Sachsen-Anhalt verabschiedet Anti-Rechts-Klausel?

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat im Zuge einer Reform der Landesverfassung eine Anti-Rechts-Klausel geschaffen. Der neue Artikel 37a lautet nun:

Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts
Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen

Ich halte dies aus vier Gründen für problematisch:

  1. Der Artikel arbeitet mit Leerformeln. Der Begriff "rassistisch" etwa ist extrem vage.
  2. Eine Verfassung, welche die Verbreitung bestimmten Gedankenguts (!) untersagt, steht im Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit bedeutet gerade, dass man auch kontroverse und widerliche Ansichten vertreten darf. Ansonsten wäre sie nicht erforderlich. Um über das Wetter zur reden, braucht es keine Meinungsfreiheit.
  3. Sich bei der Ablehnung verfassungswidriger Bestrebungen auf Nationalsozialismus zu beschränken und Kommunismus oder etwa den politischen Islam außen vor zu lassen, halte ich für einäugig.
  4. Der Einzelne ist aus meiner Sicht zu gar nichts verpflichtet, außer sich an die Gesetze zu halten. Er ist insbesondere nicht verpflichtet gegen nationalsozialistisches Gedankengut vorzugehen. Hinter dieser Forderung steckt ein obrigkeitsstaatliches bzw. totalitäres Weltbild in dem der Bürger bloße Verfügungsmasse des Staates ist.
  5. Der Artikel dürfte reine Symbolpolitik sein. Und dazu ist eine Landesverfassung nicht da.

Mich würde nun aber interessieren: Was haltet Ihr von dem neuen Verfassungsartikel? Begrüßenswert oder dubios?

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Der Artikel ist begrüßenswert.

Tja, es wird eng für Nazis.

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Gute Idee, auch Flüchtlinge brauchen Kontakt zu Verwandten.

Wenns dir nun mal solche Sorgen macht ... :)

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