Ich kann dir nur aus meiner Erfahrung sagen, was ich von alten Leuten aus meiner Verwandschaft und Umgebung gehört habe. Die alte Leute haben früher so gesagt, wenn ein Verstorbener zur dir im Traum kommt und dich ruft oder zur mitgehen zeigt(z.B. nur mit Mimik, Gehste), mann sollte nicht mitgehen(das geschieht in Unterbewusstsein, deshalb kann man es schlecht steuern), bei vielen alten Menschen Traumdeutung kann sowie positiv auch beunruhigend sein(z.B. Krankheit, Kriese). Viele Menschen kurz vor dem Sterben ahnen schon, dass die bald gehen müssen und da sehen die auch im Traum ein Verstorbenen, der ihn so zu sagen "bald abholen wird". Aber in deinem Fall so wie du beschreibst hast du nichts zu befürchten, dein Freund war ganz normal wie zur Lebzeiten, du hattest dabei auch ein gutes Gefühl, dir war nicht unwohl, oder hattest du Unruhe? Du verarbeitest auch so dein Verlust. In diesem Sinne leb wohl und lang!
Kennt sich keiner mit Betreuungsaufgaben aus? Würde gerne Erfahrungen wissen wollen. Ich bin examenierte Altenpflegerin, kann aber aus gesundheitlichen Grund nicht mehr in der Pflege arbeiten. Bewerbe mich als Betreuerin im Altenheim. Wurde schon paar mal beim Bewerbungsgesprächen drauf hingewiesen, dass Toilettengänge auch dazu gehören. Habe bereits selbst eine Praktikum Herbst 2016 gemacht, damals wurde das streng getrennt. Wie sieht es momentan aus? Ich habe das Gefühl, dass die Heime einfach es ausnützen. Im Internet habe ich auch einige Infos gefunden(Richtlinien), dort ist geschrieben, dass pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben nicht zur Betreuung gehören.
Tut mir leid, dass ich es sage, aber das was Sie gerade da schreiben widerspricht sich. Wenn Sie nicht arbeiten können, dann seien sie doch froh, dass sie die Rente bekommen. Anderen müssen dafür kämpfen und bekommen das trotzdem nicht. Machen Sie doch was für sich: Hobby, Ehrenamt.....bloß nicht arbeiten. Dann ist die Rente weg. Es sei denn sie sind wieder so fit und können ohne bedenken arbeiten gehen.
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mit gesamt Service der Agentur für Arbeit nicht zufrieden bin. Weil die Mitarbeiter die drin sitzen kooperieren scheinbar nicht miteinander. D.h. dass eine Person, die dich arbeitslos gemeldet hat und die Person, die dich zum Vermittlungsgespräch eingeladen hat, sowie der Gutachter, ALLE bearbeiten nur ihr DING und haben öfters keine Ahnung von der Ergebnissen was der anderer über dich entschieden hat und auch nicht jeder hat Recht auf Ansicht deiner Akte. z.B. bei meinem ersten Vermittlungsgespräch hat mich die Vermittlerin immer wieder Dinge gefragt, die ich schon gesagt habe und schriftliche Nachweise vorgelegt habe. Und ausserdem muss man da sehr aufpassen was man da sagt. Wenn der Gutachter z.B. dich nur eingeschränk belastbar eingestuft hat oder das Arbeiten in bestimmten Beruf untersagt wurde, dann sollt man das auch mit Vermittler weiter so durchziehen. Die sind sehr guten Psychologen( oder Ar..... r) und versuchen wehrend des Gespräch so unauffällig dich evtl in diese Richtung zu lenken, von der du gerade raus gekommen bist( in meinem Fall als Altenpflegerin, mir wurde gesagt:"wenn sie aber trotzden das noch probieren wollen, haben wir nichts dagegen"). Tuen sie das nicht, sonst landet ihr da, wo ihr angefangen habt(womöglichts auch noch als voll belastbar eingestuft). Vileicht nicht ganz passend zur Thema, aber dass sollt man wissen.
Hallo. Ich habe diese Begutachtung auch hinter mir. Am 16 März 2017 wurde mir diese "Sozialmedizinische gutachterliche Stellungsnahme" beim Vermittlungsgespräch bei Agentur für Arbeit ausgehändigt. Ich bin auch nicht ganz zufrieden, da ich erwartet habe genau Definition/Einschätzung meiner Leistungsfähigkeit(wie viel Std./Tag ich noch belastbar bin). In diesem Punkt steht bei mir kein Häckchen drin(weder 6-8 Std/Tag, oder 3-6 Std/Tag, oder unter 3 Std/Tag). Es wurde nur geschrieben: auf allgemeinem Arbeitsmarkt min. 15 Std. wöchentlich einsetzbar. Ich habe bei VdK angerufen, mann kann dagegen nichts tun; kein Widerspruch und gar nichts machen: auch wenn mann die ärztliche Atteste vorgelegt hat, wo es ausdrücklich drin steht:" maximal mit 4 Std./Tag belastbar". Bei mir wurde alles auf Beruf Altenpflegerin bezogen und in diesem Beruf bin ich nicht mehr einsetzbar, sonst "Ja" aus der Sicht des Gutachters.
Das sind keinen Schatullen; das sind Behälter für Weihwasser. Damit die Besucher(Angehörige, Freunde ectr.) am Grab es mit der Bürste das Weihwasser an das Grab bespritzen können. Wehrend der Beerdigung macht man das auch. So wie ich es von meine Oma kenne und aus dem christlichen Glaube wird das Grab mit Wasser bespritzt so wie man ein Kreuzzeichen machen würde( in Namen des Vaters; des Sohnes und des heiligen Geistes).
Hallo Carlion! Es wird empfohlen nach nach dem Duschen die Brüste abzutasten. Habe mal in einer Broschüre beim Frauenarzt gelesen. Ich denke es wird auch 1 mal in der Woche reichen, wenn mann grad dran denkt. Zu viel, ist nicht zu wenig!