Hallo,
lasst euch erstmal die Vertragsunterlagen aushändigen bzw. die müssen ja erstmal nachweisen, dass ihr tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen habt. Grundsätzlich gillt, dass man auch in mündlicher Form einen Vertrag abschließen könnt, über dessen Inhalt aber gestritten werden kann, weil das oft schwer zu beweisen ist. Bei einem telefonischen Vertrag gillt das Fernabsatzgesetz, nach dem euch eine 14 tägige Widerusfrist zusteht, sollte euch der Verkäufer darüber nicht informieren sogar bis zu 6 Monaten.
Habt ihr zugestimmt das Gespräch aufzeichnen zu lassen gibt es einen Beweis für das Gespräch, der natürlich auch manipuliert sein kann, habt ihr dem nich zugestimmt, darf eine Aufzeichnung nicht in einem Verfahren verwendet werden.
Wenn ihr tatsächlich keinen Vertrag abgeschlossen habt, legt ihr am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch ein und fordert gleichzeitig die Vertragsunterlagen bzw. den Nachweis dafür ein.
Was dann zu tun ist kommt auf das Ergebnis der Antwort an.
Grüße