Nur sofern du auch eine höher bewertete Stelle bekommst.
Tatsächlich gestaltet es sich in der Praxis oft so, dass du beispielsweise nach der Ausbildung in die E5 als Serviceberater eingruppierst wirst.
Bekommst du dann eine einfache Beratertätigkeit übertragen, könnte eine E8/9a winken, sofern du die Qualifikation für diese Stelle (zunächst meist Fachwirt) nachweisen kannst.
Solange du diese Qualifikation noch nicht hast aber bereits die Beratertätigkeit für diese Stelle ausübst, wird meist eine Vergütung zwischen der E5 und der E8/E9a gezahlt.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es sich hierbei um eine E7 handeln kann - dies hängt aber mit den konkret übertragenen Aufgaben zusammen. Eventuelle Boni lasse ich mal außer Betracht.
MfG