Die Besoldung ist im Grundgehalt nicht abweichend zu dem der Landespolizei. Es kann allerdings sein, dass es in den verschiedenen Einheiten Zulagen (erhöhtes Gefahrenpotenzial) gibt. Zuständig ist die Bundespolizei zum Beispiel bei allen bundesbehördlichen Einrichtungen (Konsulate, Villa Hammerschmidt, politische Gebäude etc.), sowie die Außengrenzen der BRD. Dazu gehört zum Beispiel auch der Flughafen. Allerdings liegt die Zuständigkeit dort in vereinzlten Bereichen auch bei der Landespolizei (Frachtdiebstähle, Verkehrsunfälle auf öffentlichen Verkehrsflächen, usw.)

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