§ 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl.(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

  1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
  2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt oder
  3. einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 sind die §§ 43a und 73d anzuwenden

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Ich finde aus der Frage geht sehr wenig hervor. Ich denke hier wurde ein Teil des Vorganges nicht aufgeführt. Gewollt oder ungewollt sei dahin gestellt. Die Polizei kann jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer der zudem noch alkoholisiert ist bei vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen den Führerschein sicherstellen/ beschlagnahmen.

Wird ein Fahrzeugführer auf frischer Tat ertappt und ist wie oben beschrieben alkoholosiert, ist der Lappen weg. Angenommen der Beifahrer greift, ebenfalls reichlich alkoholisiert, in das Fahrgeschehen, z.B. durch greifen in das Lenkrad oder ziehen der Handbremse, ein, ist er ebenfalls als "Verkehrsteilnehmer" anzusehen und so zu behandeln als hätte der das Fahrzeug geführt. Dies kann auch auf Fahrgäste auf den Rücksitzen zutreffen. Sollte der/ die Fahrgäste hinten Faxen machen, wodurch der Fahrer abgelenkt war und dies zu einer Ausfallerscheinung führte, können auch diese bezüglich einer eventuellen "Trunkenheitsfahrt" belangt werden. §§ 316, 315b, 316 c StGB § 94 III StPO

Sollte der Beifahrer nichts gemacht haben, dann ist es nicht möglich. Aber dies gibt die Frage ja nicht her.

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Da du im letzten Jahr den "Mist" gebaut hast und in der Zwischenzeit umgezogen bist, gehe ich davon aus, dass du nicht all zu großen Mist gebaut hast. Ladungen für einen Gerichtstermnin werden in der Regel früh genug versandt. Sollte sie an deine alte Adresse verschickt werden, wird sie wahrscheinlich als unbekannt verzogen zurückgesandt. Dann ermittel die StA und Polizei und die teilen dann die neue Adresse dem Gericht mit und die Ladung wird erneut zugestellt. Und das passiert nicht alles innerhalb einer Woche. Schönen Urlaub.

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Wenn du der Meinung bist, dass du unbedingt BTM konsumieren möchtest. dann bist du doch sicherlich auch in der Lage Infos aus dem Internet über die Abbauzeiten der selbigen zu besorgen. Wenn nicht,dann schau hier nach http://www.gruene-hilfe.de/nachweiszeiten-bei-hanf-und-drogen-im-blut-und-urin/ Viel Spaß bei der Verunstaltung.

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Die Besoldung ist im Grundgehalt nicht abweichend zu dem der Landespolizei. Es kann allerdings sein, dass es in den verschiedenen Einheiten Zulagen (erhöhtes Gefahrenpotenzial) gibt. Zuständig ist die Bundespolizei zum Beispiel bei allen bundesbehördlichen Einrichtungen (Konsulate, Villa Hammerschmidt, politische Gebäude etc.), sowie die Außengrenzen der BRD. Dazu gehört zum Beispiel auch der Flughafen. Allerdings liegt die Zuständigkeit dort in vereinzlten Bereichen auch bei der Landespolizei (Frachtdiebstähle, Verkehrsunfälle auf öffentlichen Verkehrsflächen, usw.)

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Ja, sie dürfen. Aber nur dann, wenn es zwingend erforderlich ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie im begründeten Fällen deine Personalien feststellen dürfen und du kein Legitimationspapier mitführst. Ein anderer Fall wäre der, dass du im Verdacht stehst, dass du z.B. Diebesgut mitführst, Tatwaffen/ -mittel mitführst etc.

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Na wenn du 18 bist, sollten deine Eltern die Post eigentlich nicht aufmachen. Noch besser, lass dir eine Ausrede einfallen. Oder noch besser, machen keinen Unfug. Unsere Polizei verschickt noch mit der guten, alten Post. Musst dich aber mit dem Nachsendeantrag beeilen, die Post hat auch eine gewisse Zeit bis der greift (4-5 Tage oder so). Kostet aber 14,90 Uhr.

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Du hast den Schuss nicht gehört.

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So ad hoc per Knopfdruck kann die Polizei nicht die Punkte des Kfz Halters ermitteln. Warum denn auch, ist für die Polizei uninteressant. Ein FE Entzug aufgrund zu vieler Punkte interessiert die Verwaltungsbörde (Führerscheinstelle). Sie können aber die Vorstrafen und einiges anderes über den Halter in Erfahrung bringen.

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Um herauszufinden ob er es ehrlich meint, solltest du dich mit ihm auf nutralem Grund und Boden treffen und den Dingen seinen Lauf lassen.Einen persönlichen Eindruck gewinnen.

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Google es einfach, dann wirst du ein Antwort auf deine Fragen bekommen. Bezüglich des Zoll kannst du unter www.zoll.de nachschauen. Prost!!

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Ich würde es nicht machen. Du hast absolut keinen Beweis dafür, dass dir jemand die Radbolzen gelöst hat. Oder gibt es jemanden der dir eins auswischen will? In solchen Sachen höre ich mit Sicherheit nicht auf den Rat eines ADAC Mitarbeiters. Zumal das auch nur Mutmaßungen sind.

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