Da greift das § 54 Zustellung an einen fremden Staat oder einen ausländischen Diplomaten...

(1) 1Ein Antrag auf Zustellung an einen fremden Staat oder ausländischen Diplomaten ist über die Landesjustizverwaltung dem Bundesamt für Justiz vorzulegen. 2Dies gilt insbesondere dann, wenn ein verfahrenseinleitendes Schriftstück, eine Klageerweiterung, eine Streitverkündung, ein Arrest, eine einstweilige Verfügung, ein Mahnbescheid oder ein gerichtlicher Beschluss über die Anordnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zugestellt werden soll und kein Zustellungsbevollmächtigter nach § 184 der Zivilprozessordnung bestellt ist.

Die zuzustellenden Schriftstücke sind zur Übermittlung auf dem diplomatischen Weg (über die zuständige deutsche Auslandsvertretung) vorzubereiten.

Dem Ersuchen und Anlagen sind Übersetzungen beizufügen (§ 26 Absatz 3).

Auf ein Begleitschreiben (§ 23) kann verzichtet werden; eine Denkschrift (§ 25)

ist in jedem Fall beizufügen.

Die Übermittlung beziehungsweise Zustellung wird vom Auswärtigen Amt veranlasst, wenn auswärtige Interessen nicht entgegenstehen.

§ 51 Absatz 2 ist zu beachten.

Die Zustellung administrativer oder justizieller Hoheitsakte an eine ausländische Botschaft oder ein ausländisches Konsulat stellt wegen des unzulässigen Zwangscharakters einen Verstoß gegen die gemäß Artikel 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 beziehungsweise Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 zwingend zu garantierende Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Missionen dar.

Schriftstücke dürfen daher einer ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland nicht unmittelbar durch das Gericht zugestellt werden.

Darüber hinaus ist die ausländische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland in gerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht zustellungsbevollmächtigt

vielmehr ist nach Absatz 1 zu verfahren.

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Avisierung ohne Eingang... keine Eilsendung

Ein Paketschein wurde erstellt und das wurde dem System angekündigt,

jedoch wurde nach 7 Tagen kein Paket vom Versender eingeliefert ;)

Der Paketschein ist nur 7 Tage gültig und wird dann vom System gelöscht

wenn nix passiert...

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Immer gut...

Kaltes feuchtes Handtuch...

Kein eis...

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Ab März 2017 kannst du dir Cannabis vom Arzt in Deutschland verschreiben lassen ;D

und kannst sogar einen Antrag auf Bezahlung bei deiner Krankenkasse einreichen ;D

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Also ich Kiffe seit bestimmt 10 Jahren Täglich und mir ist das auch schon mal aufgefallen aber ich glaubte nicht dass es wirklich mein Schweiß ist ^^

Gruß

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^^ Man spricht keine Wildfremden Leute an ob Sie einem Drogen verkaufen xD

Frag deine Freunde die Kiffen ob Sie dir was kaufen gehen ^^    Was glaubst du, was du alles in dein Weed gemacht bekommst ddass es besser schmeckt oder schwerer wird ?

Google einfach mal nach wie man Cannabis strecken kann !

*kopfschüttel*  ^^

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Vorladung §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, 25 gramm, nie erwischt, Darknet, Was tun?

Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen. Anlass §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Der Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, angegebener Zeitraum 2 Monate also kein genaues Datum. Wenn es das ist was ich denke waren es 20-25 gramm, bestellt im Internet.

Ich wurde nie persönlich erwischt, es lag damals im Briefkasten oder ich hatte es vom Postboten angenommen, da bin ich mir jetzt leider nicht mehr sicher was eig. wichtig wäre aber ich denke eher es war im Briefkasten.

Ich gehe davon aus dass der damalige Verkäufer erwischt wurde und meine Adresse + Bestellung bei ihm noch vorgefunden wurde. Der Vorname der Adresse die ich verwendete müsste ein ausgedachter gewesen sein, könnte aber auch mein echter gewesen sein, IP war nicht meine ich hatte ein VPN.

Ich hatte schon 2-3 mal solche Briefe und bin zur Vorladung gegangen und da ging es dann um 1-5 gramm wo ich nur die Aussage verweigerte und es daraufhin eingestellt wurde. Nun geht es aber wenn es das ist was ich meine um mehr und was ich nicht verstehe ist, warum dort Handel steht, ich habe noch nie gehandelt sonder nur für Eigenkonsum bestellt.

Also was sie haben/könnten:

Meine Adresse+was ich bestellt habe, falsche IP VPN, anonyme Bitcoin Zahlung, wenn ich es persönlich entgegengenommenhabe im schlimmsten Fall unterschrift beim Postboten.

Wie kommen die jetzt darauf dass ich handel, meine einzige Idee wäre wegen der Menge dass sie das aufgrund einer Vermutung dort hinein schreiben.

Ich habe seit ein paar Monaten schon nichts mehr mit Cannabis am Hut, mache mir auch eigentlich kaum sorgen momentan, würde aber trotzdem gerne wissen was ihr denkt/mir ratet zu tun.

Soll ich wie sonst auch immer hin gehen, mir anhören was sie sagen und die Aussage verweigern, oder direkt anrufen und sagen dass ich nicht komme und gebrauch von meiner Aussageverweigerung mache. Was kann auf mich zukommen bei diesen "Beweisen/Indizien"wenn man es so nennen kann. Theoretisch kann ja jeder das ganze bestellt haben wenn ich es nicht vom Postboten angenommen hatte.

Jemand hätte auf meinen Briefkasten das ganze bestellt, der weiss dass ich nicht oft daheim bin und es einfach aus dem Briefkasten geangelt. Einfachste Erklärung. Keine IP von mir, keine Zahlung, einzig und allein meine Adresse ist bekannt im besten Fall. (Das sag ich natürlich erstmal nicht so, wäre eher eine Idee für den Anwalt im Fall der Fälle.)

Danke schonmal für die Antworten.

...zum Beitrag

Also solange du nur der Empfänger der paar grämmchen warst, wird da wohl keine anzeige gegen handel durchgehen...

Jedoch bist du jetzt ziemlich unschlau gewesen mit deinem Beitrag den du hier verfasst hast... Wenn du Ihn mit dem Rechner getätigt hast, mit dem du auch deine Bestellung getätigt hast...^^ Denn die Polizei könnt deinen Rechner sicherstellen wollen...

Das glaube ich aber kaum, da das Datum über 3 Jahre zurückliegt und Sie kein genaues Datum nennen können...

Eine Beratungsstunde beim Anwalt kostet meißtens nix  ;)                                 Das solltest du meiner Meinung nach auf jeden Fall machen...

Gruß aus´m Saarland

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