Ich denke mal, da helfen keine Gespräche. Deinen Zeilen entnehme ich, dass Du Dich auch um das Kind sorgst. Vermieter sind verpflichtet, Beschwerden nachzugehen. Bleibe da am Ball, wiederhole die Beschwerde schriftlich. Wie oben bereits erwähnt, kannst Du ab 22 Uhr die Polizei einschalten und die "Ruhestörung" melden. Unabhängig von der Herkunft müssen wir uns alle an bestimmte "Regeln" halten, wir leben schliesslich nicht im Urwald. Dein Anspruch auf Ruhe ist vollkommen legitim und hat mit Rassismus nichts zu tun. Wenn Du den Eindruck hast, dass das Kind vernachlässigt wird, zögere bitte nicht, das Jugendamt einzuschalten. Alles Gute!

...zur Antwort

Bei waschbaren Textilien würde ich dem letzten Spülgang Essigessenz hinzugeben - mehrmals anwenden. Weichspüler oder die leider zu oft verwendeten "Sprühdüfte" verschlimmern den Geruch.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.