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Antwort
In welchem Fachbereich willst du eine Prüfung ablegen? Daraus ergibt sich eine spezifische Suche im BBiG.
Zum Ablegen der Sachkundeprüfung im Bereich Versicherung/Finanzen sagt der § 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einem zu Prüfenden das Recht zu, diese bei jeder IHK im gesamten Bundesbereich zu absolvieren.
Ich wies die IHK ... auf diese Rechtssprechung hin, worauf diese keinen Einwand gegenstellte... :-). Aber!!! > Mit sachlichem freundlichen Ton! Kein Mitarbeiter und/oder Prüfer (SOWIESO) einer IHK will das Gefühl ertragen müssen, dass ein (einfacher) Prüfling ihm noch was erzählen könne... ;-) ! Du weißt, wie es gemeint ist.
Beste Grüße