Studentin in Geldnot - was tun?

Hallo zusammen,

es ist mir etwas unangenehm, aber ich bräuchte mal ein paar Ratschläge. Ich bin Studentin und finanziell aktuell ziemlich schlecht gestellt. So weit so normal, aber bei mir sieht's wirklich finster aus.

Meine Einkünfte sind etwa 500 Euro aus meinem Nebenjob und die 200 Euro Kindergeld, die meine Eltern an mich auszahlen. Da meine Eltern ziemlich gut verdienen, kann ich leider kein Bafög beantragen, mit einem Stipendium habe ich es auch schon versucht, hat nicht geklappt. Bevor ich meinen Nebenjob hatte, haben meine Eltern mich monatlich mit 500 Euro unterstützt. Da das vorne und hinten nicht gereicht hat, habe ich dann angefangen, nebenbei arbeiten zu gehen. Meine Eltern haben dann aber die ursprünglichen Zahlungen gestrichen mit dem Argument, dass ich ja jetzt selber verdienen würde.

Nach Abzug von Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, GEZ, Krankenversicherung und allem, was sonst noch so an Fixkosten anfällt, bleiben mir monatlich etwa 80 Euro. Die reichen dann gerade so aus, um mich zu ernähren sowie für die nötigsten Hygieneartikel.

Ich kann nicht mehr zum Friseur gehen, habe mir seit Ewigkeiten keine neuen Klamotten mehr gekauft, kann auch in meiner Freizeit nichts machen, was Geld kostet und muss halt wirklich jeden Cent umdrehen. Den Semesterbeitrag, Bücher und anderen Unikram habe ich bislang von meinem Sparbuch bezahlt, aber das neigt sich langsam auch dem Ende zu.

Ich weiß, dass mir von meinen Eltern eigentlich mehr Geld zustünde als nur das Kindergeld, aber ich weiß nicht, wie ich sie damit konfrontieren soll.

Außerdem bin ich der Meinung, dass mir eigentlich auch finanzielle Unterstützung von meinem Freund zustünde. Der ist nämlich vor etwa einem Jahr quasi bei mir eingezogen. Das wurde zwar nie offiziell vollzogen, es wurde halt stückweise immer mehr von seinem Zeug in meine kleine Ein-Zimmer-Wohnung transportiert, bis schließlich sein Gaming-PC bei mir auf dem Schreibtisch stand. Er ist auch eigentlich nur bei mir (was ich gut finde) und besucht seine Mutter, bei der er vorher gewohnt hat, vielleicht einmal im Monat.

Er beteiligt sich aber nicht an der Miete oder den Nebenkosten. Auch die meisten Einkäufe erledige ich. Ich habe schon mal mit ihm gesprochen, da er meine finanzielle Situation auch kennt. Er ist aber der Meinung, dass sein bisheriger finanzieller Aufwand (er zahlt die Kosten für sein Auto, sowie die Rechnung, wenn wir gemeinsam essen gehen) völlig ausreichen würden. Wir lieben uns wirklich sehr, deshalb will ich nicht, dass das zwischen steht, aber ich finde, dass er sich finanziell mehr beteiligen sollte. Er hat übrigens auch einen Nebenjob, bei dem er etwa 800 Euro monatlich verdient.

Das wäre es so alles in allem. Ich weiß, dass ich vermutlich einfach mit meinen Eltern und vielleicht auch mit meinem Freund reden sollte, aber ich habe total Angst davor und mir ist das mega unangenehm.

Könnt ihr mir vielleicht sagen, was ihr an meiner Stelle machen würdet?

Liebe Grüße

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Bist du nach der Schule gleich zum Studium oder hast du vorher eine Ausbildung abgeschlossen? Die Antwort ist entscheidend dafür, ob du gegenüber deiner Eltern einen Unterhaltsanspruch hast oder nicht.

Vielleicht hilft dir dieser Artikel hier weiter:https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

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Gelegentliche Einkünfte als Amateurmusiker sind bis zu einem Gewinn von 255 € steuerfrei. Das ist eine Freigrenze. Das bedeutet, dass ein Gewinn ab 256 € voll steuerpflichtig ist. Wenn du für diese musikalische Begleitung z.B. 260 € bekommst und zu der Veranstaltung 20 km hin und 20 km zurück fahren musst, dann berechnest du für dich 2 Fahrten x 20 km x 0,30 = 12,00 €. Von den 260 € ziehst die 12 € ab und kommst dann auf einen Gewinn von 248 €. Wenn das die einzige Einnahme in diesem Jahr ist, brauchst du das nicht in deiner Steuererklärung anzugeben. Also rechne Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.

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Meine Empfehlung:
suche dir eine vernünftige Software. Die kostenlose Software der Finanzverwaltung wird sowieso dieses Jahr letztmalig zur Verfügung stehen. Der Dienst wird zum 31.12.2020 eingestellt.

Ich nutze schon viele Jahre eine Software, die wirklich alles bietet. Wenn du unter 28 Jahre alt bist und nicht mehr als 25.000 € im Jahr verdienst, bekommst du diese Software sogar kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn es ein einfacher Steuerfall ist.

Das Programm beinhaltet wirklich vom Roten Faden, über einen Prüfer bis hin zur Plausibilitätsprüfung alles.

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Ihr seid noch sehr jung und mit einer Immobilie seid ihr eben nicht mobil. Du musst dir bei einem gefundenen Grundstück sehr gut überlegen, ob du da den Rest deines Lebens verbringen möchtest. Es kommt also in erster Linie auch auf die Lage an. Heutzutage wollen die meisten ja flexibel sein.
Ich habe seit fast 40 Jahren ein eigenes Haus mit Grundstück und das Paradies auf Erden. Mein Sohn ist da aufgewachsen und mein Enkel inzwischen auch seit 11 Jahren. Aber man muss völlig anders denken als wenn man Mieter ist. Essen gehen verkneift man sich, weil man z.B. für das Geld schon einen Wasserhahn kaufen kann oder was auch immer. Auch neue Klamotten kaufen überlegt man sich sehr genau, weil da beispielsweise eine beleuchtete Hausnummer, ein vernünftiger Zaun, eine Briefkasten Anlage oder was auch immer gekauft werden muss. Natürlich hat man eine wirklich gute Lebensqualität aber auch Kosten ohne Ende. Es hängt von euren Einkommensverhältnissen und von euren Träumen letztendlich ab. Aber schön ist es auf jeden Fall.

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Wenn ich mit meinem Berater zufrieden bin, empfehle ich ihn auch weiter. Eine Ersparnis bei den Versicherungen ist okay, wenn dann auch die Leistungen nach der Einsparung nicht abgespeckt sind. Also dieses Geiz ist geil Prinzip ist hier aus meiner Sicht nicht angebracht. Eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung muss selbstverständlich sein.
Die Anforderungen an einen Berater sind ja immer sehr persönlich und von den Lebenszielen abhängig. Wenn man vor hat zu bauen, ist es von Vorteil, wenn der Berater sich auch mit Baufinanzierung auskennt. Er muss erklären können, warum man eine Bauherrenhaftpficht- und Rohbauversicherung abschließen sollte. Trotz laufender Finanzierung sollte er mir auch eine Möglichkeit aufzeigen, nebenher eine Altersvorsorge aufzubauen. Da käme vielleicht das Thema Investment ins Spiel aber keine teure Rentenversicherung. Bietet er mir aber Gas und Strom noch an, würden bei mir alle Alarmglocken läuten. Das geht gar nicht und ist meines Erachtens sehr unseriös. Ich würde ihn als schlechten Versicherungsmakler einstufen, der auf seinem Gebiet nicht ausreichend verdient und sich einen Bauchladen anschaffen will. Hat er eine gute Ausbildung, ist Experte auf seinem Gebiet und kann gut und sachlich alles erklären, hat er es nicht nötig, sich noch nach anderen Einkunftsquellen umzusehen.

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Insolvenzverwalter droht mir mit Haft?

Hallo,

mein Problem ist mein IV möchte das ich meine Steuererkärungen von 2014-2017 selber einreichen soll. Ich wies Ihn darauf hin, das meiner Familie und mir hierdurch bei einem positiven Bescheid, da wir auf grund meiner Erkrankung, leider in das ALG 2 gefallen sind, wenn er wie er es vor hat das Geld in die Insolvenzmasse fliesen lassen möchte und uns die zu erwrtende Steuerrückerstatung vom JobCenter als Einkommen angerechnet wird, uns dadurch erheblicher schaden entstehen würde!

Ich habe Ihn schrifftlich darauf hin gewissen, kurz nach dem Schreiben ist er bei uns Persönlich erschiehen und drohte mir wenn ich mich weigere die Steuererklärungen ab zu geben, dann würde er dafür sorgen, das mir die Restschuldbefreiung verwehrt bleibt, darauf hin habe ich Ihn aufgefordert zu gehen, worauf er sich weigerte, erst nachdem ich Ihm beim 2 mal gesagt habe, entweder geht er jetzt oder ich rufe die Polizei ist er gegangen, bei gehen drohte er mir er komme wieder mit dem Gerichtsvollzieher!

Nun bekam ich ein Brief von Ihm wo er mir droht, das wenn ich die Steuererklärungen nicht abgeben er dafür sorgt das ich in Haft komme?! Zudem bezichtig er mich in dem schreiben der Lüge, das es nicht wahr sei, das uns das JobCenter eine Steuerrückerstatung als einkünfte anrechnen würde, und obwohl ich Ihn auf ein BSG Urteil in dem schreiben aufmerksam gemacht habe, wo es ganz klar drin steht, das Steuererstatungen auf das ALG 2 als Einkommen voll anzurechnen sind!

Hat jemand ein Rat was ich machen kann?

Danke für jede Hilfe

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Wenn du dir sicher bist, dass es eine Steuererstattung gibt, dann suche dir eine Person deines Vertrauens und unterschreibe mit ihr eine Abtretungserklärung: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/anlage_-_formular_abtretungsanzeige_juli_2015.pdf
Bei Grund der Abtretung gibst du an: Privatdarlehn. Du trägst die Bankverbindung deiner Vertrauensperson ein und lässt dir später das Geld cash geben. Das ist die einzige Möglichkeit. Auf jeden Fall musst du den Termin zur Abgabe der Steuererklärungen einhalten.

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Zunächst solltest du dir überlegen, an wen du die Ferienwohnung vermieten möchtest. Willst du lieber Familien mit Kindern, Senioren oder Monteure? Dann überdenkst du die Einrichtung. Ein Gewerbe muss dafür nicht angemeldet werden aber das Finanzamt sieht die Einnahmen aus Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Einkünfte an. Falls du noch in diesem Jahr vermieten möchtest, gibst du dann im nächsten Jahr in der Steuererklärungen die Einnahmen und Ausgaben in der Anlage V an. Das Finanzamt schickt die dann eine neue Steuernummer. Bei der Stadt musst du dich erkundigen, ob Kurtaxe erhoben wird. ich empfehle dir auf jeden Fall den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung. Formulare und Anträge sind dafür nicht nötig.

Dann solltest du dir überlegen, ob du eine gewisse Hausordnung festlegst und ob du bei jedem Wechsel ein Übernahmeprotokoll zwischen dir und den Gästen schriftlich machst. Eine Werbeanzeige auf einem Internetportal mit freien bzw. belegten Terminen ist sinnvoll.

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Was willst du: eine schnelle Scheidung oder lieber eine Zusammenveranlagung? Was ist dir wichtiger und welche Steuerklasse hast du? Du kannst doch nicht auf beiden Seiten tricksen.

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LV's, die vor 2005 abgeschlossen wurden und 12 Jahre gelaufen sind, sind bei der Auszahlung steuerfrei. Die ausgezahlte Versicherungssumme muss NICHT in der Steuererklärung angegeben werden.

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Es ist sehr schön, dass du einen Traum hast. Da bist du vielen Leuten schon mal einen großen Schritt voraus, denn viele Leute haben heute keine Träume mehr. Wenn es dein Herzenswunsch ist, dann zieh das durch. Wenn es von der finanziellen Seite her machbar ist und du auch den richtigen Standort hast, dann brauchst du natürlich noch eine seriöse Baufirma. Bei der Baufirma würde ich an deiner Stelle natürlich umfassend recherchieren, denn bei der falschen Wahl kannst du wirklich auf die Fresse fliegen. Wenn du eine Baufirma gewählt hast, dann lasse dir Referenzen zeigen und scheue dich auch nicht, die Bauherren aufzusuchen und zu befragen.

Ansonsten ist ein eigenes Haus in der heutigen Zeit und bei den ständig steigenden Mieten sehr sinnvoll und du hast eine bessere Lebensqualität. Ich habe auch ein eigenes Haus und könnte mir nicht mehr vorstellen in einer Mietwohnung zu wohnen. Man hat einfach mehr Freiraum.

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Ich kenne nun leider nicht die örtlichen Gegebenheiten. Aber besteht nicht die Möglichkeit, einen Zaun zu ziehen oder eine Abtrennung in anderer Art und Weise?

Wo ist den das Spielzeug, Roller, Dreirad, Buddelkasten, Schaukel oder Wippe? Ich würde mich da selber erst mal ausbreiten.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

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Dann hast du sicher auch zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen bekommen. Wenn du die Steuererklärung noch mit den Vordrucken abgibst, dann musst du die Zahlen addieren. Nutzt du eine Software, dann erfasst du die Bescheinigung einzeln im Programm unter Lohnsteuerbescheinigung 1 und dann weitere Lohnsteuerbescheinigung erfassen. Weiter musst du nichts beachten. So lange du noch Beamter auf Widerruf bist, bist du sicherlich auch noch in der gesetzlichen Krankenkasse GKV. Aufpassen musst du erst bei einem Wechsel von GKV zur PKV, falls du dich dann privat krankenversichern willst.

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Ich denke gelesen zu haben, dass seit diesem Jahr die Monetarisierung erst ab einer bestimmten Anzahl von Abonnenten aktiviert werden kann und glaube, es waren ab 10.000 erst möglich. Lies doch einfach mal in den Richtlinien nach.

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Mit einem normalen Verlag wird es sicher schwierig. Versuche es doch auf Amazon.

Dazu registriert du dich hier https://kdp.amazon.com/de_DE/

Du kannst den Roman als Ebook, Hörbuch oder Taschenbuch veröffentlichen, den Preis selbst festlegen und die passende Kategorie auswählen.

KDP - kindle direct publishing - gibt dabei sehr viel Hilfe, Unterstützung und Tipps.

Ich selbst habe 12 Ebooks dort veröffentlich, 7 davon zusätzlich als Taschenbuch und 2 als Hörbuch.

Viel Erfolg

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Die erste Frage ist: Hast Du überhaupt Steuern gezahlt und wenn ja in welcher Höhe?

Die zweite Frage ist: Hast Du in dem ganzen Chaos, wie Du es nennst, überhaupt einen eigenen Hausstand gehabt?

Die 3 Monate Praktikum könnten unter "Auswärtstätigkeit" erfasst werden.

Die Fahrten von B nach C kannst Du geltend machen, indem Du eine wahrheitsgemäße Erklärung schreibst. Darin erklärst Du, dass während dieser Zeit Dein Lebensmittelpunkt in B war, weil ... (Begründung). Ansonsten kann ich Dir das Ebook für 0,99 € empfehlen auf Amazon https://www.amazon.de/dp/B00QPGPLUW

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Ich investiere in Aktien, die sich gut entwickeln und auch Dividende zahlen (Nestlé und McDonald).

Dann habe ich ins Bitcoin Mining investiert 12/2015 und habe meinen Einsatz mehr als verdreifacht! http://de.bitclub.network/wecaju).

Gute Tipps gibt auch Thorsten Wittmann, gib mal "Thorsten Wittmann - Finanzielle Freiheit leben" bei Youtube ein und Du findest was, z.B. in Baumplantagen in Paraguay investieren.

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Wenn du dich beim Gewerbeamt angemeldet hast, brauchst du erst mal nichts weiter zu tun als abzuwarten, denn das Gewerbeamt meldet die Gewerbeanmeldung automatisch an das Finanzamt weiter. Du bekommst dann irgendwann Post vom Finanzamt, von der der Berufsgenossenschaft und eventuell auch von der IHK. Du hast alles richtig gemacht und musst nur etwas geduldig sein.

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Offene Rechnungen und die Beerdigungskosten können von dem Konto bezahlt werden. Es besteht eine Anzeigepflicht über das Ableben des Kontoinhabers und dann wird das Konto zum Nachlasskonto erklärt. Das Datum und die Uhrzeit des Todes stehen ja in der Sterbeurkunde und werden mit den Daten des Kontos abgeglichen. Eine Vollmacht über den Tod hinaus hat mitunter gar nichts zu sagen. Das Konto kann trotzdem gesperrt werden. Ich würde mal in den AGB's der Bank nachlesen oder einfach anonym anrufen.

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