Hallo Oskar, auf vielen Etiketten steht heute unter Zutaten: Hopfen und Hopfenextrakt. D. h. es wird beides verwendet, der Extrakt schlicht weil es bequemer und billiger ist. Ob es einen schmeckbaren Unterschied gibt streiten sich die Experten. Eine Brauerei, die mit Naturhopfen wirbt: waldhaus-bier.de/index.html?inhalt=11615 (incl. Foto) Auch Alpirsbacher schreibt entsprechendes: alpirsbacher.de/content/Infoservice/site.aspx?GUID=d2e2ecb9-1080-4889-87c5-5c58180afa2f

Mehr zum Thema: http://www.bier.de/bierforum/gaestebuch/1274-aufschrei-hopfenextrakt.html

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JA

Das Scheidenmittel Canifug Cremolum 100 Kombi ist rezeptpflichtig, Canifug Cremolum 200 Kombi ist rezeptfrei. Zusammensetzung pro 1 ml/1 g oder wie angegeben bzw. pro abgeteilte Einheit: Clotrimazol 10 mg und 100 mg (6-Tage-Beh.) bei Canifug Cremolum 100 Kombi, 20 mg und 200 mg (3-Tage-Beh.) bei Canifug Cremolum 200 Kombi.

In vielen Beipackzetteln wird geraten, die Behandlung nicht während der Menstruation durchzuführen. Diese Einschränkung gilt jedoch allenfalls für Frauen, deren Blutung so stark ist, dass anzunehmen ist, dass der Wirkstoff mit dem Blut aus der Scheide herausgeschwemmt werden könnte.

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