Die Radfahrer unterliegen, genau so wie jeder andere Verkehrsteilnehmer der StVo.
Das bedeutet, dass auch diese Gruppe von Verkehrsteilnehmen sich an das was dort beschrieben steht halten muss.
Jetzt ist es natürlich schwierig zu mutmaßen warum diese Personen sich auf den Fahrrädern so verhalten. Ich gehe davon aus, dass einige Radfahrer teilweise selber nicht wissen das sie ein solches Gesetz auf der Straße beachten müssen. Nur ganz klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, weshalb die Ordnungsbehörden auch diese Verkehrsteilnehmer überprüfen können und entsprechend Ordnungsmaßnahmen anwenden kann.