Studienordnung unklar - "Pflichtpraktikum", MUSS ich das im 5. Semester machen?
Das 4. Semester neigt sich allmählich dem Ende zu und es gab an unserer Hochschule so gut wie gar keine Förderung oder Hilfe was das Praktikum angeht. Wir haben weiter unsere Module durchgezogen, das Praktikum wurde nur nebenbei mal von irgendwelchen Dozenten erwähnt alá "Ihr macht das ja dann im nächsten Semester". Klar, nach Regelstudienzeit müsste man das.
Durch Corona hatten wir allerdings was die Regelstudienzeit anging einige Sonderregeln, wurde z.b. für die aktuellen Jahrgänge damals um 2 Semester erhöht. Regelstudienzeit ist mir recht egal, bekomme eh kein BaföG und bin davon nicht wirklich betroffen. Ich müsste auch noch einige versäumte Fächer nachholen, das würde ich gern vor der Bachelorarbeit und vor dem Praktikum machen und nicht versplittert danach ...
In der Studienordnung (ich glaub zumindest dass sie das ist? Die PDF heißt "Rahmenstudien- und Prüfungsverordnung") steht absolut gar nichts dazu. Da steht bloß der reguläre Ablauf des Studiums aufgelistet, nirgends ist die Rede davon man MUSS es jetzt unbedingt machen sonst fliegt man raus oder sowas. Da stehen nur die Teilnahmevoraussetzungen (mind. im 3. Semester) und keine Modulvorleistung, nichts von "jetzt muss das". Dennoch bin ich etwas verwirrt und verängstigt. :D Ich würde eben stattdessen liebend gern im nächsten Jahr das Praktikum angehen wenn es im Ausland wieder problemlos möglich ist. Aktuell könnte ich ein "Wenns halt sein muss" Praktikum hier in Deutschland machen auf das ich null Lust habe, aber wenn es halt sein müsste ...
Wie ist das denn normalerweise an anderen Unis und Hochschulen? Sollte ich dieser Rahmenstudienordnung da vertrauen oder ist das immer gleich und man muss sich da keine Sorgen machen? Könnte ja auch sein, dass man jetzt z.b. nichts gefunden hat.