Das vergiß mal ganz schnell, wenn du nicht wegen dadurch begangener Straftaten ein Gefängnis von innen kennenlernen willst!!
Eine Softair unter 0,5J ist rechtlich ein Spielzeug, welches in Bezug auf das Führen ( strengstens verboten! ) als Anscheinswaffe im Waffengesetz aufgeführt ist.
Eine Softair ab 0,5J aufwärts ist gemäß Waffengesetz eine Schußwaffe, welche mit deutscher Zulassung als freie Schußwaffe frei ab 18 erwerb- und besitzbar ist.
Wenn du nun aus einem Spielzeug durch Austausch von Baugruppen oder Teilen eine Schußwaffe machst, begehtst du nicht nur die Straftat "illegale Schußwaffenherstellung", sondern mangels der entsprechenden Zulassung als freie Schußwaffe nachfolgend auch die Straftat "verbotener Besitz illegaler Schußwaffe".
Jede der Straftaten bringt einzeln schon bis zu mehreren Jahren Haft mit sich, welche vielleicht mit einem relativ kurzen Gefängnisaufenthalt und dem Rest auf Bewährung ablaufen kann ( plus Vorstrafe wegen Straftaten gegen das Waffengesetz in den Papieren ).
Aber beides zusammen garantiert sozusagen schon einen langen Gefängnisaufenthalt!!
Und noch etwas zu Jing Gong: Wie bei den meisten Chinasoftair gibt es dafür vom Hersteller nichts an Ersatz- und Verschleißteilen. Man ist bei derartigen Softair immer gezwungen, sich bei anderen teuren Herstellern zu bedienen und manchmal die Fremdteile anzupassen, damit sie auch funktionieren.
Das und die sehr stark von Stück zu Stück schwankende Qualität der allermeisten Chinasoftair von kaputt out of the Box bis hin zu ganz haltbar und die inzwischen total überzogenen Preise ( man bekommt schon manche guten Marken-Softair billiger oder zu gleichen Preien ) machen derartige Softair nicht mal annähernd empfehlenswert!
Nutz die Jing Gong so wie sie ist und wenn sie kaputt ist, entsorge sie, denn wenn du anfängst defekte und verschlissene Teile auszutauschen, bis du für jede Stunde Funktion 2 - 3 Stunden am Basteln und Instandsetzen.