Ja sicher.

Seit 1. Januar 2012 gibt es beim kindergeld kein einkommensgrenze mehr.

Du musst bei der familienkasse einen abzweigungsantrag stellen.

Also die schriftliche bekundung das das kindergeld ab sofort auf das konto deines sohnes überwiesen wird.

Wenn das geschieht, wird dir das kindergeld nicht mehr angerechnet, sofern dein sohn tatsächlich ausgezogen ist.

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Du möchtest eine ordentliche antwort, also formuliere bitte deine frage auch verständlich in gutem deutsch und vor allem mit satzzeichen wie punkte.

Du kannst grundsätzlich umziehen wohin du willst.

Wenn du zu einer freundin ziehst brauchst du keine umzugsbestätigung.

Jeder mensch hat das recht auf freies wohnen.

Er darf wohnen wo er möchte.

Solange du nicht mit deiner freundin verwandt bist und nicht in einer liebesbeziehung mit ihr stehst,

steht dir der volle regelsatz von 374€ monatlich zu.

Vor allem wenn deine freundin kein alg 2 bezieht.

Aber auch wenn.

Dann kommt es drauf an ob und gegebenfalls wieviel miete deine freundin verlangt.

Am besten ist, wenn deine freundin arbeit hat.

Dann macht sie einen mietvertrag für dich fertig.

Sie verlangt ca. 300€ miete monatlich.

Du kannst dann mit dem geld machen was du willst.

Wenn deine freundin auch alg 2 verdient mach das keinen sinn miete von dir zu verlangen.

Weil das null nutzen ergibt.

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du musst es trotz arbeitslosigkeit zurück zahlen.

aber nur wenn du über 1028,89 verdienst.

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es gibt klingeln die sind vom ton her nerviger als die katzenberger und kermit zusammen.

klingelstreiche sind sowas von albern.

was erhoffst du dir davon?

bringt dir das was?

die polizei kann dich zwar selber erst bestrafen wenn du 14 jahre bist.

das heisst aber nicht das du frei vor jeglichen sanktionen bist.

die polizei kann dich zumindest bei deinen eltern abliefern, dich und deine eltern ermahnen/belehren.

von deinen eltern kannst du dann natürlich taschengeld-sperre und hausarrest sowie moralpredigten erhalten.

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das würde ich nicht machen.

ich denke das du den urzustand nicht mehr herstellen kannst.

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wenn ihr widerspruch erhoben habt, dann stehen euch 12 monate zur prüfung zu.

nenn mir bitte mal den abrechnungszeitraum der nk-abrechnung 2010 .

wurde vom 1.09.2009 bis 30.08.2010 abgerechnet oder wann genau?

wann genau hast du die abrechnung erhalten?

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In der tat ist die frage des fragesstellers so als nicht gestellt zu betrachten, da die antwort offensichtlich ist!

Jeder mieter hat ein recht auf einen eigenen briefkasten zum schutz der privatsphäre und der wahrung des postgeheiminis.

Die meisten menschen ( vermieter/hausbesitzer allgemein) denken sich das es damit getan ist ein standard-briefkasten für 20€ bis 40€ bei aldi oder einem baumarkt zu erwerben.

FALSCH!!!

guckt euch doch mal die standard-briefkästen in deutschland an.

Ob einzelne oder anlagen.

Da bekomm ich augenkrebs.

90% aller briefkästen reichen gerade so um standard-briefe der größe c 6 + ein paar prospekte einzuwerfen.

Manche briefkästen haben so einen schmalen einwurfschlitz das man selbst die länglichen standard-kuverts längs und gequält rein stecken muss.

Am schlimmsten ist es wenn man an einen schicken, teuren einfamilienhaus lang läuft und dort nur ein ganz normaler standard-kasten angebracht ist.

Die allerwenigsten briefkästen entsprechen den gesetzlichen bestimmungen.

Tun sie das nicht so darf man die miete um maximal einen prozent kürzen.

Ein absoluter hohn!

Was soll das?

Wenn ich vermieter wäre oder ein eigenes haus hätte, würde ich mir über einen metal-betrieb sonderanfertigungen machen lassen.

Schön breit, tief und auch hoch, so das sich dann auch mal post von 2-3 tagen problemlos stapeln kann.

Und der einwurfschlitz sollte in einer höhe von ca. 1,60 m sein.

Sieht dann ungewöhnlich aus, aber erfüllt dann mehr als die gesetzliche norm.

Jeder zusteller wär extrem dankbar.

Man sollte zwecks briefkästen wirklich mal umdenken.

So wie bisher darf es net weiter gehen.

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Das kann man nicht pauschal beantworten.

Die wohnung darf 45 bis 50 qm groß sein und ein oder zwei räume haben.

Die miete ist von landkreis zu landkreis unterschiedlich hoch.

In manchen städten sind 280€ warmmiete das maximum, in anderen sind es 450€ .

Wenn in einer stadt 350€ warmmiete angemessen sind, dann ist es auch möglich das du eine 52qm - wohnung anmietest die 320€ warmmiete kostet.

Die warmmiete ist immer wichtiger als die größe.

Aber du darfst keine 60qm alleine bewohnen.

Das ist klar.

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Ich bin auch bei der sparkasse und hatte es heute drauf.

Grundsätzlich liegt es bei normalen, laufenden zahlungen nicht am jobcenter wann das geld auf deinem konto ist.

Die jobcentren weisen das alg 2 immer so zum 21. eines monats an die banken an.

Leiten das geld also an die banken weiter.

Mit der bitte das das alg 2 spätestens (offiziell eigentlich genau am 1. eines monats) am 1. des monats gut gebucht werden soll.

Es liegt also allein an den sparkassen und banken wann das alg 2 gut gebucht, also auf dem konto ist.

Das jobcenter hat darauf keinen direkten einfluss.

Die sparkassen buchen das geld halt eher gut als andere kreditinstitute.

Kunden der postbank oder deutschen bank oder was auch immer, haben das geld erst am 27.04. oder am 30.04. drauf.

Aber niemand darf sich deswegen beschweren,

Denn jeder alg 2 - empfänger hat das geld für ca. 4 wochen zur verfügung.

Sparkassen - kunden haben keinen vorteil nur weil das geld ein bis zwei tage eher auf dem konto ist.

Sie haben genau den gleichen zeitraum zum ausgeben des alg 2 wie andere auch.

Immer ca. 4 wochen.

Im übrigen buchen banken am tag meist von 8 bis 18 uhr gut.

Das heißt einer hatte sein hartz 4 heute vielleicht schon um 9 auf den konto,

ein anderer erst 15 uhr.

Das ist ganz normal.

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Wenn du das bewerberseminar wegen einer krankheit abgebrochen hast, ist das ok solange du das dem jobcenter nachgewiesen hast.

Du darfst dem bewerberkurs natürlich nur so lange fern bleiben, wie du krank geschrieben bist.

Wenn du natürlich 2 wochen oder länger krank geschrieben bist, dann lohnt eine teilnahme wohl nicht mehr, da du dann zuviel verpasst.

Du bist aber verpflichtet dich am ersten tag an dem du gesund bist wieder beim jobcenter zu melden.

Wenn du bis 1.04.2012 krank geschrieben bist, musst du dich am 2.04.2012 wieder melden.

Außer der erste tag nach der krankschreibung fällt auf ein feiertag/wochenende.

Theoretisch musst du nachweisen das du den krankenschein beim jobcenter abgegeben hast.

Du hast ja sicherlich noch deinen krankenschein.

Man bekommt ja immer 2 .

Einen für den arbeitgeber (was hier das jobcenter wäre oder die firma die das bewerberseminar leitet) und einen für dich.

Geh damit zum jobcenter, sag das du eine sanktion hast, weil du angeblich keinen krankenschein hattest.

zeig denen den krankenschein, sag denen das du den am xx.xx.xxxx abgegeben hast.

Dann müssen die die leistungsabteilung anrufen das die nachgucken sollen ob der krankenschein in der akte ist.

Wenn die ja sagen, dann lass es dir auf jedenfall schriftlich geben, das ein krankenschein für die zeit xy bis xy beim jobcenter von dir vorliegt.

Aufjedenfall schriftlich geben lassen.

Beim jobcenter solltest du dir sowieso alles und jedes schriftlich bestätigen lassen.

Selbst wenn du einen termin wahr genommen hast.

Weil hinterher kannst du nicht beweisen das du da warst, wenn du es dir nicht bestätigen lässt.

Dazu reicht die einladung mitzunehmen und den sachbearbeiter unterschreiben zu lassen, das du da warst.

Gehst du nicht persönlich zum jobcenter, dann lege widerspruch gegen den sanktionsbescheid ein.

Der widerspruch muss spätestens 4 wochen nachdem du den sanktionsbescheid erhalten hast beim jobcenter sein.

Ist diese 4 wochen-frist schon abgelaufen, so stelle einen überprüfungsantrag.

Egal ob widerspruch oder überprüfungsantrag, es sollte ungefähr so aussehen:

Name
Straße, nr. Plz, ort

Bg nr..

Widerspruch/überprüfungsantrag

Sehr geehrte damen und herren,

am xx.xx.xxxx brach ich das von ihnen vorgeschlagene bewerberseminar wegen krankheit ab.

Aufgrunddessen erhielt ich eine 60% ige kürzung meines alg 2 .

Diese ist ungerechtfertigt da ich den krankenschein am gleichen tag meiner krankmeldung persönlich abgegeben habe.

Ich ging davon aus das dieser krankenschein ordnungsgemäß in meiner akte verwahrt wird und verzichtete auf eine schriftliche abgabe-bestätigung des jobcenters.

Bitte schauen sie in meine leistungsakte nach dem krankenschein.

Als zusätzlichen beweis erhalten sie eine kopie meines krankenscheins anbei.

Die sanktion ist aufzuheben und das einbehaltene alg 2 ist umgehend nachzuzahlen.

Natürlich per entsprechenden schriftlichen bescheid.

Anlage kopie krankenschein

Datum, ort

Mit freundlichen Dein name

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Wenn dein bruder zum 2.05.2012 arbeit hat, muss er kein alg 2 nachzahlen.

Spätestens am 30.04.2012 erhält er das alg 2 für mai 2012 .

Dein bruder sollte spätestens am 18.05.2012 sich schriftlich und nachweislich vom alg 2 - bezug abmelden.

Also ein schriftstück verfassen in dem er bekundet das er ab 1.06.2012 keinerlei alg 2 - leistungen mehr beziehen möchte.

Am besten er gibt das persönlich im jobcenter ab und lässt sich das schriftlich bestätigen, das er ab 1.06.2012 keine leistungen mehr erhalten tut.

Das jobcenter weist alg 2 - zahlungen immer so um den 21. eines monats an die banken an, damit diese das geld bis zum 1. eines monats gutbuchen können.

Da der 21.05.2012 auf einen montag fällt, ist es besser ihr geht spätestens am 18.05.2012 zum jobcenter.

Alg 2 wird im vorraus gezahlt.

Daher ist eine rechtzeitige abmeldung wichtig, um nichts nachzahlen zu müssen.

Das alg 2 für mai 2012 erhält dein bruder ganz normal.

Das darf nicht gekürzt werden, nur weil er in diesem monat arbeit aufnimmt.

Relevant und entscheidend ist allein, ob und in welchen monat geld dritter zufließt.

Das ist hier erst am 20.06.2012 der fall.

Daher darf euch erst im juni 2012 geld angerechnet werden, sofern ihr euch nicht rechtzeitig vom alg 2 abgemeldet habt.

Wenn sich dein bruder ordentlich abmeldet, muss er auch nichts nachzahlen.

Er bekommt das alg 2 für mai 2012 und am 20.06.2012 sein gehalt.

So gesehen muss er 3 wochen überbrücken.

Denn er bekommt ja alg 2 für den ganzen monat mai 2012 .

Also bis ende mai 2012 .

Bis 20.06.2012 sind es noch gut 3 wochen.

Dafür erhält er ja quasi einen vollen monatslohn für mai 2012 .

Wie er die 3 wochen überbrückt ist schwierig.

Einen kredit/ein darlehen des jobcenters muss in den meisten fällen erstattet werden, wenn dein bruder kein alg 2 mehr bezieht und über 1028,89€ (pfändungsgrenze) verdient.

Solange dein bruder einigermaßen gut verdient, lassen sich die 3 wochen schon irgendwie überbrücken.

Alles gute. :-)

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Du beziehst alg 2, angeblich 682€, bekommst dann nochmal 182€ vom amt, bekommst 184€ kg deiner tochter, dazu 133€ unterhalt und von von den alg 2 - regelsatz werden angeblich 350€ und 150€ miete plus strom abgezogen.

Hinzu kommt ein 400€ job.

Alles viel zu undurchsichtig wie du das geschrieben hast.

Du musst noch mal fragen.

Diesmal etwas genauer und präziser bitte.

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der vermieter kann erst ab dem tag geld verlangen ab den der mitvertrag läuft.

zum beispiel steht da drin "die garage wird ab 1.04.2012 vermietet" .

dann kann er auch erst ab 1.04.2012 miete verlangen.

für zeiträume davor hat er keinerlei nachweise und darf und kann somit nichts fordern.

im übrigen ist der vermieter deiner garage selber schuld - ja fahrlässig dumm - wenn er sich garagen-miete für 5 jahre entgehen lässt.

nur weil er es nicht gebacken bekommt einen garagen - mietvertrag zeitnah aufzusetzen.

mach dir also keine platte.

zahlen musst du nur gemäß deines mietvertrages.

ich hoffe du weisst was du unterschrieben hast.

was steht denn für ein zeitraum in dem garagen-mietvertrag den du unterschrieben hast?

also ab wann wird deine garage vermietet laut mietvertag?

nicht das der vermieter geschrieben hat, die garage wird ab februar 2007 vermietet.

als beispiel.

alle forderungen aus den jahren 2007 und 2008 wären dann verjährt.

guck bitte mal in deinen vertrag ab wann die garage vermietet wird und teil mir dies bitte mit.

danke.

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ach quatsch nicht.

gar nix dauert lange.

wenn du montag um 7 uhr morgens eine überweisung in auftrag gegeben hast, dann ist das geld allerspätestens am mittwoch beim empfänger.

wahrscheinlich aber schon am dienstag.

es kommt immer drauf an zu welcher tageszeit du überweist.

ferner von welcher bank zu welcher bank man überweist.

von sparkasse zu sparkasse (egal welche das sind) dauert es maximal einen tag. genauso postbank zu postbank usw. .

wenn du montag morgen 7 uhr was von der sparkasse zu einer sparkasse überweist, dann ist das geld am gleichen montag drauf.

kann 8:30 uhr dann drauf sein oder auch erst 16 uhr.

beim online - banking geht alles noch ca. 1 tag schneller.

einen tag länger kann es theoretisch an weihnachten, ostern usw. dauern, weil da besonders viel überwiesen wird.

das geld was du überwiesen hast, erreicht den empfänger spätestens am mittwoch.

woher möchtest du wissen das deine überweisung angeblich immer so lange braucht?

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wenn er heute überwiesen wurde ist das geld spätestens am 27.04.2012 auf dein konto.

guck am 27.04.2012, aber nicht gleich um 10 uhr, auf dein konto.

lieber ab 13 uhr.

aber wenn es heute überwiesen wurde ist es spätestens am freitag drauf.

kann auch schon am 25.04.2012 drauf sein.

das ist möglich.

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woher weisst du das denn dann das die kommen wollten?

er muss sich wenigstens 48 stunden vorher schriftlich anmelden.

jedesmal aufs neue.

deine wohnung einfach so darf er nicht betreten.

das wäre strafbarer hausfriedensbruch.

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