Habe ebenfalls keine Ahnung, sorry. Glaube aber das dort keinerlei Romantik und Abenteuer zu erwarten sind. Kann man wohl mit Lokführer oder Fernfahrer vergelichen. War vor einiger Zeit in Hamburg, natürlich auch im und am Hafen. Dort mich mit vielen Fachleuten unterhalten. Selbst die größten Schiffe aus Asien fahren mittlerweile dank GPS in einem exakten, minutengenauem Fahrplan. Müssen auf die Stunde genau in den Häfen einlaufen auf Grund der horrenden Liegeplatzkosten und werden mittlerweile in kürzester Zeit ent- und beladen. Aufenhalt in den Häfen oft nur wenige Stunden. Und auf Passagierschiffen wohl mehr repräsentative Aufgaben und jede Menge Beschwerden von Passagieren denen das Klopapier zu hart und der Drink zu warm ist. Aber wenn du Spaß daran hast auf See zu fahren, warum nicht?

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Oben rechts, klar. Abstand nach oben und recht wie Text. Ich habe es immer mit einem Klebestift aufgeklebt. Dann kann man das Bild später gut lösen ohne es zu beschädigen da die Stifte (Papierkleber!) nicht wie Hölle kleben. Trotzdem ist der Tipp mit Namen hinten sehr gut. Büroklammer beschädgut das Bild, gibt Durckstellen u. a. beim Frankieren oder Sortieren durch Maschinen bei der Post uns sieht unprofesionell aus.

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Du kannst mit 15 Regale einräumen. Voraussetzung ist der Arbeitgeber beschäftigt dich in diesem Alter und deine Eltern sind ebenfalls einverstanden. WIrd so eine Art Vertrag gemacht, den muss ein Elternteil ebenfalls unterschreiben. Minderjährige werden nicht ganz so gern eingestellt, unterliegen nämlich dem Jugenarbeitsschutzgesetz. Must dort mal nachlesen, ich glaube es besagt das du nur bis 20 Uhr beschäftigt werden darfst. Geld wird in der Regel unbar ausgezahlt, benötigst also eine Bankverbindung (muss KEIN eigens Konto sein) und eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (KEINE eigene Mitgliedschaft nötig, die über die Eltern (Familienkrankenversicherung) reicht).

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Berufsschulpflicht ...!

Hallo ihr Lieben, ich habe da mal eine sehr komplexe Frage ;-) und ich hoffe, dass ihr meine Gedankengänge bzw Schilderungen nachvollziehen könnt.

Am 01.08 werde ich 18 Jahre alt (Juhu!). Ich habe im Dezember letzten Jahres ein EQJ begonnen und nun hat mein Betrieb kurz vor den Feiren pleite gemacht. :-(. Heute habe ich mich dann mit den netten Herren von der Berufsschule herumgeprügelt, weil ich laut denen noch ein ganzes Jahr Berufsschulpflichtzeit "absitzen" muss. Jetzt ist meine Frage, ob ich diese Pflicht irgendwie umgehen kann, z.B. mich mit dem äußerst sympathischen und engagierten Berufsberater herumschlagen?

Antrag, auf Befreiung der Berufsschulpflicht, wird wohl nicht so ganz klappen, da ich weder noch ausländischer Abstammung bin (was ich mal garnicht nachvollziehen kann) oder auch nicht wirklich körperlich / geistig behindert bin. Also ich denke wenn ich zum Psychologen gehen würde, würde der bestimmt was finden, aber denke, dass ich mir damit nur die Zukunft versaue.

Ich wäre euch unendlich dankbar, wenn ihr mir vielleicht irgendwelche gesetztlichen Grauzonen/Schlupflöcher oder sowas nennen könntet. FSJ und FÖJ sind erfolgreich von mir mit Bewerbungen bombadiert worden und Lehrstelle suchen, klappt nichtmehr so wirklich (eine Absage nach der anderen), da kaum für dieses Jahr nochwas übrig ist ... zumindestens hier bei mir.

Freue mich auf eure Antworten und hoffe, dass ihr das wenigstens etwas versteht, was ich ausdrücken möchte ...

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Berufsschulpflicht besteht wenn der Azubi VOR Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig ist. Tritt die Volljährigkeit innerhalb der Ausbildung ein besteht Berufsschulpflicht bis zum Ende der Ausbildung. Lediglich Azubis die vor Beginn der Ausbildung bereits volljährig sind können sich für die gesamte Ausbildung befreien lassen. Aber Frage: Wo ist der Vorteil? Wir haben in Deutschland das duale Ausbildungssystem. Die theroretischen KIenntnisse werden also üblicherweise in der Berufsschule vermittelt. Und mal angenommen Du findest in einigen Monaten einen neuen Ausbildungsplatz. Hat da der Arbeitgeber nicht einen besseren Eindruck wenn Du weiterhin die B.schule besuchst bzw. wie willst Du die Zeit nacharbeiten um die theoretische Prüfung zu bestehen?

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Der Sonderurlaub wird im Manteltarifvertrag geregelt, somit können die Regelungen ja nach Branche abweichen. Leider schreibst Du nicht in welcher Branche Du tätig bist. Beispiel im Einzelhandel gilt folgende Regelung: Für einen Umzug aus der elterlichen Wohnung in die erst eigene Wohnung hast Du Anspruch auf einen Tag, bei einem Umzug aus einer eigenen Wohnung in eine neue hast Du Anspruch auf zwei Tage bezahlten Sonderurlaub. Ob Du ihn entnimmst ist natürlich Deine eigene Entscheidung. In keinem Fall muss der Umzug aus beruflichen Günden erfolgen. Dies kann bei einer steuerlichen Erstattung bzw. Erstattung durch die Arge interessant werden.

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Kannst du leider wikrlich vergessen. Vor Jahren arbeitete eine Bekannte bei der Volksbank. MUSSTE ein Girokonto dort eröffnen und bekam zu keiner Zeit einen Dispo eingeräumt. Schufa und sonstiges alles ok bei ihr. Dann durch eine Abbuchung ins Minus gerutscht, ca. 3 Euro. Durfte sofort beim Chef antanzen und erklären wieso und dann ebenfalls sofort ausgleichen.

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Du kannst soviel 400Euro Jobs ausüben wie du willst. Must ab dem zweiten jedoch immer eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Dort wird die LSTklasse 6 eingetragen, d. h. die Arbeitgeber führen Lohnsteuer für dich ab. Diese kannst du dir aber zum größten Teil über den Lohnsteuerjahresausgleich dann Anfang 2012 wieder holen. Verschweigen wäre Blödsinn, alle 400Euro Jobs werden sind der Knappschaft in Bochum gemeldet und dann verknüpft. Wenn es also nach einigen Monaten rauskäme hättest du zumindest eine Riesennachzahlung zu leisten. Geht also nur wenn dein neuer Arbeitgeber dich "schwarz" bezahlt.

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Das wird oft im Manteltarifvertrag geregelt. Gesetzlich ist eine Mindestprobezeit von 3 Monaten vorgeschrieben. Kann dann je nach Tarif bis zu 6 Monaten ausgeweitet werden. Hat mit der Dauer der Befristung nichts zu tun. Probezeit sagt ja nur aus i. d. R. nur 14 Tage Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen. Sehe da u. U. auch Vorteile für dich. Wenn es dir nicht gefällt kannst da eher weg. Gesetzestexte findest du wohl im BGB und ArbG

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Da hat iThinki leider Blödsinn erzählt. Es ist schon so wie bereits geantwortet das du im Monatsschnitt nicht über 400 Euro verdienen darfst. Gibt noch ein paar andere Besonderheiten die dich als Schülerin aber nicht zu interessieren haben. Der Schnitt von 400 Euro gilt für das Jahr bzw. das Beschäftigungsverhältnis. Wenn du also den Job verlierst und hast bist dahin durchschn. über 400 verdient hast du Pech und zahlst Steuern. Kannst Dir aber später über den Jahresausgleich wiederholen. Wer Lohn- oder Einkommenssteuer zahlt kann Anfang des nöchsten Jahres einen Jahresausgleich machen. Und viell. noch einen Rat? Du schreibst du brauchst die 400 Euro. Wenn dies Geld wirklich existentiell wichtig für dich ist pass auf. In einem 400 Euro Job bist du oft in einer Grauzone. Solch einen Job kann man von heute auf morgen verlieren.

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Wow, hier sind ja wilde Antworten versammelt. Wenn du Leistungen vom Arbeitsamt beziehst und einen Nebenjob ausübst muss der Arbeitgeber unbedingt solch eine Bescheinigung ausstellen. Er hat recht, dieses Formular gibt es beim Arbeitsamt. Unterbleibt die Meldung ist es Leistungsbetrug. In deinem Fall verstehe ich es nicht da du keine Leistungen beziehst. Vielleicht will dein Chef sich aber auch nur absichern, würde sich sonst ebenfalls strafbar machen. Die Meldenpflicht gilt natürlich auch für Hartz IV Empfänger.

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Du hast 10 Tage Anspruch da immer auf volle Tage aufzurunden ist. Natürlich hat er dir den Urlaub zu geben, wenn dir jedoch das Geld lieber ist kann man dies verhandeln. Es wäre auch möglich falls du noch keinen Urlaubsplan abgegeben hattest das der Chef den Urlaub verweigert aus betrieblichen Gründen (z.B. Auftragslage, Krankheit oder Urlaub der Kollegen, usw.) Dann muss er ihn logischerweise auszahlen. Du hast KEINEN Anspruch darauf den Urlaub so zu legen das du vor Vertragsende früher aufhören kannst. Kann man wieder betriebliche Gründe anführen. Dann mus dein Chef dir natürlich einen anderen Termin anbieten zur Entnahme der 10 Tage.

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Generell ist es so das Urlaub in dem Jahr zu entnehmen ist in dem der Anspruch entsteht. Also normalerweise den gesamten Urlaub im Laufe eines Jahres. Nun kann Urlaub unter gewissen Umständen in das neue Jahr übertragen werden. Hier gibt es jedoch immer eine Frist, diese regelt der jeweilige Tarifvertrag. Meist ist dies der 31. März oder der 30. April. Innerhalb dieser Zeit muss der Urlaub geplant werden. Und nur wenn dieser aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann ist eine weitere Übertragung möglich. Ich verstehe durchaus die Sicht eines Unternehmers, immerhin braucht er eine gewisse Planungssicherheit was die Anwesenheit seiner MItarbeiter angeht. Eine Auszahlung gegen den Willen des Arbeitsnehmers ist m. E. nicht möglich. Urlaub dient der Erhaltung der Arbeitskraft und der Wiederherstellung der Fitness. Dies kann mit Geld nicht ersetzt werden. "Verpennt" ein Arbeitnehmer seinen Restanspruch verfällt dieser ersatzlos. Der Arbeitgeber muss nicht darauf hinweisen das noch Urlaub offen ist. Aber in einem vernünftigem Betrieb wird eigentlich immer vor Jahresbeginn der gesamte URlaubsplan für alle Mitarbeiter erstellt und solche Dinge kommen kaum vor.

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Es hängt vom Alter ab wann man welche Arbeiten machen darf. Es gilt für alle Minderjährigen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dort kannst du dich informieren welche Arbeiten du machen darfst und zu welchen Uhrzeiten (!). So beschäftigen Zeitungsverlage für das Verteilen ihrer Anzeigenzeitungen durchaus schon 13jährige. Bei einem echten,regelmäßigen Nebenjob, also z. B. nicht das "hin-und-wieder-mal-Babysitten" brauchst du auf jeden Fall das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

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mwst gibt es nur zurück wenn die waren in ein land ausserhalb der EU gebracht werden. dafür ist eine zollerklärung bzw. bescheinigung notwendig. Falls du die Sachen in einem Laden kaufst der dem TAX FREE System angeschlossen ist gibt es nur einen gutschein (mit Abzug) den Du in speziellen Läden z B an Flughäfen einlösen kannst. also vorher fragen ob barauszhalung bzw. überweisung möglich

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wettwilly hat recht. kontrolliere zunächst das flusensieb. vor einbau neuer Pumpe mal kontrollieren ob etwas das flügelrad der pumpe nur blockiert. hatte ich mehrfach als die kinder kleiner waren. fand hier schrauben, nägel usw. ferner sollte man bei einem umzug die transportsicherungen immer einbauen. hattest du das gemacht?

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Denke mal Zeitung austragen geht immer. Oder abend Regale einräumen. Gibt dafür servicefirmen wie z. B. bei REAL oder eigene Kräfte wie bei DM. Achte aber darauf das es kein Konkurrenzunternehmen Deines Haupt Arbeitsgerbers ist, dies ist nicht gestattet.

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