Kann Dir Vinyl empfehlen! Geheimtipp, der jetzt vor einigen Wochen erst gestartet ist!
Ich befürchte, dass es ein nicht kommerzieller Künstler ist, von dem es keine Noten gibt. Du könntest bei SoundCloud (dort ist von ihm ein Account angelegt) den Künstler anschreiben und nach den Noten fragen! Viel Erfolg bei Deiner Suche!
Kannst Du Deine Frage konkretisieren, was gegen WLAN spricht? Versteh gerade leider nicht, worauf die Frage hinauslaufen soll. WLAN bedeutet ja eigentlich nur, dass Deine Internetverbindung kabellos ist, das direkte Gegenstück wären dazu eine LAN-Verbindung via Netzwerkkabel. Wie schon andere angedeutet haben, kannst Du Dir einfach einen Surfstick holen. Solltest Du ein Smartphone besitzen, gibts dafür auch günstige Internetflatrate-Tarife. Vielleicht kannst Du noch einige Details hinzufügen, dann könnten wir Dir mehr helfen :-)
Vielen Dank an alle für das wahnsinni schnelle Feedback!! Leider bin ich in keiner Gewerkschaft, aber umso mehr wird mir bewusst, dass ich mir die Mitgliedschaft dort doch überdenken sollte. Krank bin ich durch diese Anstrengung schon einige Wochen und seelisch knapperts an mir auch. Es liegt keine Kündigung vor, da mein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft und eine Verlängerung gibt es nicht, da laut Aussage meiner Abteilungsleiterin (die im Übrigen keinesfalls meine Arbeit beurteilen kann) ich meine Aufgaben nicht erfüllen würde, was Humbug ist. Mein direkter Vorgesetzter schätzt meine Arbeit sehr und ihm wurde zu meiner Person der Mund verboten (Anordnung des Geschäftsführers, nachdem der GF ein Gespräch mit meiner Abteilungsleiterin hatte).
Wo ich mir etwas unsicher war zwecks der Überstunden ist, dass im Vertrag steht, dass Überstunden nur nach Genehmigung zu leisten sind und nicht nach eigenem Vermessen. Aber dank Euren Antworten deckt sich das für mich immer mit einer dieser 3 Fälle (Zitat Familiengerd):
Überstunden sind immer dann zu bezahlen, wenn
sie betrieblich oder durch Notfall bedingt nach Anordnung durch den Arbeitgeber erforderlich waren,
eine vom Arbeitgeber erwartete Aufgabenerledigung Überstunden erforderlich machte, ohne dass sie der Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet hat, oder
der Arbeitnehmer sie mit Kenntnis und Duldung durch den Arbeitgeber freiwillig geleistet hat.
Vielen Dank an alle!!!!!!!!