Leider war keine wirklich hilfreiche Antwort dabei.

Ich habe zwischenzeitlich auf eine andere Reise umgebucht. Trotz Reisewarnung (Reisetermin liegt noch fast 3 Monate in der Zukunft) sind Umbuchungsgebühren angefallen. Diese hielten sich aber in Grenzen (20 % vom Differenzbetrag, da die neue Reise etwas günstiger ist - dafür gibt das Budget noch eine Woche Türkei her).

Jetzt hoffe ich, dass es an meinen neuen Zielen ruhig bleibt...

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Das Fernabsatzgesetz ist seit 01.01.2002 außer Kraft, es gilt das BGB.

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Gar keinen Paragraphen angeben. Einfach schreiben: "Privatverkauf, keine Sachmängelhäftung, keine Rücknahme".

Das Geschwurbel mit dem EU-Recht (es gilt das BGB!) und das Fernabsatzgesetz (seit 01.01.2002 außer Kraft!) kannst Du Dir sparen.

Übrigens: In diesem Fernabsatzgesetz gab es gar keinen §3 Abs. 5, sondern nur einen §3 (2) Satz 5.

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