Ich verstehe dich nur zu gut, ich fühle mich auch überaus einsam. Ich bekomme in Ca. 3 Wochen mein zweites Baby und fühle mich völlig leer und alleine! Ich kann machen was ich will, ich komme nicht mehr an meinen Partner ran, eher gesagt wenn ich mit Ihm darüber rede, dann schrieb ich ihn noch mehr von mir weg, wir finden einfach nicht zueinander was liebe, Zärtlichkeit und Sex angeht! Ich weine sehr viel und bin vom innersten meines Herzens her äusserst einsam und allein. Ich würde mich über Antwort freuen!

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für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 655,- Euro
für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 720,- Euro
für Jugendliche vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und im Einzelfall für junge Volljährige 830,- Euro

212,- Euro dieses Pflegegeldes sind die sogenannten Kosten der Erziehung, der andere Teil die Unterhaltskosten für das Pflegekind.

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nein ich kenne ganz viele Familien die harz4 beziehen und bis zu 5 pflegekinder haben!

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Hallo, das Einkommen für das Pflegekind wird angerechnet. Wenn ich aber in der Schrift von der Bundesagentur für Arbeit, NRW S.10 ff nachschlage, müsste nur ein Teil des Kindergeldes als Einkommenberücksichtigt werden. (Schrift: h4pflegefamilien.pdf) Auswirkungen von „Hartz IV“ auf Pflegefamilien nach § 33 SGB VIII Erhalten die Pflegeeltern für das Pflegekind/die Pflegekinder Kindergeld, so stellt dies grundsätzlich bei ihnen Einkommen dar, weil es nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes benötigt wird.Dieser ist durch die Leistungen nach § 39 SGB VII gedeckt. Das Kindergeld wird jedoch in Höhe der Hälfte (für ältestes Kind der Pflegefamilie) bzw. eines Viertels des Kindergeldes, das für ein erstes Kind zu zahlen ist, auf das Pflegegeld angerechnet (§39 Abs. 6 SGB VIII). Eine Anrechnung des Kindergeldes ist daher nur in dem Umfang vorzunehmen, in dem es bei der Bewilligung des Pflegegeldes noch nicht berücksichtigt wurde. Pflegegeld für den erzieherischen Aufwand ( Erziehungsbeitrag) und Kindergeld sind wie folgt anzurechnen: Erziehungsbeitrag 1. Pflegekind keine Anrechnung 2. Pflegekind keine Anrechnung 3. Pflegekind 156,75 € (75 %) 4. Pflegekind 209,00 € Kindergeld: 77,00 € für das 1. Pflegekind (sofern ältestes Kind der Pflegefamilie) 115,50 jeweils für das 2. und 3. Pflegekind

http://www.schoenebecker-pflegeeltern.de/a_hartz4.html

Hartz IV - Bedrohung für viele Pflegeverhältnisse [Update Oktober 2005] Inzwischen gibt es mehrere Gerichtsurteile die den Pflegeeltern den anrechnungsfreien Anspruch auf Hartz IV Leistungen bestätigen.

Lediglich der Mietanteil der Pflegekinder, der ja im Pflegegeld enthalten ist, wird nach diesen Urteilen angerechnet.

Wer also einen ablehnenden Bescheid zu Hartz IV bekommt, sollte dagegen vorgehen. Fragt im Zweifelsfall bei euren Landesverbänden nach, ob es in eurem Bundesland bereits entsprechende Urteile gibt. • Urteil Sozialgericht Aurich • Urteil Sozialgericht Leipzig

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Die erste Blüte schon keimen, Frühling Liebe bröckelt bereits die ersten Strahlen der Sonne! Über: http://www.de.all-biz.info/translate/

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Ich höre dir gerne zu, du kannst mir ruhig schreiben!

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Ich habe tirische Höhenangst und deswegen versuche ich mich alleine immer wieder der Höhe selber auszusetzen und sage mir, das nichts passieren kann, und so versuche ich meine Höhenangst zu besiegen! Ich habe auch dolle angst vor dem alleine sein und versuche immer tewas länger alleine zu sein und sage mir, das ganz viele Menschen alleine sind und das es nichts macht!

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