Kann der Vater das nicht alleine? Ist er etwa zu betrunken um sich Bier aus dem Kühlschrank zu holen? Kein gutes Vorbild für 4 und 6-jährige Kinder.

Der Vater sollte sich lieber darum kümmern, dass seine Kinder nicht verwahrlosen. Den ganzen Abend ist außerdem viel zu lange.

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Anständiges Verhalten ist normal und hat nichts mit Arroganz zu tun. Ich nehme an, dass dir das in der Schule vorgeworfen wird. Du brauchst dich dort nicht zu erwehren / rechtfertigen. Suche dir "richtige" Freunde denen du vertraust und die so denken wie du.

Grüße

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Dein Partner wendet den "Autoritären Erziehungsstil" an. Dieser ist nicht vorteilhaft für ein gutes und gesundes Umfeld der Kinder.

Dein Partner fragt, ob die Kinder dafür belohnt werden sollen, dass sie noch so lange wach sind. Nein. Trotzdem sollte man seine Kinder nicht anschreien und sich immer unter Kontrolle haben (und das ganz besonders vor den Kindern - Vorbildwirkung).

Außerdem versteht ein 3-jähriges Kind noch nicht so genau, was man von ihm verlangt. Es testet die Grenzen aus. Dabei sollte man weder schreien, noch andere Dinge tun, um das Kind einzuschüchtern.

Es gibt andere Dinge, die man tun kann, um das Kind zu "bestrafen". Sei es Fernsehverbot, etc. Wenn man Verbote erteilt, dann muss man diese auch erklären und ganz ruhig mit einem Kind reden.

Sobald man das (kleine) Kind anschreit, wird es dadurch geprägt, denn es ist noch in der Entwicklungsphase. Es wird unter Umständen vielleicht schüchtern, was sich auf die sozialen Kompetenzen auswürgt.

Auch Gewalt könnte es anwenden um Konflikte in der Schule zu lösen und als Jugendlicher zu Alkohol- und Drogenmissbrauch neigen.

Es gibt noch viele verschiedene Möglichkeiten, wie ein Kind seinen Frust abbauen kann. Dazu kannst du dich im Internet belesen.

Du könntest deinem Partner diese Antworten zeigen und dann gemeinsam beraten, wie ihr weiter agieren werdet. Noch ein kleiner Tipp; Wende den "Demokratischen Erziehungsstil" an.

https://www.familie-und-tipps.de/Kinder/Erziehung/Erziehungsstile/Demokratischer-Erziehungsstil.html

Sei dir immer darüber bewusst, dass deine Kinder glücklich sein müssen. Ich hoffe, dass ich die mit dieser Antwort helfen konnte.

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Ob Mütter nun überfordert sind oder es ein anderes Problem gibt, sie sollten sich (besonders von ihren Kindern) beherrschen können und das nicht nur öffentlich. Du hättest sie einfach ansprechen können und fragen, was sie da eigentlich macht.

Bei einem "dummen" Kommentar kannst du mit dem Jugenamt drohen um die Situation zu entschärfen. Ob dieser Fall bearbeitet wird spielt erstmal keine Rolle. Auch weitere Mitfahrende kannst du mit einbeziehen.

Beste Grüße

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Du könntest dir einen Grund ausdenken, der zutreffen kann. Beispiel:

Du bist mit dem Fahrrad unterwegs und ein Auto hält für dich an, damit du über die Straße fahren kannst. Der Autofahrer muss aber auf dich warten, da du weiter weg von der Straße entfernt bist.
Jetzt hast du ein schlechtes Gewissen, da der Autofahrer nur auf dich gewartet hat.

Um dein Gewissen zu beruhigen: Der Autofahrer hat freiwillig angehalten; Er hätte weiterfahren können.

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Sorgen denn die Lehrer nicht für Ruhe? Warte einfach auf denjenigen, der deinen Vortrag stört, ansonsten bitte deinen Lehrer um Abbruch deines Vortrags und schlage ihm vor eine schriftliche Arbeit abzugeben.

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Bis 21 Uhr finde im Grunde genommen schon zu spät. 18 Uhr wäre angemessen. Für Partys und andere Feierlichkeiten, könnte man bestimmte Ausnahmen machen.

Dagegen spricht, dass Eltern sich Sorgen machen, wenn man noch andernorts ist (und eventuell etwas passiert ist, da es schon spät abends ist).

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Verkäufer an Tankstellen halten sich (überwiegend) an dieses Verbot. Wenn diese Minderjährigen erwachsene Freunde haben, kaufen sie diese Tabakwaren ein und geben sie an die Minderjährigen weiter.

Sollten die Eltern das Rauchen in der Öffenlichkeit erlauben, könnte das ein Bußgeld gemäß §10 JuSchG ergeben. Die meisten Eltern wissen darüber nicht bescheid. Somit kann keiner bestraft werden.

Beste Grüße

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Sieht so aus als wäre deine "Freundin" überheblich. Du könntest den Kontakt ganz beenden und sie somit gleichzeitig ignorieren.

Eine Anzeige wegen Beleidigung (§185 StGB) würde dir hier eventuell nicht viel bringen, da ihre Freunde sicher nicht gegen sie aussagen würden.

Mitunter sehe ich es auch, aber verstehe nicht, wie sich Freunde aus Spaß beleidigen können, denn:

1. für mich ist eine Beleidigung kein Spaß
2. eine Beleidigung ist etwas, das schlecht ist und nicht die Freundschaft stärkt
3. wenn man gut erzogen ist, beleidigt man generell keine Menschen (ob Freunde oder Fremde)

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Als Erstes solltest du aufpassen, dass dir keine Hand "ausrutscht", denn dann stehen Mitarbeiter vom Jugendamt vor deiner Tür.
Du solltest auch ein ernstes Gespräch mit deinem Sohn führen und deutlich sagen, was du möchtest.

Wenn das nicht funktioniert, kannst du versuchen deine Eltern (sprich: Oma & Opa) um Hilfe zu bitten; auch so hohlst du noch mehr Rat ein. Du kannst auch vom Jugendamt einen "Familienhelfer" beantragen oder mit seinen Lehrern sprechen.

Zu den Haushalsaufgaben: Grundsätzlich sollte man mit dem Kind zusammen diese Tätigkeit ausführen; das stärkt nicht nur die Verbundenheit zu den Eltern, sondern erhöht so auch die Selbstständigkeit. Ob "das Zimmer aufräumen" oder "den Müll rausbringen", man sollte hier das Kind unterstützen.

Außerdem muss dir bewusst sein, dass du eine Vorbildwirkung hast.

Dennoch wünsche ich dir viel Erfolg, um diese Situation in den Griff zu bekommen.

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Sollte es keine Zeugen geben, die die Beleidigung gemäß §185 StGB bezeugen können, steht Aussage gegen Aussage und es kann keiner verurteilt werden, denn: In dubio pro reo.

Wenn du auf die Idee gekommen bist, deinen Chef zu beleidigen, dann lautet der Kündigungsgrund wie folgt : ...leider ist ein Arbeitsverhältnis mit Herrn XX nicht möglich, sodass ich mich gezwungen sehe ihn zu kündigen...

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

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Wenn es keiner bemerkt hat, dann hat dein Kumpel Glück gehabt. Sollte jemannd anders das bezeugen können, dann bekommt er mindestens einen Eintrag in Erziehungsregister und höchsten eine Bußgeldstrafe (die die Eltern zahlen müssen).

Diese Mutter kann auch angezeigt werden. Mindestens wegen Beleidigung (§185 StGB). Sollte euch oder jemannd anderes etwas weggenommen werden, könnt ihr nach §858 BGB oder nach §32 StGB (Notwehr) dem Täter den entsprechenden Gegenstand mit Gewalt wieder entwerden.

Du fragst, was du in ungefähr 5 Jahren tun könnt. Ihr könnt mit rechtlichen Schritten gegen sie vorgehen. Dann bist du auf der Seite des Gesetzes und bezichtigst dich keiner Straftat.

Viel Erfolg!

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Das ist nur eine Hypothese die du jetzt aufstellst. Mitunter ist es auch andersherum.

Aber trotzdem kann ich sagen, dass nicht alle Menschen es gut mit einem meinen. In deiner These kann man herauslesen, dass die Frau sich offenbar nicht gemäß der heutigen Norm verteidigt hat.

Vielleicht sollte man genau überlegen, was man tun könnte um so etwas zu vermeiden (z.B.: mehrere Frauen tun sich zusammen um dagegen vorzugehen). Unter Umständen mit rechtlichen Schritten.

Leider hast du zu der Tragweite nichts Genaues erläutert, aber ich hoffe dennoch, dass du das Problem in den Griff bekommst.

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Sollte man sich unsicher sein, bei der Kommasetzung, im Zweifel so viele Kommata wie möglich setzen, sofern der Satz noch Sinn ergibt.

In deinem Satz würde ich an folgenden Stellen ein Komma hinzufügen:

Der Unterricht in Informationswirtschaft, an meiner Schule, begeistert
mich dementsprechend auch besonders, vor allem, weil ich dort immer
wieder neue Dinge lernen kann.

"...an meiner Schule..." könntest du in Klammern setzen, deshalb hier entsprechend ein Komma.

Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir dann auch viel Glück bei deiner richtigen Bewerbung!

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