Kenne einen Fall bei der LaPo BaWü wo das mit einer Schilddrüsenunterfunktion geklappt hat gut eingestellt (jedoch nicht persönlich). Der besagte Kollege hatte aber in NRW bspw. eine Direktabsage bekommen.

Dasselbe bei einem Kollegen von der Polizei SH.

Kommt eventuell auf die jeweilige LaPo und den jeweiligen Amtsarzt an. Das unterscheidet sich trotz gleicher medizinischer Dienstvorschrift dann doch teils sehr voneinander.

Du könntest deinen Befund ja mal an alle Landespolizeien + BuPol schicken und abwarten was sie dir „vorab“ mitteilen können. Je nachdem könntest du filtern und dich bewerben.

Als Zusatz vllt noch, ich persönlich kenne jedoch einige waffentragende Zollbeamte bei denen das garkein Problem war. Falls ein „polizeilicher“ Beruf dein absoluter Wunsch wäre. Als Notlösung.

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Hey,

versuchen kannst (und solltest) du es natürlich bei der von dir gewünschten Landes- bzw. Bundespolizei. Es gibt eine bundesweit gültige PDV300 welche für jeden Bewerber bei der Polizei die gleichen medizinischen Anforderungen auflistet mit Ausschlussgründen un Grenzwerten etc. .

Jedoch entscheidet am Ende immer der Amtsarzt, diese Beurteilung kann dann dennoch trotz des einheitlichen Kataloges deutlich von Bundesland zu Bundesland abweichen.

Hier hast du einen Link zu der PDV300: https://media.frag-den-staat.de/files/foi/774536/pdv-300.pdf

Falls es nicht klappen sollte und um dir ein wenig die Sorge zu nehmen kann ich dir empfehlen dich über den Zoll zu informieren. Dort sind die medizinischen Kriterien wesentlich entspannter, da man nicht die PDV300 hat, und dort kann man ebenfalls echte „Polizeiarbeit“ verrichten. Nur eben in einem anderen Deliktsbereich. Man ist genauso Waffenträger, Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft und führt Gefahrenabwehrende bzw. Strafverfolgende Maßnahmen durch.
Primär geht es um die Verfolgung von Straftaten im Bereich Schwarzarbeit, Illegale Einfuhr/Ausfuhr („Schmuggel“) von Drogen/Waffen/Arzneimitteln/Kriegswaffen usw., (Verbrauch-)Steuerhinterziehung, Geldwäsche und vielem mehr. Das alles wird auch zunehmend im Bereich der organisierten Kriminalität verfolgt. Der Zoll führt bspw. mehr „OK-Verfahren“ als das BKA, die BPol oder die einzelnen Bundesländer für sich betrachtet. Von „Streifendienst“ in Kontrolleinheiten bis „Ermittlungsdienst“ bei der FKS/Zollfahndung oder einer Verwendung bei „Spezialeinheiten“ ist da für jeden was dabei.

Einziges Manko ist eben das der Zoll nicht nur aus diesen Stellen besteht sondern zu 60% aus Verwaltungstätigkeiten die man in etwa mit einem Bürojob vom Finanzamt vergleichen könnte. Heißt wenn man nicht das Glück hat direkt nach Ausbildung/Studium eine Stelle im Waffentragenden Bereich zu bekommen muss man ein paar Jahre durchhalten bevor man in andere Bereiche wechseln darf.

LG und viel Erfolg

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Die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird nicht unter zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Lohnt sich also nicht. Lieber die Finger davon lassen..

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Bin mir nicht ganz sicher, aber wenn du mind. 1 Jahr im Ausland gelebt hast kannst du deine dort gekauften waren als Übersiedlungsgüter zoll bzw steuerfrei wieder nach Deutschland einführen. Das muss man jedoch rechtzeitig anmelden (!). Müsstest mal in der Zollbefreiungsverordnung genaueres nachlesen.

Ansonsten bei kürzeren Aufenthalten gelten bei deiner Rückreise die normalen Zollwertgrenzen wie bspw. bei einem 2 wöchigen Urlaub.

wo machst du denn das Auslandsjahr? Innerhalb oder ausserhalb der EU. Innerhalb fallen nämlich keine Abgaben an.

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Kommt drauf an in welchem Bereich du bist. In Ermittlungsdiensten der Kriminalpolizei ist ein „9 to 5“ Job wesentlich wahrscheinlicher als bspw. bei der Schutzpolizei mit Wechseldienst.

Außerdem spielt es eine Rolle bei welcher Landes- bzw. Polizei des Bundes man arbeitet da sich dort die Aufgabenbereiche und damit auch Arbeitszeiten unterscheiden können.

Ob man das Glück hat direkt in so einem Bereich zu kommen mit „guten Arbeitszeiten“ ist jedoch nochmal was anderes.

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Keine Sorge, ich kenne viele die es erst beim 2. oder 3. Versuch geschafft haben. Zumal sich mehrmalig bewerben auch heißt das man hochmotiviert ist und es unbedingt schaffen will. So kann man die Situation ja auch im mündlichen Teil verpacken.

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Ich würde mich für die Landespolizei entscheiden. Beides sind zwar Polizeistudiengänge, Schwerpunkte werden aber durch die unterschiedlichen Aufgabenprofile anders gesetzt. Die Bundespolizei muss bspw. beim Thema Ausländerrecht sehr fit sein. Außerdem unterscheiden sich natürlich auch einige gesetzlichen Grundlagen da es verschiedene Behörden sind. Die Aufgaben bei der Landespolizei sind m.M.n. spannender bzw. vielfältiger und beschränken sich nicht nur im wesentlichen auf Schleusungskriminalität oder Gefahrenabwehr an Flughäfen/Bahnhöfen/Grenzen. Zumal diese Einsatzgebiete (mit Ausnahme des Grenzschutzes) für mich nicht besonders Interessant wären. An Flughäfen dauernd in der Passbox sitzen und Reisepässe stempeln oder Streife am Flughafen leisten wäre nichts für mich. Genauso sich mit den ganzen Leuten an Bahnhöfen herumschlagen zu müssen, Bahnhöfe sind ja bekanntlich nicht die schönsten Orte. Selbst die Schmuggelfälle (Drogen/Waffen/Arzneimittel etc.) an der Grenze fallen eigentlich unter die Zuständigkeit des Zolls und werden abgegeben. Bei der Landespolizei ist man eben sogut wie für „jede Straftat“ zuständig. Bei einem Mordfall an einem Bahnhof wäre bspw. auch die Landespolizei zuständig und nicht die Bundespolizei, wie bei so vielem anderen auch. Außerdem kannst du „nur“ im ganzen Bundesland eingesetzt werden und nicht im ganzen Bundesgebiet!. Bei der Bundespolizei wird alles unter 200-300km noch als „heimatnah“ bezeichnet.

Wenn du darin aber natürlich deine Chancen und Interessen verwirklicht siehst dann go for it.

Informier dich einfach genau über das Aufgabenprofil der jeweiligen Polizei und sei dir über den Faktor bundesweite Verwendung bewusst.

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Wieviele Stangen Zigaretten aus Polen darf ein Ehepaar für eine Arbeitskollegin in Deutschland mitbringen?

Eine befreundete Arbeitskollegin hatte das Ehepaar "Bumsdejure" darum gebeten ihr Zigaretten aus Polen mitzubringen. Das Ehepaar "Bumsdejure" war vor kurzem in Polen im Urlaub. Da das Ehepaar zu zweit unterwegs war (Ehefrau und Ehemann), hat jeder jeweils 4 Stangen, also insgesamt 8 Stangen, zurück nach Deutschland mitgebracht.

An der Grenze wurde das Ehepaar "Bumsdejure" vom Zoll herausgefischt. Zigaretten wurden beschlagnahmt, Strafe in Höhe von über 300€. Als Begründung wurde genannt, dass die Freigrenzen (4 Stangen pro Person) nur für den Eigenbedarf gelten würden und nicht für sonstige Freundinnen / Arbeitskolleginnen / anderweitige Personen in Deutschland. Mit Strafverfahren wurde gedroht.

Ist es so rechtens?

Vermutlich wäre es für das Ehepaar "Bumsdejure" schlauer gewesen zu sagen, dass die Zigaretten für das Ehepaar selbst (Eigenbedarf) und nicht für eine Arbeitskollegin in Deutschland bestimmt gewesen waren.

Andererseits ist es die Meinung des Ehepaars "Bumsdejure", dass in einem EU-Binnenmarkt mit weitestgehender Zollfreiheit es dem Ehepaar überlassen sein sollte Zigaretten von Polen nach Deutschland mitzubringen, auch wenn diese für Arbeitskolleginnen gedacht sind. Der Staat könne zur Abwechslung auch bei den Ausgaben sparen und auf Einnahmenoptimierung verzichten. Zumutbar, der Wegelagerei vorziehbar.

Aus Polen dürfen pro erwachsener Person maximal 4 Stangen à 200 Zigaretten (insgesamt 800 Stück) für den Eigenbedarf zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. - Quelle: https://zedaco.de/blog/wie-viele-stangen-zigaretten-darf-man-nach-deutschland-einfuehren
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Ganz einfach, „Meinungen“ zählen absolut garnichts. Es gibt nämlich genaue gesetzliche Regelungen. In diesem Fall steht alles diesbezüglich im §22 (1) TabStG:

„Tabakwaren, die eine Privatperson für ihren Eigenbedarf(!) in anderen Mitgliedstaaten im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert (private Zwecke), sind steuerfrei“

damit hat sich das alles schnell geklärt.

Die Beamten sind bei Straftaten an das Legalitätsprinzip gebunden also MÜSSEN Sie einschreiten. In diesem Fall durch Nichterfüllung des Tatbestandes „Eigenbedarf“ liegt bei Grenzübertritt eine Steuerhinterziehung nach §370 AO vor.

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Gespräche suchen hilft enorm. Sei es mit Lehrern, Freunden oder auch den Eltern. Das solltest du auf jeden Fall machen.

Schade wäre es dennoch nicht einmal wenigstens bis zu den Zwischenprüfungen oder den ersten Praktikumsabschnitten „durchzuhalten“. Da man meiner Meinung nach erst dann sich ein abschließendes Bild zum Beruf machen kann.

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Zollrechtlich kein Problem da ein einfaches Küchenmesser keine „Waffe“ ist.

Auch der Versand per Post ist kein Problem.

Falls du Probleme damit hast würde ich mich an den Laden der dir das Messer verkauft oder einen Zolldienstleister wenden, bzw. mal googlen ob die japanische Post/FedEx/UPS usw. das alles bzgl. der nötigen Zollanmeldung regeln kann für dich. Das kann nämlich etwas kompliziert sein.

Für das Messer fallen noch 19% Einfuhrumsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) und ggf. Zoll an.
(Ich glaube es gibt sogar eine Präferenz für Küchenmesser aus Japan und du müsstest keinen Zoll dafür zahlen sofern du einen Ursprungsnachweis lieferst. Aber hab es mir nur grob angeschaut.)

Grüße

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Falls es das Tilidin ist das in der Anlage 3 BtmG gelistet ist (wovon ich ausgehe falls du es von einem Arzt verschrieben bekommen hast). Darfst du es mitnehmen. Folgendes musst du aber beachten:

  1. Lass dir vom Arzt eine Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ ausstellen und vom Gesundheitsamt (bzw. Der zuständigen Stelle) beglaubigen.
  2. Nimm das ärztliche Rezept und die Originalverpackung mit.
  3. Sorge dafür, dass deine mitgeführte Menge lediglich deinen Eigenbedarf spiegelt. Also keine 100 Packungen oderso.

der 1. Punkt ist mit Abstand der wichtigste.

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Die Ausbildung ist nicht einfach, aber machbar.

Wenn man gut sein will muss man auf jeden Fall lernen.

Wenn man nur durchkommen will muss man nur im Unterricht aufpassen.

Und am Ende ist es sowieso egal wie gut du abschneidest, denn jeder der die Prüfungen besteht wird übernommen.

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Was meinst du mit Voraussetzungen?.

Voraussetzung ist auf jeden Fall erstmal einen Ausbildungsplatz bekommen, diesen erfolgreich abschließen und sich dann auf eine Stelle im Innendienst bewerben bzw. den Wunsch äußern dort hingehen zu wollen kurz vor Ende der Ausbildung. Das wars schon. Da beim Zoll ca. 66% der Stellen Innendienststellen sind und sich um diese Stellen erfahrungsgemäß keiner Streitet sehen deine Chancen sehr gut aus.

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Quereinstieg kannste auf jeden Fall knicken. Es werden überall Stellen gespart derzeit beim Staat. Derzeit und voraussichtlich auch demnächst also nicht möglich. In waffentragenden Bereichen sowieso nicht.

Wenn es wirklich dein Traum ist dann bist du auch bereit dafür alles zu geben. Zumal auch wirklich nicht die Welt verlangt wird um einen Ausbildungsplatz dort zu bekommen.

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Die Chancen genommen zu werden betragen 100% falls man das Auswahlverfahren für die Spezialeinheiten besteht.

Da fallen aber eben die meisten durch, da es extrem schwierig ist.

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Direkt nach dem Studium zur Fahndung zu kommen ist schwierig. Als Klassenbester, falls Stellen ausgeschrieben sind, aber durchaus möglich.

Und falls es nicht direkt möglich ist kannst du dich nach 3 Jahren „durchbeissen“ bundesweit auf freie Stellen bewerben im Streifendienst (Kontrolleinheiten) oder bei den Zollfahndungsämtern.

Falls du wirklich unbedingt in den Streifendienst möchtest und das deine Priorität Nr.1 ist kannst du auch in den m.D, da es dort viel mehr Stellen gibt für m.D‘s.

Die FKS bietet überall meistens genug Stellen, auch Waffentragender Bereich + Uniform. Aber eben ganz andere Delikte als bei den Kontrolleinheiten bzw ZFA‘s.

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Es gibt nur noch eine Möglichkeit für dich trotz deiner „unheilbaren Krankheit“ einen Polizeiberuf auszuüben, und das wäre beim Zoll.

Beim Zoll gelten nämlich nicht die selben Regeln wie bei der Polizei um im Vollzugsdienst arbeiten zu können (=alle Stellen bei denen man Waffe trägt + Außendienst verrichtet).

Für alle Polizeien (16 Landespolizeien + Bundespolizei + BKA) gelten die selben gesundheitlichen Regelungen (PDV 100). Also schaffst dus bei einer nicht aus gesundheitlichen Gründen schaffst dus normalerweise bei keiner. Also kann man sich mehrere Bewerbungen sparen.

Ich kenne viele die durften aus gesundheitlichen Gründen nichtmal Ihre Bewerbung abgeben, da bei der Vorauswahl schon gesagt wurde „Polizeidienstuntauglich“. Jetzt verrichten diese Leute beim Zoll Außendienst mit Waffe, Uniform, im Streifenwagen etc. und verfolgen die verschiedensten Arten von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (je nach späterer Verwendung).

Auch beim Zoll sind aber medizinische Grenzen gesetzt um noch in den Waffentragenden Bereich arbeiten zu dürfen, jedoch sind diese weitaus lascher als bei den Polizeien.

Einen Versuch ist es durchaus wert, bestimmte Bereiche beim Zoll verrichten durchaus hochwertige Polizeiarbeit (Zollkriminalamt, Zollfahndung, Spezialeinheiten, Kontrolleinheiten und FKS). Zumal diese die selben Rechte und Pflichten wie Polizeibeamte im Strafverfahren haben und ebenfalls Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind. Nur eben für den Zollspezifischen Bereich. Außerdem sind Zollbeamte im Grenzgebiet Bundespolizisten gleichgestellt usw., die Überschneidung ist teils recht groß.

Und selbst wenn es medizinisch gesehen für den Waffentragenden Bereich nicht reicht beim Zoll wird man eben nur für den Innendienst eingestellt. Der Zoll nimmt bspw. auch Schwerbehinderte Bewerber auf.

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Ausbildung beim Zoll oder lieber zur Bundespolizei?

Hey,

ich schildere erstmal kurz die Situation: ich habe im Sommer letzten Jahres eine Ausbildung im Büro angefangen und diese ist extrem langweilig und ich merke eigentlich jeden Tag das Büro nicht der richtige Job ist, daher hab ich letztes Jahr überlegt mich beim Zoll zu bewerben

Letztes Jahr habe ich mich für den mittleren Dienst beworben und habe soweit auch alle Tests bestanden und warte nur ich auf die Einstellungspapiere.

Als es ernster wurde, habe ich mich im Internet mal ein bisschen schlau gelsen und Viele meinten in Foren wie Kununu etc., wo man den Arbeitgeber bewerten kann, dass Viele dort anscheinend total unzufrieden sind. Manche meinen sie würden nur im Büro sitzen und es wäre nur mit viel Glück möglich dort überhaupt in den Vollzug/bzw. Außendienst zu kommen, was eigentlich mein Ziel ist.. Zudem sagten viele wäre die Arbeit total monoton und Mann würde nur Akten sortieren etc.

Vor ein paar Wochen war ich auf einer Berufsmesse und da hat mir auch die Bundespolizei sehr zugesagt. Auch die Aufgaben klangen zum Teil viel spannender als beim Zoll (zb. Bereitschaftspolizei etc.). Zudem wurde mir gesagt es würde dort auch mehr Sport gemacht werden und es wäre "militärischer". Da ich nach dem Abschluss ein Jahr beim Bund war und FwD gemacht, daher hätte ich damit auch garkein Problem.

Nur würde ich ungerne meinen Platz beim Zoll "verwerfen" , da ich ja alle Test schon geschafft habe und bin gerade echt am überlegen, was die bessere Wahl währe. Gibt es vielleicht jemand der selbst beim Zoll ist und schildern kann, wie es ihn gefällt? Und ist es möglich direkt nach der Ausbildung in den Waffentragenden Bereich zu kommen?

Und wie sieht es bei der Bundespolizei aus, wenn man sich doch entschließt dorthin zu gehen: kann man sich seinen Standort (in meinen Fall wäre der nächste Duderstadt) aussuchen, nach der Ausbildung oder wird man direkt nach Berlin, Frankfurt etc. versetzt?

Vielen Dank für eure Antworten 😁

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Also ich bin beim Zoll und kann dir sagen das nach der Ausbildung ca. 60% sicher in den Außendienst kommen. Bei meinem Hauptzollamt waren es sogar 100% (von den Leuten die natürlich alle Sporttests bestanden haben, ansonsten darf man nämlich nicht in den Außendienst) welche Waffenträger geworden sind dieses Jahr.
Die Politische Richtung gibt auch eine verstärkte Zuführung von Anwärtern beim Zoll in den Waffentragenden Bereich vor (Zollfahndung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Kontrolleinheiten).
Und sollte man nicht direkt nach der Ausbildung eine Waffenträgerstelle bekommen kann man nach 3 Jahren bundesweit sich eine Waffenträgerstelle suchen.

Also darin sehe ich eher das kleinere Problem, als mittlerer Dienst kommt man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den Außendienst, im gehobenen Dienst kann das alles schon etwas anders ausschauen (wobei dort auch viele zur FKS kommen).

jetzt musst du aber entscheiden welcher Aufgabenbereich dir später besser gefallen könnte. Grob sieht das ja (für den Vollzugsbereich) so aus:

Zoll: Schmuggelbekämpfung (Zigaretten, Waffen, Drogen etc.), Steuerhinterziehung, Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Organisierte Formen der oben genannten Kriminalität, Geldwäschebekämpfung etc. . Strafverfolgung betreibt man (grob) nur auf diesen Gebieten bzw. in deren Zusammenhang.

Bundespolizei: Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Grenzgebiet (Grenzschutz), an Flughäfen und an Bahnhöfen. Die Bundespolizei ist auch nur für einen bestimmten Katalog an Straftaten zuständig (§12 Absatz. 1 BpolG kannst du dir mal durchlesen), vieles wird auch an die Landespolizei abgegeben, wie beim Zoll auch.

Ich persönlich habe ebenfalls zwischen Polizei und Zoll geschwankt damals. Was mich zum Zoll bewegt hat waren 1. Die Interessante Verzahnung als Finanzbeamter und gleichzeitig „Polizeibeamter“, also generell das man nur für bestimmte Strafrechtliche Gebiete zuständig ist (beim Zoll gehts immer „um Geld“).
Und 2. die flexiblen Einsatz und Wechselmöglichkeiten innerhalb des Zolls. Man kann vom Vollzugsbereich in den Innendienst ohne größere Probleme wechseln. In bestimmten Lebenslagen (wenn man z.B eine Familie gründet, nicht mehr Schichten will, zu alt wird, mehr + flexiblere Freizeit haben will etc.) ist das Gold wert. Mein ganzes Leben brauche ich definitiv keine „Action“. Und mit Gleitzeitregelung zwischen 6-9 Uhr kommen und bis 14-17uhr flexibel arbeiten zu können ist wirklich entspannt.
Das sieht natürlich mit 12h Schichten bei der Bundespolizei anders aus, wobei das sicherlich auch von Bereich zu Bereich anders ist. Schichten ist dort aber mehr Regel als Ausnahme.

Ausserdem besteht beim Zoll seit einigen Jahren nicht mehr das große Problem „bundesweit“ versetzt zu werden. Theoretisch unterschreibt man als Bundesbeamter dafür, jedoch geben die Hauptzollämter in der Praxis die eigenen Anwärter generell nicht ab (erst recht nicht wenn du gute Leistungen bringst, es gibt nämlich ein Ranking). Das Motto lautet „Von der Region, für die Region“.
Bei der Bundespolizei gilt wohl alles unter 300km vom Wohnort als „Heimatnah“. Da sieht das mit der Bundesweiten Versetzung schon ganz anders aus.

Würde dir wenn dann zur Landespolizei raten falls du wirklich 100% Polizeiarbeit haben möchtest. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Informier dich auf jeden Fall sehr gut bevor du etwas unüberlegtes machst.

LG

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