Die Frage ist zwar schon was älter, aber da sowas ja immer mal wieder interessant ist und sich da auch was geändert hat...

2016 hat sich der althergebrachte Auszahlschein - der angefordert werden musste - erledigt. Seitdem muss die erste Seite der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") der Krankenkasse zugesandt werden. Das sollte zügig passieren, weil die übrigen Unterlagen von der Kasse verschickt werden, wenn die AU vorliegt. Die zugeschickten Unterlagen dann ausfüllen und an die GKV zurückschicken. Arbeitsentgelthöhe und Enddatum der Lohnfortzahlung sollten die dann schon vom Arbeitgeber bekommen haben. Wenn alles zusammen ist, wird bearbeitet und - sofern positiver Entscheid - gezahlt. Toi toi toi! Hier nochmal http://www.krankengeld-web.de/html/krankengeldantrag\_neu\_geregelt.html" target="_blank">zum Nachlesen.

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Naja, die erste Frage wäre ja schon: Was heißt "in Massen"? Ein gewisser Haarausfall ist ja normal, und über die Zeit kann das schon einem Menge im Staubsauger werden ;-)

Letztlich gibt es reichlich Möglichkeiten, die Ursache für Haarausfall sein können - Medikamente, Krankheiten (sollte bei Dir nicht zutreffen, wg. Check im KH), Kopfhautspannungen, Mangelerscheinungen... ich würde damit tatsächlich einen Profi aufsuchen - also einen Arzt. Für die Vorabinfo ganz nützlich: http://www.mixed-zone.de/html/haarausfall_ursachen.html

Keinesfalls mit irgendwelchen Mitteln selbst rumdoktern - Sachen wie Finasterid etwa dürfen von Frauen auch gar nicht verwendet werden wegen der möglichen Kinds-Fehlbildungen bei Schwangerschaft. Nicht mal Blutspenden darf man, wenn man das Zeug nimmt...

Wie gesagt: Arzt aufsuchen scheint mir da das Beste zu sein. Toi toi toi! ;-)

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Kassen ohne Zusatzbeitrag gibt es - wie ja auch schon geschrieben wurde - reichlich. Barmer GEK, AOK, IKK Classic, um nur einige zu nennen. Wechsel ist unproblematisch und ohne lange Wartezeiten möglich.

Aber an dem Zusatzbeitrag für die Vergangenheit wirst Du nicht vorbeikommen - den treiben Kassen wie DAK und ander mittlerweile sogar per Pfändung beim Arbeitgeber ein, wenn´s sein muss: http://www.mixed-zone.de/html/zusatzbeitrag__pfandungbeihu.html

Also besser zahlen/ Zahlungsvereinbarung treffen, sonst wird es noch teurer - auch der Zoll (ist für die Eintreibung zuständig) tut nichts umsonst ;-)

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Wichtig dürfte tatsächlich sein, ob es sich um einen rechtsgültig geschlossenen Zeitmietvertrag handelt - das kann man leider aus der Frage nicht zweifelsfrei erkennen. Wenn ja, dann wird´s schwer. Siehe auch hier http://www.mixed-zone.de/html/kundigungundmietvertrag.html

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Sofern Du wie beschrieben eine Anmeldung zuhause hast, wird Dir da kaum einer einen Strick draus drehen, schon allein deshalb, weil es sich um kein dauerhaft stationär am Arbeitsplatz aufgestelltes Gerät handelt, sondern das Handy (vergleichbar dem Auto und dem darin befindlichen Autoradio) wieder mit nach Hause genommen wird.

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In dem von Dir erwähnten Paragraphen (§6, Gebührenbefreiung natürlicher Personen, (2) ) steht allerdings drin, dass der Nachweis mit Original-Bestätigungen oder mit beglaubigter Kopie erbracht werden muss - Fax oder Email haben die Freunde von der Politikerzunft da leider nicht vorgesehen. Führt also wohl kein Weg dran vorbei ;-)

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Blöderweise hat die Regel nicht die GEZ aufgestellt, sondern die Länder haben das genauso im Rundfunkgebührenstaatsvertrag festgelegt - und der ist für GEZ und Landesrundfunkanstalten bindend.

§6 (Gebührenbefreiung natürlicher Personen) (2): "Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Leistungsträgers im Original oder die Vorlage des entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen"

Liegt also nicht an der GEZ, sondern an den lieben Volksvertretern, was die Sache allerdings nicht besser macht.

Eine andere Baustelle sind die Mitarbeiter an der Hotline - von denen wird mir ab und an zugetragen, dass das gerne mal Aushilfskräfte im Minijob sind. Da ist man schon froh, wenn die Auskunft wenigstens sachlich richtig ist - freundlich sollten sie aber wenigstens sein. Naja, wer weiß was die sich den ganzen Tag anhören müssen. Trotzdem, muss nicht sein.

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Für das Fahrzeug ist grundsätzlich der Halter des Fahrzeuges anmeldepflichtig (sollte das die Omi sein, könnt Ihr Euch das sparen, weil Omi vermutlich angemeldet ist). Sonst ist es das anmeldepflichtige Erstgerät Deiner Freundin - das allerdings von den Gebühren befreit werden kann, wenn sie nachweisen kann, dass ihr Einkommen zu gering ist (einfacher Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige) - da kommt´s also drauf an, wieviel sie dann verdient. Da DU KEIN Fahrzeug hast, könntet ihr die Anmeldung komplett auf sie ummodeln und ihr spart so die zusätzliche Hörfunkgebühr. Heißt DU meldest AB(Abmeldegrund eheähnliche Gemeinschaft), SIE meldet AN - und das Kfz ist über ihre Anmeldung mit abgedeckt.

FALLS doch Befreiung beantragt werden soll: dafür ist inzwischen die GEZ direkt zuständig und befreit wird erst ab Folgemonat der Antragsstellung - also nicht lange rumliegen lassen ;-)

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Wie hier der eine oder andere schon sagte - die Forderung wird zurecht bestehen und sollte auch bedient werden. Andernfalls steht nämlich irgendwann ein freundlicher Gerichtsvollzieher vor der Tür, was ärgerlich ist und zusätzliche Kosten verursacht. Rückwirkende Befreiungen gibt es nicht (laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag frühestens ab dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt), aber mit etwas Glück kannst Du eine Ratenzahlung mit den Jungs vereinbaren. Ist aber etwas knifflig, bei der Hotline durchzukommen, Geduld brauchst Du daher schon ein wenig.

Dumm gelaufen, tut mir echt leid, denn so wie es klingt, hätten die Voraussetzungen wahrscheinlich tatsächlich vorgelegen. Muss dann aber beantragt werden.

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