Ein Kater/Katze im Wachstum sollte soviel bekommen wie er fressen mag. Vlt. hat er auch Würmer und nimmt deshalb keine Nährstoffe auf und hat soviel Hunger. Wurde er entwurmt?

Ansonsten gib ihm soviel er mag. Trockenfutter sollte immer zur Verfügung stehen. Nassfutter in dem Alter bis zu 5x täglich ca. 100 gr. Also eine so ne Tüte Nassfutter (diese Sachets) pro Mahlzeit. Eine größere Rasse auch mehr.

Wieviel frisst er denn?

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Also im Entlassungsbericht der Reha steht nun, dass er in seinem Beruf nur unter 3 Stunden arbeiten kann. Somit kann er doch volle Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen?!

Soll er selber den Antrag stellen oder bei der DRV anrufen, ob das die schon in die Wege geleitet haben?

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Der Arzt hat ihn erstmal noch krankgeschrieben. Der Entlassungsbericht der Reha liegt noch nicht vor. Er muss jetzt zu Hause 2x pro Woche in eine ambulante Reha vor Ort.

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Wir sind auch bei der Süwag, haben eine 70 qm große Wohnung, 3 Öfen, von denen wir im Winter einen fast immer nutzen, der andere auf etwa Stufe 1,5 (von 3) gestellt ist. Wir sind nun auch von 212 auf 250 Euro hochgestuft worden und haben einen Verbrauch von 10.100 kWh im Jahr. Wir haben auch zwei Zähler, einmal Nieder- und einmal Hochtarif. Bei uns hat sich jetzt herausgestellt, dass wir seit 2008 (!) keinen Tarif für Speicherheizungen mehr zahlen (wie noch bis 2007), sondern pro kWh Nachtstrom die letzten 5 Jahre 8 Cent zuviel bezahlt haben. Somit müssten wir theoretisch um die € 1.700,-- von der Süwag zurückbekommen. Wir haben sie angeschrieben, mal schauen was sie sagen... Ansonsten wird der Rechtsanwalt eingeschaltet, da sie uns einfach in diesen Tarif reinhaben, ohne dass wir hierzu zugestimmt hätten.

Vlt. wird bei Euch auch ein falscher Tarif abgerechnet??!!

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Aber so steht es geschrieben:

Insolvenzgeldzeitraum Der Insolvenzgeld-Zeitraum umfasst die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis.

Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzereignis geendet, umfasst der Insolvenzgeld-Zeitraum die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses.

Im Falle einer Freistellung ist für die Bestimmung des Insolvenzgeldzeitraumes nicht der letzte Arbeitstag, sondern ebenfalls das (spätere) Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend.

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Schon klar, ich bin ja nicht doof. Aber meinem Mann fällt das auch auf und Bekannte sagten, dass sie einen kennen bei dem war es auch so und dann hat er an den Einstellungen (Licht, Konstrast usw.) was geändert und dann war es besser.

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Sie hat/will nur vormerken lassen, dass wir die Wohnung nicht ohne ihren Willen verkaufen können. Aber ist es nicht so, dass die Bank hier vorrangig eingetraqen wird, weil geschenkt geschenkt ist?

Habe im I-Net das hier dazu gefunden:

Und wenn der Sprössling verkauft? Als im Grundbuch eingetragener Eigentümer kann der Erwerber grundsätzlich frei über das geschenkte Objekt verfügen. Er kann es also verkaufen oder hoch belasten, ohne den Schenker vorher fragen zu müssen. Stößt ihm noch zu Lebzeiten des Schenkers etwas zu, fällt das Haus an seine Erben. Wen er zum Erben einsetzt oder wem er das Anwesen vermacht, kann er durch sein Testament frei bestimmen und auch jederzeit ändern. Mitunter wünscht sich der Übergeber auf seine Lebenszeit hier noch ein Mitspracherecht. Es kann dann ausdrücklich vertraglich vereinbart und durch Eintragung einer "Vormerkung" sogar im Grundbuch abgesichert werden. Verkauft das Kind das Haus, ohne den Vater gefragt zu haben, kann der Vater das Haus zurückverlangen. Das vollzieht sich aber nicht automatisch: Wenn der Vater sein Rückforderungsrecht nicht ausübt, geht der Verkauf eben doch in Ordnung. Trotz aller Vorbehalte: Geschenkt ist geschenkt Jede Überschreibung schafft Tatsachen, die vom Schenker nicht einseitig wieder rückgängig gemacht werden können. Daran ändern auch alle vereinbarten Vorbehaltsrechte nichts. Neuer Eigentümer ist der Beschenkte. Der Schenker kann die Immobilie nicht mehr verkaufen und ohne Zustimmung des Erwerbers grundsätzlich auch nicht mehr belasten, etwa um einen Kredit abzusichern.

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Wenn Du eine gute Betäubung hast ist es eigentlich nicht schmerzhaft. Es ruckelt halt ein bißchen. Die Spritzen die Du davor bekommst tun schon ein bißchen weh, aber es ist auszuhalten. Wenn dann auch alle Zähne auf einmal rausmachen lassen, weil danach will man da nicht ein zweites Mal hin.

Dass Du danach eine rauchen darfst denk ich schon. Nur halt nichts essen.

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Also gegen Pastinake an sich ist ja nichts auszusetzen. Ob nun Möhre oder Pastinake ist egal. Aber vor dem vollendeten 4. Monate würde ich auf keinen Fall anfangen Beikost zu füttern. Bedenke auch, dass Pastinake ein Wintergemüse gibt. Also musst Du dann im Sommer ein anderes Gemüse füttern.

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