Die Prozedure zur Eingliderung neuer Staaten nach Artikel 4 in der US-Verfassung lautet folgenderweise:
1. Dir Bevölkerung der Territorie muss ihren Wunsch ausdrücken, den USA als Staat beizutreten (z.B. durch Referendum)
2. Der Kongress kann danach ein Ermächtigungsgesetz verabschieden, damit die Bevölkerung eine Staatsverfassung erstellt
3. Der Kongress verabschiedet eine gemeinsame Entschließung zur Aufnahme vom neuen Bündnismitglied
4. Der US-Präsident unterzeichnet die Entschließung und gibt eine Proklamation heraus
Also , man muss in Deutschland eine komplett neue Verfassung formulieren, die der US-Verfassung nicht widersprechen sollte. Da wir grundsätzlich verschiedene Rechtssysteme haben, wäre das schon eine Zumutung.
Deutschland ist selbst ein Bündnis aus verschiedenen Ländern. Das heißt, dass alle Bundesländer entweder auf ihre Selbstständigkeit verzichten sollen , oder sich auf eine komplett neue Rechtsordnung orientieren sollen, was ein juristischer Chaos bedeuten würde.
Für das erste Mal würde auch ein fremdsprachiges Land als Staat aufgenommen, was zusätzliche Verwaltungs- und Rechtsprechungsschwierigkeiten bereiten würde.
Also, es lohnt sich meiner Meinung nach nicht