Ich hatte das Problem auch mal, aber nach mehrmaligem Waschen hab ichs dann aufgegeben und sie für ein paar Euro in die Reinigung gebracht.

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Schau mal im Postausgang nach.

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Wie wird Grundgebühr Allgemeinstrom Eigentümergemeinschaft geteilt, wenn ungleicher Verbrauch?

Haben leider noch keine Antwort bekommen und hoffen auf euch.

Wir wohnen in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG), 2 Eigentümer. Jeder Eigentümer hat einen eigenen Zähler und der gemeinsame Strom wird über einen gemeinsamen Zähler erfasst. Für den gemeinsamen Zähler, welcher auf den zweiten Eigentümer angemeldet ist, wird wie der Name schon sagt, der gemeinsame Strom erfasst. Jedoch wurde ohne unsere Zustimmung ein eigener Verbraucher (Garagentorantrieb) des zweiten Eigentümers an den gemeinsamen Strom angeklemmt. Wir sehen es als angemessen, dass für den anteiligen Stromverbrauch des angeklemmten zusätzlichen Verbrauchers der zweite Eigentümer auch anteilig die Grundgebühr zu tragen hat und nicht wir. Flur- und Außenbeleuchtung, die ebenfalls über den Allgemeinstrom laufen, können und wollen wir natürlich nicht aufteilen. Das Ungleichgewicht bei der Garagennutzung in Sachen Strom (Grundgebühraufteilung) halten wir für ungerecht und möchten diesen Anteil nicht mittragen. Wie seht ihr die Sachlage? Welche Vertragsklauseln oder –recht regelt derartiges? Habt ihr einen Tipp welches Recht greift? Zudem fordern wir, dass ein geeichter Zwischenzähler installiert wird. Auf welche rechtliche Grundlage könnten wir uns beziehen? Zusatzinfo: wir haben bereits mehrfach um einen derartigen Zähler gebeten, bekommen aber keine Antwort. Der Miteigentümer trägt leider gar nichts zur Problemlösung bei.

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Verstehe ich das richtig, dass nur der 2. Eigentümer die Garage nutzt und ihr nicht? Dann denke ich auch dass ihr da auf jeden Fall einschreiten solltet. Habt ihr denn keinen Hausverwalter an den ihr euch wenden könntet? Normalerweise wird doch sowas auf der Eigentümerversammlung auch besprochen... Wenn ihr von keinem Rückmeldung bekommt und trotzdem zahlen sollt, dann wüsste ich keinen anderen Weg als evt. einen Anwalt zuzuschalten der sich darum kümmert. Das dürfte allerdings nicht zu einem besseren Wohnverhältnis beitragen...

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mach die filzgleiter mit doppelseitigem klebeband oder montageband fest, das müsste meiner meinung nach auch halten und du kannst es auch noch für viele andre sachen benutzen ;) ist denke ich auch die günstigste methode...

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Das wird normalerweise über die Jahresendabrechnung gemacht. Ist bei mir jedenfalls so (bei mir warens "nur" 3 Monate). Da wird dann geschaut wieviel du verbraucht hast und dann wird ausgerechnet was du nachbezahlen musst, oder ggf. was du zurück bekommst. Aber wenn du ja 5 Monate nichts bezahlt hast wirste wohl zahlen müssen ;)

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Parmesan nennt sich der Käse allgemein. Grana Padano ist ne Marke.

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Du schreibst eine ganz normale Bewerbung (Anschreiben,Lebenslauf,Zeugnisse einscannen...) wie du sie normalerweise auch per Post abschicken würdest. Dann machst du aus deiner Word-Datei am besten eine pdf, damit Sie jeder fehlerfrei öffnen kann und dann packst du Sie bei deiner e-Mail in den Anhang. Der Text in der e-Mail muss dann nicht lang sein.

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bürotauglich zb mit einer weißen Bluse die du in den Bund steckst

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deutsche Ware wird für den deutschen Markt bereitgestellt/hergestellt. europäische Ware ist für ein anderes Land der EU, bspw. Belgien bestimmt. Das sagt aber nichts über die Qualität aus. Das Produkt bleibt gleich. Nur ist bei einem EU-Produkt evt die Menüsprache anders oder so.

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wenn man mit der kreditkarte via internet bezahlt, muss man normalerweise den typ, die nummer, das ablaufdatum und die prüfziffer eingeben. diese daten werden dann verschlüsselt übermittelt. wenn man im geschäft damit bezahlt liest das gerät diese daten aus. die daten deiner karte (vor allem die prüfziffer) etc. würde ich keinesfalls einfach an das hotel rausgeben, denn wenn dir jemand was böses will kann er damit ungehindert im internet shoppen gehen. wie hast du das hotel denn gebucht? sie können dir ja beispielsweise auch die rechnung zuschicken und du machst eine normale überweisung. ich hoffe ich konnte dir helfen...

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elle ne peut pas dormir = sie kann nicht schlafen

das erste Verb (pouvoir) ist ein Modalverb und darauf folgt ein Infinitiv (dormir)

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nach Spanien kannst du mit deinem normalen Personalausweis reisen. Der muss allerdings noch gültig sein. Führerschein wird nicht akzeptiert. Steckdosen sind wie bei uns. Schau doch mal beim auswärtigen Amt, da steht auch einiges:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SpanienSicherheit.html?nn=332636

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