Hallo,
nun, deine Oma ist deine Oma und zu deiner Oma hat du gar keine Rechte als Pflichtteilsberechtigter, ausser der Abkömmling deiner Oma, also dein Vater oder deine Mutter? hat dir seinen gesetzlichen Erbanspruch 1. Ranges übertragen oder überschrieben .
- Denn normal haben nur die Kinder deiner Oma Anspruch auf späteres Erbe bzw. einen Pflichtanteil! - Oder natürlich auch noch, falls den es noch gäbe, der Ehepartner und wenns beide nicht gäbe, dann die Eltern deiner Oma, aber ich gehe mal davon aus, dass weder dieses noch beides so ist? - Sozusagen Oma alleine?!
Leben denn die Abkömmlinge deiner Oma, also entweder dein Vater oder die Mutter noch, oder deine Tante oder dein Onkel?
Wenn ja, dann wird doch wohl das bestimmte Elternteil von dir steuerlich mit im Boot sein, denn Dein Bruder hat ja nur ein Steuerfreibetrag von 200.000 und was drüber geht wird mit 30% Schenkungssteuer vom Fiskus veranlagt. Das Haus wird doch sicherlich mehr wert sein, oder? also würde der Schenkugssteuerfreibetrag des Kindes deiner Oma von Nutzen sein???
Wie ist denn jetzt nun die Konstellation? Ist ein Elternteil von Dir an der Schenkung beteiligt oder gehts hier um den Onkel oder Tante und Cousin?
Denn dein Onkel oder deine Tante, wer halt immer das weitere Kind deiner Oma ist, die haben nämlich sehr wohl einen Anspruch auf diesen Pflichtergänzungsanspruch am verschenkem Haus, wie eben hier mehrmals beschrieben, mit jährlicher Abschmelzung des Pflichteilanspruches am Erbe. Sollte dein Vater oder deine Mutter, wer halt von der Oma abstammte, nicht mit bei der Beschenkung mit bedacht sein, dann kann derjenige gleichfalls den Pflichtteilanspruch von deinem Bruder, also seinem Kind verlangen bzw. anfordern, wenn die Schenkung nicht gewollt war. Falls dies gewollt das dein Bruder alleine das Haus erhält wird sich einer deiner Eltern wohl nicht dagegen auflehnen, aber mit Sicherheit dein Onkel oder deine Tante.
Und sollte sich deine Oma ein Wohnrecht oder ein Niessbrauchrecht in der Schenkungsurkunde eingetragen haben lassen, dann hat dein Bruder mal die Arschkarte, denn dann greift nämlich die Abschmelzung gegenüber den Erbberechtigten nicht, d,h, das diese hier beschriebene 10Jahresfrist nicht greift und nach 12-15 Jahren die volle Höhe des Hauses wieder ins Erbe zurückfließt, zumindest was den Pflichtteilanspruch betrifft und dies wäre zumindest wäre für Onkel oder Tante 1/4 vom Haus.
Ich bin ja jetzt mal gespannt, wie sich die Dinge verhalten !!!!
l.G. Kim