Hallo, das war ganz sicher kein Gerichtsvollzieher. Evtl. ein Vollziehungsbeamter eines Finanzamtes oder einer Krankenkasse. VIele kennen den Unterschied nicht, kann mir kaum vorstellen, dass ein Gerichtsvollzieher sich so benimmt, auch nicht mit einem Durchsuchungsbeschluß. Und den bekommt der Gerichtsvollzieher auch erst dann, wenn der Schuldner absolut uneinsichtig ist und überhaupt nicht kooperiert. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Was soll ein GV denn machen, wenn von diversen Schuldnern nie Rückmeldungen kommen und diese auch zu Terminen nie hingehen. Gruß ein OGV
Hallo, warum sollte der Gerichtsvollzieher so ein Teil pfänden? Es ist alt und wohl kaum etwas wert. Heutzutage möchten diejenigen, die Sachen ersteigern, diese so günstig wie möglich. Somit wäre vermutlich ein Erlös mit der XBox kaum zu erzielen zumal auch für eine Pfändung und Versteigerung durch den GV höhere Kosten erzeugt werden, welche zumindest durch eine Versteigerung gedeckt sein sollten. Also nicht verstecken, das ist Unsinn, der GV wird nicht so blöde sein, solche Hardware zu pfänden.
Gruß ein OGV
Hey die Antworten sind nahezu korrekt. Es gibt eine gesetzliche Frist von 2 Wochen. Denn bis 2 Wochen vor dem Termin muss ein Schuldner Räumungsschutu bei Gericht beantragen können. Daher stellt der GV üblicherweise 3 bis 4 Wochen vor der Räumung den Termin zu.
Ein GV
Hallo, prinzipiell verjährt ein VB nach 30 Jahren, allerdings wird die Verjährung durch Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen. Daher sind die meisten VBs lebenslang vollstreckbar. Befindet sich ein Stempel eines Gerichtsvollziehers auf dem VB dann beginnt die Verjährungsfrist erneut. Das mit der Einrede der Verjährung betr. der Zinsen ist korrekt. Z.b. können die ersten 3 Jahre Zinsen berechnet werden, befindet sich dann z.B. erst ein GV-STempel 10 Jahre später auf dem Titel dann wären c.a. 7 Jahre Zinsen nicht zu berechnen. Muß allerdings von Schuldnerseite gerügt werden, kann manchmal eine Menge ausmachen und ein vielfaches der früheren Forderung.
Gruß, ein GV
Natürlich könntest du einen Eintrag in die Schuldnerkartei erhalten wenn du z B. Die Vermögensauskunft abgibst. Das könnte zum entlassen führen. Also besser mit dem Gläubiger eine machbare Ratenzahlung aushandeln und diese auch Einhalten.
Hi ich bin Gerichtsvollzieher und bin mir sicher dass noch kein Räumungstermin bestimmt ist und das Verfahren gerade läuft. Wenn der GV das Räumungsurteil in Händen hat dann bestimmt er einen Râumungstermin zu dem geräumt wird. Also Termin bei Gericht wahrnehmen und falls tatsächlich Räumungstermin bestimmt ist sollten sie zur Rechtsantragsstelle bei ihrem Gericht gehen und die Aufhebung des Termins beantragen. Grund. Widerspruch gegen Râumungsurteil. Zumindest ethâlt man dort kostenlose Beratung eines Rechtspfleger s. Gruss
Korrektur
Laut GVGA hat der GV den Schuldner innerhalb des ersten Monats mindestens einmal aufzusuchen. Frist 2-3 Wochen OK.
Innerhalb von 3 Monaten solltest du Infos erhalten haben.
Wenn nicht Dachstandsanfrage an GV
Gruss
Ein GV
Hi geh hin und Gib die VAK ab. Im Titel steht nichts von einem Alter höchstens im Auftrag des Gläubigers. Beim GV gibst du dann das richtige Alter an und fertig. Da passiert doch nichts. Nur wenn du nicht hingehst hast du die Konsequenzen selber zu tragen, evtl Erlass Haftbefehl, Einholung von Drittauskünften u.a. das alles verursacht auch weitere Kosten. Also hin und durch. Ist halb so schlimm. Gruss ein GV
Hi
Zu 100prozent Pfänder er davon nichts.
Hallo1. Warum haben sie die vak geleistet wenn sie 2 Tage später Vollzählig leisten könnten. Jeder GV lässt sich auf eine Vertagung ein eine Umladung ist im Termin möglich. 2. Vermutlich haben Sie auf die Frist verzichtet sonst hätten der GV sie sicher nicht sofort eingetragen.Dies erst einmal ü etprüfen.Gruss ein GV
Hallo, der GV hat Recht, er kann überhaupt nichts machen. Er ist ausführendes Organ und hat den Auftrag auszuführen, fertig. Der Gl. ist Herr des Verfahrens, wenn dieser sein Geld bekommt, dürfte er zufrieden sein. Notfalls die Wohnungsnothilfe Deiner Stadt anrufen und um Hilfe bitten. Wenn das Räumungsurteil einmal in der Welt ist, hat der Gläubiger einen Räumungsanspruch. Bis 2 Wochen vor dem Räumunstermin kannst Du auch Räumungsschutz beantragen, es gibt eine Rechtsberatungsstelle bei jedem Amtsgericht, diese auf jeden Fall schnellstens aufsuchen und ggfls. Unterlagen (Schlaganfall, Krankenhausaufenthalt o.ä.) mitnehmen. Evtl. könnte so Räumungsschutz gewährt werden.GrußEin GV
Hallo, jedes Amtsgericht hat eine Rechtsberatungsstelle. Dort kannst Du "Widereinsetzung in den vorigen STand" beantragen. Dies kann aber nur funktionieren wenn Du zum Zustellzeitpunkt des Mahnbescheides nicht mehr unter der Adresse, unter der zugestellt wurde, wohnhaft warst. Wenn Dir Widereinsetzung gewährt wird, fangen die Fristen (hier Widerspruchsfrist) neu an zu laufen. Du kannst also dann noch wirksam nachträglich Widerspruch einlegen. Das Verfahren wird dann zu einem normalen streitigen Verfahren und Du könntest dann in der Zivilstreitigkeit gewinnen, da Du ja auch denjenigen, der die Bestellung durchgeführt hat, nachweislich angezeigt hast. Machst Du dies nicht, bleibt der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Warst Du aber zum Zeitpunkt der Zu des Mahnbescheides noch dort wohnhaft, aber nicht mehr zum Zustellzeitpunkt des Vollstreckungsbescheids, dann könntest Du ebenfalls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und ggfls. nachträglich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Hierbei bleibt der VB aber erst einmal vollstreckbar, ggfls. zahlen und später - falls der Prozess gewonnen wird, die Zahlung zurückerstatten lassen.Ich hoffe, dies hat geholfen.Gruß ein OGV
Hallo, was für ein Quatsch. Warum sollten die Eltern für die erwachsene Tochter haften? Außerdem gibt es keinen Zwangsvollstrecker, dieser heißt entweder Gerichtsvollzieher oder Vollziehungsbeamter.Gruß
Hallo gibt bei Google Vollstreckungsauftrag Justiz ein. Auf den Justizministerseiten der Länder kann man den Auftrag downloaden. Ausfüllen und mit Urteil zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Wohnort Schuldner schicken. Gruss ein GV
Ja, es existiert mittlerweile ein Formularzwang nicht nur für die Zwangsvollstreckungsaufträge, sondern auch für die Pfändungs-undÜberweisungsbeschlüsse. Download auf der Justiz-Seite NRW. Gruß Ein Gerichtsvollzieher
Hallo Gehe einfach in die Sprechstunde des GVS. Lass es Dir erklären. Du hast etwas von einem vollstreckungsersuchen erwähnt. Es gibt Gl. Die brauchen keinen Titel. ZB Finanzämter Gewichtsklassen Staatsanwaltschaft. Gruss
Hallo, manche Antworten sind so daneben, unglaublich. Warum schreibt Ihr wenn Ihr keine Ahnung habt. Die GEZ braucht keinen Titel sondern läßt über die Gemeinden-Städte vollstrecken. Auch ist natürlich keine Zwangsräumung möglich, eine Zwangsräumung ist nur aus einem Räumungsurteil oder einem Zuschlagsbeschluß des Amtsgerichts (Versteigerungsgericht) möglich. Einen solchen kann die GEZ nicht erhalten, da Sie nicht VErmieter der von Dir gemieteten Wohnung ist. Andere Antworten sind korrekt. Befreiung hättest Du beantragen müssen, auch kann es sein, dass die für die GEZ bauftragte Stadt den Gerichtsvollzieher beauftragt, die die VAK (früher EV-Eidestattliche Versicherung) abzunehmen. Wenn Du nicht zahlen kannst, wirst Du diese wohl abgeben müssen.
Gruß, ein OGV
Hey also die erste Antwort war akzeptabel der Rest Unsinn. Was is beantragt? Nur ZV oder auch die VAK früher EV. Der GV vetsucht nur im Haftverfahren den Sch. zigmal anzutreffen da nur in diesem Verfahren der Sch angetroffen werden muss. Es ist halt schwer an das Geld anderer Leute zu kommen wenn der gesetzliche Druck ZV VAK Haft nicht ausreicht. Evtl Kontenpfändung oder Lohnpfändung betreiben. GV kann und darf mittlerweile nach Konten Arbeitgeber und KFZ forschen. Hierzu auch mal in die ZPO schauen. Nicht immer auf die GVs schimpfen denn die meisten machen gute und vernünftige Arbeit. Gruss
Keu
Hallo, das mit dem Melden beim Amtsgericht ist Unsinn, es sei denn die Forderung selber ist von der Justiz. Letzteres nehme ich nicht an. Natürlich ist es möglich, mit den Gl. noch eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, (Stundung?). Die Gl. müssen sich aber darauf nicht einlassen. Sollte ein Gerichtsvollzieher bereits eingeschaltet sein, kann auch mit diesem eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden, sofern die Gl. nicht einer solchen direkt widersprochen haben. Ansonsten muß der Sch. halt die Vermögensauskunft leisten (früher eidesstattliche Vers.). Sollte also eine Ladung des GVs eingehen, dieser bitte folgeleisten und dann alles im Termin besprechen.
Gruß, ein Gerichtsvollzieher
Hallo, Löschung ist erst möglich wenn die Forderung vollständig beglichen ist. Bescheinigung vom Gl. muß vorliegen und wenn möglich auch der Originaltitel = vollstr. Ausfertigung. Dann kann man auf der Justizseite einen Löschungsbewilligungsantrag herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und an unten stehende Adresse AG Hagen mit den bereits genannten Anlagen verschicken. Bitte auch R-Nr eintragen, das ist die Verfahrensnummer in Hagen worunter das ganze eingetragen ist. Gruß