

Genehmigter Urlaub: Wenn der Arbeitgeber die Urlaube für 2023 bereits genehmigt hat, sollte er sich normalerweise an diese Genehmigungen halten. In vielen Ländern ist es rechtlich problematisch, genehmigten Urlaub nachträglich zurückzuziehen.
Betriebsurlaub: Wenn der Arbeitgeber Betriebsurlaub ankündigt, kann er normalerweise erwarten, dass die Mitarbeiter während dieser Zeit nicht arbeiten. Es ist jedoch wichtig zu prüfen, ob der Betriebsurlaub im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Richtlinien des Unternehmens vorgesehen ist.
Minusstunden: Es ist normalerweise nicht erlaubt, einem Mitarbeiter Minusstunden aufzuerlegen, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine gesetzliche Grundlage, die dies ermöglicht. Es ist wichtig zu überprüfen, ob es solche Regelungen gibt.
Arbeiten außerhalb der Qualifikation: Es ist üblicherweise nicht akzeptabel, einen Mitarbeiter außerhalb seines Qualifikationsbereichs zu beschäftigen, es sei denn, der Mitarbeiter stimmt dem zu und es ist rechtlich zulässig.