnis (§34c). Diese muss beim zuständigen Gewerbeamt erworben werden, allerdings muss dafür bisher (leider) keine Fachkenntnis nachgewiesen werden.

Bei Immobilienkaufleuten, wie hier schon beschrieben, handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Also um einen Immobilienmakler MIT tiefergehender Fachkenntnis.

LG

...zur Antwort

Hallo Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft. Insgesamt sind wir 10 Eigentümer. Obwohl die Fassade Risse hat unterschrieb die Hausverwaltung das Abnahmeprotokoll.

Steht im Abnahmeprotokoll etwas von den Rissen? Hast du diese bei den Besichtigungen gesehen? Hast du die Protokolle der Eigentümerversammlung gelesen, aus denen sich evt.geplante Massnahmen zur Beseitigung der Risse an der Fassade ergeben? Was ergibt sic hevt. aus den Grundstückskaufvertrag (in der Regel gekauf wie gesehen) e.t.c.

** Der Hausverwalter hat gesagt, dass er berechtigt war, das Abnahmeprotokoll für Alle Eigentümer zu unterzeichnen. Stimmt das?**

Ein Abnahmeprotokoll wird zwischen zwischen den Beteiligten abgeschlossen (Verkäufer und Käufer). Der Hausverwalter hat bei deiner Wohnung evt. die Sondereigentumsverwaltung, und ist somit Vertreter des Verkäufers. Die anderen Eigentümer habe damit nichts zutun.

Was kann ich wegen der Risse machen?

Bei der Hausverwaltung nachfragen wie der aktuelle Stand ist. Evt. gibt es einen Beschluss, den du ja in den Protokollen shättest erkennen können.

...zur Antwort
Mietvertrag ohne Übergabeprotokoll gültig?

Hallo,

ich habe eine Frage an die Community und würde mich über Antworten sehr freuen. Ich beschreibe einfach mal meine Situation:

Ich habe Ende Juni einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, in die ich am 1. Juli eingezogen bin. Mein Vermieter hat mir versprochen, dass ein Übergabeprotokoll noch erstellt wird. Er hat den Termin aber immer nach hinten verschoben. Jetzt wohne ich 11 Tage in der neuen Wohnung und merke, dass der Boden enorm stinkt. Ich kann tlw. das Wohnzimmer und die Küche nicht nutzen, da es so stark stinkt.

Ein Gutachter war da und hat festgestellt, dass die Feuchtigkeit in den Wänden nur tlw. über Normalwert ist, hat mir also auch nicht weiter geholfen. Jetzt müsste eigentlich der Boden untersucht werden. Ich habe mich aber mit meinem Vermieter gestritten und sie wollen jetzt nichts weiter machen. Ich will schnellstens raus, meine Vermieter sagen aber, ich habe eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Im Vertrag steht aber "Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist (siehe Anlage)."

und

"Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt."

Wenn ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages (das Übergabeprotokoll) bisher nicht unterschrieben wurde und dies ein wesentlicher Vertragsinhalt ist, habe ich eine Möglichkeit, zum Ende des Monats auszuziehen und den Mietvertrag fristlos zu kündigen? Immerhin war mir nicht bekannt, dass es zeitweise in der Wohnung stark stinkt und diese damit unbewohnbar ist.

Wenn ich jetzt das Übergabeprotokoll fordere, schreibt mein Vermieter aber nicht rein, dass es in der Wohnung manchmal stark stinkt.

Welche Möglichkeiten habe ich? Ich bin über jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße

...zum Beitrag

"Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist (siehe Anlage)."

Hast du bei Schlüsselübergabe den Geruch schon wahrgenommen? Wahrscheinlich nicht! Demnach hätte es 1. nicht im Übergabeprotokoll gestanden und 2. Ist der Vermieter dem Mieter gegenüber verpflichtet den Gebrauch der Mietsache in einem gebrauchsgemässen Zustand zu überlassen, und dafür Sorgen zu tragen das dies auch so bleibt. Punkt 2 ergibt sich aus dem BGB! Der Mangel wurde von dir angezeigt, der Magel konnte nicht behoben werden bez. der Vermieter möchte diesen nicht beheben. Du hast das Recht wegen der Unzumutbarkeit die Wohnung ausserordentlich fristlos zu kündigen. An deiner Stelle würde ich den Mangel nochmals mit Frist beheben lassen und mit der fristlosen ausserordentlichen Kündigung drohen.

Viel Erfolg

...zur Antwort

Hallo,

so wie ich es jetzt verstanden habe besteht seitens der Gemeinde/ Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht?! Nicht eines Mieters (sperrfrist) und keins in einem der Grundbücher eingetragene Vorkaufsrecht! Somit wird dies auch NICHT vor dem Abschluss des Grundstückkaufvertrages geklärt! Üblicherweise wird der Notar bez. seine Angestellten (unter Befreiung von §181 BGB) angewiesen diese Negativbescheinigung einzuholen. Ist im GKV geregelt das nach Eingang des Kaufpreises die Übergabe stattfindet, sehe ich hier keinen Grund warum der Verkäufer dies verweigert. Sonst dürften ja alle Übergaben theoretisch erst stattfinden wenn auch die Eigentümerumtragung erfolgt ist. Spreche den Notar einfach darauf an und berichte bitte :-)

...zur Antwort

Möglich ist alles, und du kannst soviele Wohnungen besitzen wie du möchtest ;-) An deiner Stelle würde ich in verschiedenen Eigentumsanlagen kaufen. Die Bank geht als Sicherheit in der Regel in das finanzierende Objekt. Je nach Beleihungswert (diesen stellt das Kreditinstiut fest) benötigt du xx Eigentkapital. Aufgrund der zur Zeit günsitgen Zinsen macht es für mich Sinn die ETW zu finanzieren, vorallem um noch ausreichende Rücklagen zu haben, falls eine Sonderumlage deinerseits getätigt werden muss.

Viele Erfolg :-)

...zur Antwort

Hallo,

ich frage mich gerade für was du die Rechtschutzversicherung benötigst? Dachtest du da speziell an das Untermietverhätnis? Hast du keine private Rechtschutzversicherung? Und Mietausfallversicherung bei einem Untermietverhältnis? Es handelt sich um keine vermietetes Zinshaus - man kann sich auch überversichern...und die Frage ist dann ob das noch in Relation steht?!

MfG

...zur Antwort

Guten Abend,

denkst du wahrhaftig das du eine Provision zahlst für eine Besichtigung? Da würden die Makler ja nie wieder Mietverträge abschliessen! Die Widerspruchsbelehrung ist kein Nachteil für Mieter (Verbraucherschutz). Bitte einfach mal googeln :-)

...zur Antwort

Guten Abend,

wahrscheinlich ab Zugang der Mitteilung vom Notar, da es so im Kaufvertrag steht. Die Feiertage würde ich weglassen. Kaufmännisch wird immer mit 30 Kalendertagen gerechnet. Nach meiner Rechnung wäre es der 05.06. Vielleicht meldet sich noch ein Bank-Experte.

MfG

...zur Antwort

Hallo,

also die Kosten für einen Anwalt sind ja auch nicht gerade gering, und auch da zieht sich das ja auch in die Länge. Du kannst beim zuständigen Amtsgericht (nicht dort wo du wohnst, sondern dort wo die Immobilie liegt), die Aufhebung der Gemeinschaft beantragen. Lass dich doch jeweils beim Amtsgericht und einem Anwalt / Notar beraten, und entscheide dann was die günstigere Variante wäre. Ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen worden? Das mindert natürlich den Wert der Immobilie enorm.

Alles Gute

...zur Antwort

Hallo,

mir stellen sich gerade so einige Fragen... Hast du Erträge aus der unbelasteten Immobilie und auch monatliche Einkünfte, oder sind jetzt die 3500 Netto Kalt die Erträge aus der Immobilie? Die Banken gehen ja erfahrungsgemäss in die Grundbücher der zu finanzierenden Immobilie. Und die Höhe richtet sich nach dem Beleihungswert, den die Bank anhand aller Unterlagen ermittelt. Widerum könntest du eine Eigentümergrundschuld in die Bestandsimmobilie aufnehmen. Diese wird sich aber dann ebenfalls nach dem Beleihungswert richten. Und die Bewertungen der Banken sind ja teilweise sehr unterschiedlich (ca. 60 - 80 %). Vielleicht meldet sich ja noch ein Bank-Experte :-)

Alles Gute

...zur Antwort

Hallo,

meines Erachtens hast du korrekt gehandelt. Vielleicht hast du noch die Kaufbeschreibung von dem Schlafsack, von deinem Kauf. Das wäre ja der Nachweis das du unwissend, mit besten Wissen und Gewissen wiederverkauft hast. Anwalt ist er tatsächlich, allerdings Spezialist für Verkehrsrecht - wahrscheinlich ein Bekannter. Jeder andere Anwalt hätte seinem Mandanten aufgrund des geringen Streitwertes nach Hause geschickt, und vielleicht noch geraten dein Angebot anzunehmen. Mehr wird da wahrscheinlich auch nicht mehr an Schreiben seitens des Anwaltes kommen... Viel Glück!

...zur Antwort

Guten Abend,

du solltest einen Termin beim Proktologen (so nennt sich der Facharzt für solche Sachen) vereinbaren. Das hört sich einer Analthrombose an. Allerdings ist googeln immer doof beii sochen Geschichten und es wird dir hier leider keine Ferndiagnose stellen können!

Alles Gute

...zur Antwort

Nachdem ich mal nur sehen wollte, wie sie reagiert wenn es mal nicht ich bin der sich meldet, kam ich durch zufall drauf sie liebt noch ihren ex (was sie aber nicht abstreitet) aber im gleichen Atemzug sagt sie will hat mich total gern... und das mehr als nur freundschaftlich!

Den Text verstehe ich nicht so ganz??? Du hast dich nicht gemeldet um zu sehen wie sie reagiert - z.B. ob sie sich bei dir meldet? Hat sie gesagt das sie ihren Ex noch liebt oder hast du dir das so gedacht?

Es hört sich so an als hätte sie schlechte Erfahrungen gemacht mit ihrem Ex-Freund, wahrscheinlich meint sie das mit "Vertrauen verdienen". Wahrscheinlich hat sie sich da auch "nur" ungeschickt ausgedrückt?!

Wenn ich die Worte Heuchlerei und Stolz lese, läuft es mir eiskalt über den Rücken ODER du hast dich einfach auch nur blöd ausgedrückt ;-) Stolz und Heuchlerei haben in der Liebe und gerade beim Kennenlernen nichts zu suchen!

Wenn du sie wirklich gern magst, dann rufe sie an (damit zeigst du Interesse) und treffe dich mit ihr! Hin,- und herschreiben bringt nix, und wenn dann nur Missverständnisse.

Alles Gute

...zur Antwort