Hallo,

es kommt darauf an, was du für einen Zug benutzt hast.

In vielen Verkehrsverbünden ist ein Fahrscheinkauf im Nahverkehr (also S-Bahn, RB, RE) tatsächlich nicht mehr möglich. Jeder der im Zug dann keine Fahrkarte hat, auch wenn er zahlungswillig ist, muss das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 40,- EUR bezahlen.

Wenn du im IC/EC/ICE warst, ist ein Nachlösen im Zug mit Bargeld und ec-Karte möglich. Der Fahrpreis ist dann nur im Schnitt 10% höher.

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Sorry, aber für die Funkverbindungen entlang der Strecken sind die Handynetzbetreiber zuständig, nicht die Bahn.

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Das ist typisch. Man macht etwas falsch (nicht entwertetetert FS) ist schwarz fahren. Und wenn man dann - wie es richtig ist - das erhöhte Bef-Entgelt zahlen soll, sucht man nach Ausreden.

Sei froh, dass der Name nur falsch geschrieben wurd eund du dein Kind nicht von der Polizeidienststelle abholen musstest.

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Hallo, einen Platz für den HotSpot im Zug braucht man nicht extra bieten.

Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, dann kanst du im Zug via WLAN online gehen:

  1. Der ICE muss mit der Technik ausgerüstet sein (Piktogramme außen und innen am Zug). Und wenn, ist der ganze Zug mit HotSpots ausgerüstet. Einen extra Platz braucht man dann nicht. Ob ein bestimmter Zug WLAN hat, lässt sich im Voraus aber leider nicht sagen.

  2. Du musst dich auf einer ausgebauten Strecke befinden (z.B. Dortmund - Köln - Stuttgart - München)

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Das ist ganz einfach: Einfach den Zugbegleiter ansprechen. Dieser hat die Möglichkeit, die Temperatur zu regulieren. In einigen Wagen/Abteilen kannst du dies auch selbst. Der Regler befindet sich dann normalerweise über der Abteiltür oder unter dem Abteilfenster.

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Hi, wenn es um das OnlineTicket geht (zum selbstausdrucken): Dieses ist Personengebunden (missbrauchsschutz). Aber: Du kannst zum Bezahlen die Kreditkarte einer anderen Person nutzen. Aber: Als Identifikationsausweis muss es deine persönliche Kreditkarte, Ec-Karte oder BahnCard sein. Denn das Ticket ist nur gültig mit dieser ID. Die Zahlungskarte ist völlig uninteressant. Dieses verfahren dient dem Missbrauchsschutz, denn das OnlineTicket lässt sich ja beliebig oft ausdrucken. Da die ID-Karte einmalig ist und bei der Fahrscheinprüfung vorgelegt werden muss, kann das Ticket nur einmal eingesetzt werden.

Mein Tipp: Du kannst auch im Internet bestellen und dir die Tickets auf dem Postweg zusenden lassen. Diese sind dann auch vor Fahrtantritt übertragbar und du musst keine Karte zur Fahrt zwingend mitnehmen.

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Bei den meisten Fahrkarten kannst du im Fernverkehr (!), also ICE/IC/EC problemlos den Übergang in die 1. Klasse nachlösen. Aber, es gibt auch Ausnahmen. Zuggebundene Tickets sind vom sogenannten Klassenwechsel ausgenommen. Achtung: Im Zug wird nur Bargeld und gängige Kreditkarten (Visa, MasterCard, Amx, Diners, JCB) akzeptiert. EC-Karten werden im Zug generell nicht genommen.

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Hat es die Bahn verschuldet (Verspätung), darfst du mit dem nächsten Zug in Richtung Ziel (auf einen höherwertigen) benutzen. Von Vorteil ist eine Bescheinigung der Verspätung (Zugbegleiter oder Service-Point). Dies erspart dir und dem Zugbegleiter im Folgezug oftmals Ärger.

Anders sieht es aus, wenn du selbst den Anschlussverlust verschuldet hast. Dann darfst du nur einen Zug benutzen, der mit deiner Fahrkarte abgedeckt ist (etwa bei einer IC-Fahrkarte max. IC). Bei zuggebundenen Tickets ist dann gegebenenfalls trotzdem eine Nachzahlung oder gar ein kompletter neuer Fahrschein notwendig.

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Als BC100-Kunde hast du Anspruch auf einen Gutschein in Höhe von 10,- EUR (BC100-1.Klasse 15,00 EUR), wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten betrug. Allerdings musst du diesen Anspruch innerhalb von 3 Tagen z.B. an einem Service-Point geltend machen ("Gutscheinkarte" abholen). Einen weitergehenden Rechtsanspruch bezüglich des Termins (Verdienstausfall etc.) gibt es nicht. Da bliebe nur der Weg auf Kulanz zu hoffen.

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Das Kleinkindabteil kann man online nicht buchen. Dies geht leider nur am Schalter oder am Automaten. Mal ein kleine Auflistung, was die Bahn unter "Kleinkindabteil" versteht: Im ICE2 und ICE-T sind es größere Abteile mit Spielmöglichkeiten (Kletterturm im ICE 2 und Wackeltier sowie Memory im ICE-T). Im ICE 3 ist es ein größeres Abteil u.a. mit einer "Sitzlandschaft" (Couch-ähnlich). In allen drei Zugtypen ist für den Kinderwagen ausreichend Platz. In IC´s und ICE1-Zügen sind es je nach Ausstattung nur normale Abteile. Modernisierte ICs haben Abteile, wo Sitzen fehlen (Platz schaffen) sowie ausreichend Stellfläche für einen Kinderwagen vor dem Abteil. Der ICE1 wird zur Zeit modernisiert und verfügt künftig auch über ein erweitertes Kleinkindabteil. Wenn man einen Kinderwagen dabei hat, sollte man gegebenenfalls. möglichst direkt die Einsteigstür am Kleinkindabteil nutzen, da dies meisten Kinderwägen nicht durch die Gänge passen.

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