Also zu Beginn erst mal eins, nach sechs Stunden fühlst du dich vielleicht wieder in der Lage Auto zu fahren, ob das allerdings ausreicht wage ich jedoch zu bezweifeln.
Nun weiter im Text. Du hast den Drogenschnelltest verweigert, was dein gutes Recht ist. Den Test am Lenkrad musst du dulden, da kannst du nichts dagegen machen.
Ob der Test denn tatsächlich positiv gewesen ist kann man jetzt nicht mehr nachvollziehen. Die müssen zum einen nicht aufgehoben werden zum anderen verblassen sie nach einer gewissen Zeit sowieso.
Da die Polizei dadurch auf jeden Fall einen Anfangsverdacht hatte war somit auch die Blutentnahme rechtmäßig.
Jetzt zum Filmen. Ja, das Filmen dürfen sie verbieten. Fotografieren wäre wahrscheinlich ehr weniger problematisch gewesen, solange du die Bilder nicht öffentlich machst. Bei Videpaufnahmen, gerade mit Ton, sieht es da jedoch ein bisschen anders aus. Hier bist du schnell mit einer Straftat dabei, nämlich der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB).
Was da auf dich zukommt wurde ja schon beantwortet.
Nach einigen deiner Antworten zu schließen und deiner Ausdrucksweise muss ich jedoch sagen das die Polizei da vermutlich nicht unbedingt den falschen erwischt hat.