Hi 😄🙋♀️
kann jemand bitte meine Lösung überprüfen, ob es Sinn macht und ob es grammatikalisch richtig ist 🥹
meine Lösung: Die Altersgrenzen im Strafrecht und im Zivilrecht unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an Deliktsfähigkeit und Strafmündigkeit. Im Strafrecht sind Jugendliche ab 14 Jahren bedingt strafmündig und ab 18 Jahren voll strafmündig. Im Zivilrecht beginnt die volle Verantwortlichkeit ebenfalls ab 18 Jahren. Diese Unterschiede beruhen auf den spezifischen Anforderungen und Schutzmechanismen der beiden Rechtsbereiche.
Nummer 3
Danke 😊🤍