Der Link von Kartoffelsirup beschreibt die mögliche Umbenenung treffend, die Beschreibung einer Freundin beschreibt vermutlich auch eine unkomplizierte Situation..

Der biologische Vater muß zustimmen!

Allerdings ist ja zu vermuten, dass bei soviel Desinteresse, er das liebend gerne tun wird. Sollte er passiv bleiben, kann seine Entscheidung vom Familiengericht ersetzt werden.

Euer gemeinsame Wunsch wird sich leicht realisieren lassen

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guten Morgen, ab Deiner Volljährigkeit ist eine Erwähnung nicht mehr notwendig.

Von Deiner persönlichen Darstellung her, kommt es etwas darauf an, ob es bewerbungsstrategisch positver bewertet wird, dass Dein Elternhaus bekannt ist. Es gibt Firmen die bekennend Familienmitglieder bevorzugen, oder gerne wissen woher der Jugendlich kommt.

Ich würde an keinen unnützes Misstrauen schüren, nach außen hin ist es völlig irrelevant, ob Du Unstimmingkeiten mit Deinem Vater hast, andere Menschen würden sollche Situationen sowieso unterschiedlich bewerten.

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Hartz4 Kinder können "nicht" arbeiten gehen?

Guten Tag liebe User. Ich bin mittlerweile 17 Jahre alt und fange jetzt mit meinem Abitur an. Da meine Eltern Hartz4 beziehen (krankheitsbedingt) würde ich gerne arbeiten gehen , da ich mir einen gewissen "Luxus" gönnen will. Sollte ich einen 400 Euro Job ausüben, so würden dann etwa 300 Euro von den Leistungen an meine Eltern abgezogen. Für 100 Euro würde ich meine Zeit nicht verschwenden und jetzt schon früh schuften. Warum dürfen "Nicht-Hartz4- Kinder" arbeiten gehen und "Hartz4-Kinder" nicht. Ist es nicht falsch uns früh in die Köpfe zu setzen, dass sich arbeiten nicht lohnt ? Ich würde gerne etwas dazuverdienen weil man sich nichtmal einen Kinobesuch mit Freunden oder mal essen gehen kann. Sollte ich jetzt mein Abitur abbrechen und mir ne Ausbildung suchen oder was , nur weil meine Eltern durch ihre Krankheit nicht arbeiten dürfen oder wie ? Ich verstehe das leider nicht. Das Lohn des Kindes wird ja auch angerechnet aber leben wir in einem "3.Welt-Land" indem die Kinder für die Eltern malochen müssen ?( bitte nicht falsch verstehen)

Wenn ich nach dem Abitur studieren gehen will, darf ich ja auch nicht arbeiten gehen, TOP sag ich nur ! Da lieg ich dem Staat ja noch locker 6 Jahre auf den Taschen und nachher beschweren sich die Leute. Ich möchte mir ein Auto finanzieren können wie andere Jugendliche auch und wenn ich das selber kann, dann soll man mich doch lassen oder soll ich mir ein Beispiel an einigen faulen Hartz4-Empfängern (sehr wenige) nehmen und einfach garnicht arbeiten gehen und zuhause mich vorm Fernseher breit machen.

Naja ich möchte mal wissen wie ihr darüber denkt. Hoffe das ihr viele Meinungen dazu zusammenbringen könnt da mich das jetzt brennend interessiert. Sry für den langen Text aber dass musste ich einfach mal loswerden. Lg Alex

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Hallo es ist lobenswert, dass du arbeiten gehen willst, aber Deine Denkansätze hinken etwas: " oder soll ich mir ein Beispiel an einigen faulen Hartz4-Empfängern (sehr wenige) nehmen und einfach gar nicht arbeiten gehen und zuhause mich vorm Fernseher breit machen." Du willst arbeiten gehen für einen höheren Lebensstandard (verständlich), aber es ist eben normal und auch völlig in Ordnung erst seinen Lebensunterhalt und dann seine weiteren Bedürfnisse abzudecken. Eure Familie steht für einander gerade und dann erst kommen die öffentlichen Kassen. Ich denke auch, dass Du später Bafög bekommen wirst, vllt auch jetzt schon ein Schüler-Bafög und durchaus später nebenher jobben kannst, um deinen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, wenn Ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildet. Jetzt auszuziehen, wäre eine Milchmädchenrechnung: Das, was Du an Unterstützung erhälst und ganz alleine für dich erarbeitest, würde auch für Deinen Lebensunterhalt drauf gehen. Solltest Du doch eine Ausbildung wählen und nicht im Elternhaus wohnen, kannst du BAB beantragen. Es ist sicher ein schwacher Trost, dass sich viele, viele Menschen ihre Wünsche nicht leisten können, auch oft die, die den ganzen Tag arbeiten gehen, egal welche Altersklasse.

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Hallo ...

insofern ihr das gemeinsame SR habt, ist es erstmal völlig unwichtig, ob die Mutter das gut findet. Es ist ein Irrglaube, dass der Wohnelternteil alles allein zu bestimmen hat. Es ist lediglich ein Wunsch dessen. Allerdings wird dieser Wunsch auf das Kind reflektiert, und das Kind gerät in Loyalitätskonflikten ... Teufelskreislauf. Wenn Ihr unverheiratet seit und Du lediglich ein Umgangsrecht hast, bleibt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter:

  • Eine vielfach praktizierte Umgangsaufteilung ist alle 14 Tage WE und jeweils die hälftigen Ferien
    • Ist schon versucht worden, die Ängste der Mutter auszuräumen, was auch immer sie befürchtet.
    • danach dann eine ergänzende Regelung schriftlich fixieren (JA, Anwalt, neutrale Familienberatungsstellen)

VG

PS. - Klugscheißer können gefundene Fehler behalten, darum geht es hier nicht - von gleichen Geschlechtern Solidarität einfordern ist wenig konstruktiv, genau deshalb geht es den getrennt leben müssenden Kindern ja so schlecht, weil diese Solidarität vom Verwandten bis in Fachkreisen praktiziert wird (kein Spruch sondern Erfahrung) - Ja manche Väter leiden wie Hund .... - Mütterkult ist Verrat an die Gleichberechtigung und doch eher in den 50er zu suchen .... und um vorzubeugen: ich bin gerne Frau und Mutter und Stiefmutter, bin weder mit Männer noch mit Frauen auf Kriegspfad

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Mal ein paar Gedanken zu dem laufenden Dialog:

  • Du sprichst von Lebensgefährtin, seit Ihr verheiratet und habt das gemeinsame SR? wenn nicht, bist du ziemlich machtlos.
  • Ein Kind in dem Alter kann sich natürlich umstellen, das ist eher ein ideologischer Wunsch von uns Erwachsenen. Was wäre denn, wenn du beruflich mit Deiner Familie umziehen müsstes.
  • Natürlich ist Kroppenstedt Deutschland, aber hier kann ich Deine Zukunftssorgen für das Kind schon verstehen. Das könnte durchaus auch ein Argument für die sorgerechtsbedingten weitreichenden Entscheidungen für Euer Kind sein. Für Deinen ehemalige Partnerin ist das vermutlich Heimat?
  • "Gerichte sprechen immer Müttern das SR zu. Was ist falsch dran?" Willkommen im Jahr 2011, unsere Gerichte hängen einer uralten REchtssprechung nach, nicht unwesentlich dadurch bedingt, das sämtliche einbezogenen Sozialpädaginnen vom JA und Verfahrenspflegerinnen Frauen sind und mehr mit ihrem Bauch als ihrem Kopf denken. Hab es selber nicht für möglich gehalten, was ich jahrelang beobachten durfte. Die Sozialpädagogik verkommt dann eher zu einem rethorischem Werkzeug als zur Hilfestellung für das Kind. Das gemeinsame SR ist sicher anstrengender aber wesentlich konstruktiver.
  • "KIndeswohl" ist ein widerlicher Begriff - das Knetgummi mit dem sich die Fachleute jede REchtfertigung zaubern, das wirkliche Kindeswohl im Trennungsfall kann unsere Gesellschaft überhaupt nicht leben, weder die Großeltern, Verwandten, Eltern, Nachbarn, Freunde ... der Preis wäre nämlich Aufkündigung von Solidaritäten und hin zu mehr Neutralität. Wo bleiben da die verbalen Steicheleinheiten für jeden des verzankten Elternpaar.
  • Die Oma/ sprich Ex-Schwiegermutter als ergänzende Betreuung: Das ist der Stoff aus dem noch mehr Ärger entsteht ....

Wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, könntest du das alleinige SR beantragen, sehr wahrscheinlich wird die Mutter dass dann aber auch tun. Die Erfahrungen zeigen ja: Gerichte und Co favorisieren Mütter und dann hast du gar kein Einfluss mehr. Eine Hilfestellung könnte sein, die ganze kümmernde Infrastruktur für Euer Kind aufzubauen, um überhaupt einen Hauch von Chance zu haben.

Bei meiner Erfahrung frage ich mich heute, ob es nicht hilfreicher ist, den Wohnelternteil machen zu lassen, und als Besuchselternteil Zugang zum Kind zu behalten - entspricht überhaupt nicht einer seltbewußten, Verantwortung tragen wohlenden Persönlichkeit für sein Kind aber der Scherbenhaufen den Mütter mit Anwälten anreichten können, ist mega brutal für Kinder, und so wird sehrwohl Verantwortung daraus.

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Hallo Anettchen2010, ihr könnt Euch gegenseitig nichts verbieten und Euch auch nicht gegenseitig eure Wertmaßstäbe "aufdrängen". Der Vater des Kindes wird Deine Handhabung ertragen müßen, insofern es dem Kind dabei gut geht.

(Im Umgekhrzug wirst auch du an deinen Grenzen kommen und Dinge ertragen müßen, die der Vater handhabt. Oft ist ja umgekehrt, dass Mütter glauben, dem Vater Vorschriften machen zu können oder glauben alleine das Wohl des Kindes im Blick haben. Zulassen können, neutral zu bleiben, ertragen zu lernen ist eine schwere Disziplin bei getrenntlebenen Eltern.)

Vergess rechtliche Dinge und Ämter in Eurem Zusammenhang, gib die Kinder zu deinem Lebensgefährten oder anderen vertrauenswürden Menschen und ** schlaf Dich erstmal aus.**

Ignorier die Eifersucht des Vaters und bleibe freundlich. Eifersucht tut weh und braucht seine Zeit. Und das Kind braucht auch seinen Vater, wenn vielleicht auch nicht zur Übernachtung (fehlende Räumlichkeiten). Und das geht besser wenn man unzerstritten ist. Die beiden Männer müßen keine Konkurrenz um die Kinder seinen. Beide können den Kinder gut tun, wenn man die Kinder nur läßt.

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Warum dieser Vater und Brüder das tun wissen nur sie oder vielleicht auch nicht. Es klingt aber nach einem typischen männlichen Beifahrer-Verhalten, Rollenklischees.

Wie alt ist denn deinen Freundin? Fährt sie begleitet?

Wenn ja kann sie sich andere Begleiter suchen?

Wenn sie schon volljährig ist - raus mit den Herren!! Konsequent!

So hab ich mich schon vor 20 Jahren männlichen Nörgelern entzogen. Rechts ran - aussteigen lassen - weiterfahren.

Voraussetzung ist sie fährt verkehrssicher, sonst ein paar Fahrstunden nachnehmen, kostet Geld aber nicht das Selbstvertrauen.

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So hart das klingt, ja das ist normal und man gewinnt Abstand zu den anschuldigungen und co. Wichtig ist Information über die Krankheit, betreuend Unterstützung und ggf einen Kurs für pflegende Angehörige über die ortsüblichen Bildungseinrichtungen. Zu lernen mit einem Dementen unzugehen, ist Hilfe für den dementen Menschen, der in eine ganz anderen Welt lebt voller Mischverständnisse und Hilfe für mich als Angehörigen mich selber zu schützen und Kraft zu haben damit umzugehen.

Ein Link zum weiterrecherchieren: http://www.wegweiser-demenz.de/demenz-symptome-und-verlauf.html

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"Kindergartenkosten und Unterhalt

Der BGH (Urteil vom 26.11.2008, Aktenzeichen XII ZR 65/07) hat seine bisherige Rechtsprechung grundlegend geändert:

Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten. Das gilt sowohl für die Zeit vor dem 31. Dezember 2007 als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2007 am 1. Januar 2008 (Aufgabe der Senatsurteile vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 886 und vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154). Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind dagegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.

Nachdem der BGH in der Entscheidung zunächst ein Hohelied auf Kindertageseinrichtungen singt, führt er rechtlich zur Begründung aus:

Kindergartenbeiträge können, schon da sie regelmäßig anfallen, keinen Sonderbedarf (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB) begründen. Als Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen nicht zu erfassen, andererseits aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann (Wendl/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 2 Rdn. 133; Maurer FamRZ 2006, 663, 667). ...Für den Mehrbedarf des Klägers haben beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommens… " Quelle: http://www.jurablogs.com/de/kindergartenkosten-und-unterhalt

Eine moralische Verpflichtung dem Vater daraus zu stricken wie die Schreiberin unten, ist sich nicht konsequent. Die kann er meiner Meinung nur erfüllen, wenn er auch umfassend in die Entscheidung einbezogen wurde, wovon nicht auszugehen ist. Die neue Familie kann keine Rechnung aufmachen, für die der Vater dann zahlen muß. Wenn die Mutter mehr Betreuung aufgrund ihrer großen Familie braucht, sollte diese die auch tragen, ggf mit der Stadt über den Preis bei mehreren Kindern verhandeln. Auch der nicht zahlungsverpflichtete Stiefvater hätte hier eine moralische Verpflichtung die Kosten zu tragen, wenn "seine" Kinder Nutznießer der mütterlichen Entlastung sind. Dem Kindeswohl entspricht eine Ganztagsbetreuung nicht zwingend, auch ist der Bildungsgedanke nicht immer nachvollziehbar, umgekehrt gehen auch viele andere Werte, die eine familäre Betreuung zu bieten hat, verloren.

Ich würde sagen, hier muß zwar neu gerechnet werden, aber den Teil der Betreuung,d er die Ganztagsbetreuung ausmacht, ist von der Familie als Einheit zu tragen

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Hallo

  • erster Weg; finanzielle Unterstützung direkt mit dem Amt klären, ggf Wohngeld, evt auch nach Wohnung fragen, übergangsweise preiswerteste Pension suchen

    • Je nach Örtlichkeiten, nur ein ZImmer oder sich in eine Wg mieten

    • Kirchen und soziale Einrichtungen um Hilfe bitten, die kennen das örtliche Hilfesystem am besten

    • Es gibt in jedem mittelprächtigen Ort gbit es Arbeitsgemeinschaften, die u.a. preiswert gebrauchte Möbel verkaufen, ansonsten gibt ebay immer noch einfache Möbel preiswert her

    • mit viel Bescheidenheit suchen und super viel Disziplin die Arbeit erhalten ...

VG

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Freundin hat Probleme mit Exfrau

Ich lebe seit knapp einem Jahr mit meiner Freundin zusammen, war davor verheiratet. Meine Exfrau und ich sind seit 3 Jahren getrennt, sie hat sofort nach der Trennung eine Beziehung mit einem anderen angefangen und lebt zufrieden mit ihm zusammen. Wir haben ein gemeinsames Kind.

Meine Freundin ist in Bezug auf meine Ex sehr eifersüchtig, obwohl sich der Kontakt meinerseits mit der Ex nur um unser gemeinsames Kind dreht (Absprachen wegen Kita, Umgang etc). Es gibt darüber hinaus rein gar nichts, was ich gemeinsam mit ihr unternehme. Es geht allein um den Fakt, dass sie natürlich noch in meinem Leben ist aber die Beziehung lediglich aufrecht erhalten wird, da wir gemeinsames Sorgerecht haben.

Freundin und Ex kennen sich nicht persönlich (meine Freundin möchte das nicht), was ich total ok finde und respektiere. Dennoch hat sie oft eine schwere Zeit, wenn sie sich entsinnt, dass ich mit ihr zusammen war. Ich habe schon oft und sehr liebevoll mit meiner Freundin darüber gesprochen und ihr klipp und klar gesagt, dass mich die Ex 0 interessiert und mein Herz nur ihr (der Freundin) gehört.

Dennoch ist sie oft über Kleinigkeiten verärgert, zb wenn die Umgangsregelung mal holpert oder die Ex abends anruft - um dem Kleinen Gute Nacht zu sagen. Eins der Grundprobleme ist sicher, dass meine Freundin bislang keine lange Beziehung hatte und sich deshalb mit den Umständen schwer tut. Ich versuche ihr dennoch mit aller Kraft zu helfen und ihr immer ein gutes Gefühl zu geben, durch absolute Transparenz und Offenheit zb. Mit dem Kind - wenn es bei mir und der Freundin ist - kommt sie sehr gut klar, solange die Ex ausgeblendet wird.

Ich weiß nun allerdings nicht, was ich darüber hinaus noch tun könnte, um ihr die Situation zu vereinfachen und ihr die Eifersucht zu nehmen. Habt ihr eine Idee?

Danke!

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.... muß dich einfach mal loben .... du scheinst es wirklich gut zu handhaben :-) Gruß

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Hallo

Ich verstehe deine Wut und es wäre auch Dein Recht, nicht mit ihrem Lebenspartner zu kommunizieren.

Aber es ist nicht zwingend klug, sich gegen ihn zu stellen. Dies hat immer Rückwirkung auf euer Kind. GEtrennt müssen Eltern neue Wege gehen, die nicht den gesellschaftliche Klischees entsprechen. Also auch mit den Neuen reden etc.

Klingt so als will Deine Nochfrau Abstand: Gibt es Alternativen als Zwischenlösung:Großeltern, Tante, gemeinsame Freunde, die kurzfristig eine Brücke schlagen und Info weiterleiten? Vielleicht kann man ein Kinderhandy (für die Mutter) einrichten und nur super sachliche sms das Kind betreffend schicken.

Den Tenor, den Du in den weiteren Kommentaren anschlägst, disqualifizeiert Dich eher als dass es Dir nützt. Kneif den A. zusammen, und sei kompromisbereit. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass Ämter meist Pro-Mutter sind und Väter es tatsächlich schwer haben.

Lass die Frau in Ruhe und konzentriere dich nur auf Dein Kind. Notfalls kommuniziert schriftlich und sachlich. Das wesentliche ist, dass du dein kind regelmäßig siehst und eine gute Beziehung behältst.

"Getrennte Eltern sein" ist ein Eiertanz!

Gruß

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Hallo

.... Du hast keinen Anspruch auf das Haus seiner Eltern, weder unverheiratet noch verheiratet.

... wenn es sein Haus ist, bleibt es auch im Trennungsfall sein Haus.

... investiert ihr in dieses Haus, hast du an den investierten Teil Anteil, verheiratet heißt das Zugewinn und seit kurzem gibt es da auch eine Regelung für unverheiratete Lebensgemeinschaften

.... schafft ihr gemeinsam was Neues (neu Gebraucht) und tragt es entsprechend ein, habt ihr auch beide Anteil an diesem Haus.

Für einen Anspruch reicht es nicht aus, eine Beziehung zu führen, egal ob mit oder ohne Trauschein ....

Gruss

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Hallo

.... 10 Uhr in der Woche ist auch für viele Erwachsenen normal, da sie anderen Tag wieder etwas leisten müßen.

... auch wenn Du fit bist, so fühlt sich Deine Mutter vielleicht nach 10 sehr wohl gestört, jeder muß sich neben viel Eigenständigkeit trozdem auch an seine Umwelt anpassen.

Eigenständigkeit und Anpassung widersprechen sich nicht, klingt grotesk, ist aber im erwachsenen Leben so.

.... versuche pünklich zu sein. Deine Mutter weiß nicht, ob es nur 5 Minuten werden oder 1 Stunde oder mehr. Die Angst schaukelt sich von Minute zu Minute hoch ....Lass Deine Mutter freiwillig in Grenzen an Dein Leben teilhaben, erzähle etwas,** echtes Wissen baut Kontrollbedürfnis vor.** Es sollen ja keine freundschaftliche Vertrautheit sein.

Jugend muß das Maß an Privatsphäre in einer Beziehung (auch zu Eltern) erst noch lernen und fällt von kindlicher Vertrautheit in die totale Blockade, verwechselt mit Selbstständigkeit. Das könnte Mißtrauen oder Angst, je nach Neigung auslösen. Da du Deine Mutter schon als süchtig empfindest, ist es sicher für euch beide Zeit etwas zurückzurudern.

.... morgens fit sein, halte ich für ein sehr gutes Kriterium, die Zeiten zu verändern.

... vielelicht fühlt sich Deine Mutter noch sehr verantwortlich (normal), beweise ihr an anderen Stellen, dass du verlässlich und auch umsichtig bist und vielleicht kein "Opfertyp" für die wenigen Falschen im Leben bist.

... es ist nicht leicht zwischen Partner und Kind zu vermitteln. Hat aber nichts mit der Rolle "Stief" zu tun, sondern wäre beim leiblichen Vater vermutlich auch so.

Du willst erwachsen behandelt werden .... zeig ihr, dass sie Dir vertrauen kann, das du selbstständig sein kannst, ...

Ich kann Dir aus Erfahrung sagen, dass Vertrauen mehr großzügig sein lässt und Eltern ruhiger schlafen.

Handy abschalten ist doof und verschärft die Probleme nur, maximal lautlos, dass Du ggf auch ohne Deine Freunde zurückrufen kannst.

Freunde sind auch nicht immer der Maßstab für alles. Man braucht schon etwas Rückgrad seinen eigen Stil zu entwickeln. Selbstbewußt wird auch weniger ausgelacht.

Viel Erfolg mit etwas anderem Verhalten

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Hallo...

Eure Tochter hat eine eigene Versicherungskarte in Deinem Fall von der Barmer ...

Die U7 fällt nicht unter den weitreichenden Entscheidungen für die einer von Euch unterschreiben müßte.Du machst ganz normal einen Arzttermin, nimmst die Karte von Deiner Tochter mit ...Die Unterschrift beider Eltern ist bei Op´s und anderen weitreichenden notwendig.

Auch der Kindesvater kann mit eurem Kind zum Arzt gehen ohne Deine Einwilligung. Da seit ihr gleichgestellt.

Sollte ihr euch nicht um die Karte bemüht haben, gehe zu Eurer Barmerstelle und lass dir da helfen. Euer Kind hat eine Versicherungsnummer. Die Mitarbeiter sagen dir dann schon ob sie noch Unterlagen benötigen, oder ob sie dir eine Karte erstellen lassen.Ist auch nicht peinlich, sondern eine ganz alltägliche Situation.Diese Karte sollte dann schon bei dem Elternteil aufbewahrt werden, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

Gruss

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....ist schon schrecklich, welche Überlegungen man alles getrennter Elternteil anstellt (anstellen muß):

Aber ich befürchte, dass ist eine Situation, die immer positiv oder negativ ausgelegt werden kann.

Wichtigste Voraussetzung ist, Deine Mädels wollten es.

Egal ob du sorgeberechtig bist oder nicht, dies gehört zu den Dingen, die jeder Elternteil alleine mit seinem Kind entscheiden darf, wenn es bei ihm ist. Das hat weder etwas mit dem Lebensmittelpunkt noch mit weitreichenden Entscheidungen fürs Leben zu tun (Haare wachsen ja bekanntermaßen ;-) )

Es ist an der Kindesmutter zu lernen, dass nur sie getrennt ist, aber nicht die Kinder. Eltern müssen ertragen lernen und die Kinder da raus halten. Hier tun sich Mütter ganz schwer.

Aus Erfahrung weiß ich aber, dass es ratsam ist die Schmerzgrenze der Ex im Auge zu behalten, um den Ball flach zu halten.

Die Ex meines Freundes würde da eine Kindesmißhandlung raus stricken .... nur weil ihr diese Einmischung quer geht ....

Gruss

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  • Der "Wintertyp" nach der Farb- und Stilberatung kann gut schwarz tragen
    • Die Farbe kann schlanker wirken
    • Die Farbe ist widersprüchlich
      • unauffällig
      • auffällig, sexy je nach Schnitt und Kombination
  • die Farbe ist leicht und vielseitig zu kombinieren
  • die Farbe ist unempfindlich und pflegeleicht
  • manchmal gehört sie zur Idiologie
  • sie signalisiert manchmal Trauer
  • sie gilt als elegant (je nach Kleidungsstück)
  • sie gilt als festlich (je nach Kleidungsstück)

...und schlicht weil man sie vielleicht genauso mag wie blau rot grün .......

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...das ist zwar Verliebtheit, die vielen Schmetterlinge im Bauch, die von jetzt auf gleich da sind ;-), aber das fühlt sich einfach gut an. Also mindestens genießen, ob ma es leben kann / will / sollte kommt auf ein paar Dinge mehr an. Aus Verliebheit kann ja Liebe werden. eine schöne Zeit wünsch ich Dir LG

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Völlig ok

Hallo ich fand es auch mal zu früh, nur um zu signalisieren, dass es für Eltern vielleicht auch einfach neu ist. Meist gewöhnen sich Eltern aber daran, wenn sie es verschmerzt haben das aus Ihrem geliebten Mädchen eine jungendliche Frau wird. Hinzu kommt dass vielleicht Deine Eltern nicht so allergisch auf jedes Körperhaar reagieren. Es ist schon eine Zeiterscheinung, jedes Körperhaar als unschön, teils so eckelig zu empfinden. Die Industrie freut sich in jedem Fall.

Erkläre doch deinen Eltern welche Reaktionen von deinen MitschülerInnen überkommen, und wie sich das für dich anfühlt.

Der Spruch das alle das dürfen ist kalter Kaffee, den haben wir schon benutzt und dürfte nicht besonders wirksam sein.

Sachlich zum Thema Rasur: Die Haare fühlen sich stoppeliger an weil du die Haarspitze abgeschnitten hast. Dadurch sehen sie kräftiger aus und fühlen sich härter an. Mehr werden es nur weil du altersbedingt sicher noch mehr bekommst in laufe der nächsten Jahre falls genetisch vorgesehen. Eine Rasur animiert keine Haarwurzeln mehr Haare oder kräftiger Haare zu bilden oder gar neue Haare anzulegen.

Alternativen: Eine Alternative wäre ein Enthaarungsmittel (teurer, stinkt, die Haare bleiben weich),

oder zu wachsen mit Warmwachs oder Klatwachsstreifen (tut weh, hält langer bei nachwachsenen Haare, die Haare bleiben weich, hie und da wird auch eine Haarwurzel geschwächt und bildet weniger Haar).

LG

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