Die Frage ist zwar schon was älter, aber da sowas ja immer mal wieder interessant ist und sich da auch was geändert hat...
2016 hat sich der althergebrachte Auszahlschein - der angefordert werden musste - erledigt. Seitdem muss die erste Seite der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") der Krankenkasse zugesandt werden. Das sollte zügig passieren, weil die übrigen Unterlagen von der Kasse verschickt werden, wenn die AU vorliegt. Die zugeschickten Unterlagen dann ausfüllen und an die GKV zurückschicken. Arbeitsentgelthöhe und Enddatum der Lohnfortzahlung sollten die dann schon vom Arbeitgeber bekommen haben. Wenn alles zusammen ist, wird bearbeitet und - sofern positiver Entscheid - gezahlt. Toi toi toi! Hier nochmal http://www.krankengeld-web.de/html/krankengeldantrag\_neu\_geregelt.html" target="_blank">zum Nachlesen.