Hallo, in der Regel beträgt die Kündigungsfrist für arbeitnehmer 4 Wochen. Das Arbeitsverhältnis kann auch mit "sofortiger" Wirkung ohne einhalten einer Kündigungsfrist beendet werden wenn beide Seiten also Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit einverstanden sind. Ich würde an deiner stelle den Arbeitgeber anrufen, oder besser noch persönlich vorbeischauen mit einem neuen korrigierten Kündigungsschreiben und darum beten die "alte" Kündigung zu verwerfen und die neue dann auch direkt vor Ort zu bestätigen. Hoffe ich konnte dir helfen

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Hallo es sollte kein Problem sein den Schrank zusätzlich mit 2-4 Winkeln an der Decke zu befestigen. Aber achte darauf was es für eine Decke ist (abgehängte Paneelen, Betondecke, oder anderes) wenn es eine Betondecke wäre natürlich am besten. Wenn du achter Dübel holst dann benutze auch einen achter Bohrer.

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Hallo schau doch mal ob du hier was findest: http://www.elv.de/

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Urlaubsanspruch Zeitarbeitsfirma

Hallo,

ich bin seit über 2 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. In diesen 2 Jahren habe ich nur einmal, nämlich an Weihnachten/Sylvester 2012/2013 14 Tage am Stück Urlaub bekommen, dass auch nur, weil im Einsatzbetrieb Betriebsruhe war. Jedoch musste ich auch hier 1 Tag unbezahlten Urlaub nehmen, da mein Urlaub für 2013 nicht für die 3 Tage Urlaub, die ich benötigte, ausreichten. Resturlaub hatte ich keinen mehr (siehe Problematik unten).

Meine Disponentin beharrt stets darauf, dass ich pro Monat nur über 2 Tage Urlaub verfügen kann. Das heißt, im Januar 2 Tage , Februar 2 Tage etc. Länger Urlaub darf ich nur nehmen, wenn ich entsprechend die Tage angesammelt habe. Dies kommt jedoch kaum zustande, da ich JEDESMAL, wenn ich im "Nichteinsatz" war, genötigt wurde, Urlaub zu nehmen, soviel momentan zur Verfügung war, da ich ja kaum Stunden im Zeitkonto hätte (ca. 20 Stunden). Soweit ich weiß, ist das nicht rechtens, dass ich Urlaub nehmen muss für Nicht-Einsatz-Zeiten, denn ich würde ja meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen?

Weiterhin ist es doch, wenn ich richtig informiert bin, so, dass mir ein Anspruch auf 14 Tage UNUNTERBROCHENEN Erholungsurlaub pro Jahr zusteht? Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber der ZAF durchsetzen? Ich arbeite nun 2 Jahre dort und bin ausgebrannt und erledigt, körperlich schon stark angegriffen, werde immer wieder krank (auch längerfristig...).

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Hallo hatte auch mal bei einer ZAF gearbeitet und dort war es glaube ich dass ich auch 2 oder 2,5 Tage urlaub pro Monat bekommen hatte. den musste ich mir auch erst ansammeln bist ich mal 2 Wochen am stück daheim bleiben konnte. Aber ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass es rechtens ist bei nichteinsatz was dann ja die Firma selbst schuld ist, Urlaub abzuziehen. Ich würde mir an deiner stelle so schnell wie möglich einen Anwalt suchen der auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes spezialisiert ist und auch direkt mit ihm die Gerichtskostenbeihilfe beantragen. für die GKBH braucht der Anwalt dann nur die letzten Lohnzettel Kontoauszüge und eventuelle Kreditverträge und oder dergleichen.

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Also du bist in der probezeit aber krank dass sind zwar zwei sachen die nicht zusammen passen oder für dich eventuell sehr schlecht sind aber man sollte als allererstes auf seine gesundheit achten. rufe am besten deinen chef sobald wie möglich an und versuche es ihm zu erklären vor allem auch die aspekte benennen dass es mit halsschmerzen dichter nase usw sich nicht am tele reden lässt was er vllt auch selbst dann hören wird und dann wird er es verstehen auf jeden fall auch alles mögliche versuchen um gesund zu werden oft lassen sich für diverse krankheiten echt super hausrezepte oder dergleichen im net finden aus omas oder uromas zeiten.

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Hallo grundlegend ist es nun mal so dass man im Krankenschein nicht arbeiten darf weil dann wenn etwas passiert gibt es probleme mit der Berufgenossenschaft. es sein denn es gibt einen ausgewiesenen "Schonarbeitsplatz". Das wäre dann zb wenn man in einer Werkstatt arbeitet und hat ein Bein gebrochen dann kann man seine eigentliche Tätigkeit nicht ausführen. Hierzu wäre einb "Schonarbeitsplatz" zb leichte tätigkeiten im Büro: Papierkram sortieren oder so also ein arbeitsplatz bei dem in diesem Fall das Bein nicht gebraucht wird. Ansonsten ist Krankenschein ein Krankenschein und dafür bestimmt sich auszukurieren daheim. Hoffe konnte dir helfen

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Vom Finanzamt bekommt man keine Fahrtkosten erstattet dies ist blödsinn da scheint dich jemand veräppelt zu haben. wie es hier schon genannt wurde kannst du die Fahrtkosten die du hast um auf die Arbeit zu kommen von der Steuer absetzten.

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ich drücke dir auch die daumen. nur muss ich leider sagen dass ich auch schon in dieser situation war. generell ist es in firmen so dass sie eigentlich schon jemandem für die ausgeschriebene stelle haben meist auch ein interner mitarbeiter. nur ist es von der gesetzeslage so dass wenn ein betrieb eine stelle zu vergeben hat und dort arbeiten zb auch noch leiharbeiter oder leute mit zeitvertrag so muss diese stelle fairnesshalber ausgeschrieben werden um keinen zu bevorzugen deshalb schreiben die firmen solche stellen auch nur intern aus weil sie eigentlich schon direkt wieder vergeben ist. hatte schon mit verschiedenen betriebsratmitgliedern aus verschiedenen firmen gesprochen und sie sagten alle das gleiche es gibt da nur sehr selten ausnahmen.

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Wie schon geantwortet wurde dies kommt vom blockiertem bremsklotz der ununterbrochen auch der scheibe reibt oder sogar feste drauf sitzt. als ferndiagnose würde ich hier sagen dass deine bremssattelschwimmer nichts mehr sind und dadurch auch der bremsklotz auf die scheibe gedrückt wird.

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Wenn ein Blitzer auslöst, haben Motorradfahrer gut Lachen. Schließlich sind sie auf dem Bild nicht zu identifizieren. Das Nummernschild am Heck ihres Fahrzeugs lichten die stationären Anlagen nicht ab - bisher. Denn nun Wird auch von hinten geblitzt. Am Ortsausgang von Rollesbroich steht in Fahrtrichtung Lammersdorf in Höhe des Trafohäuschens eine neue stationäre Überwachungsanlage, die in Kombination mit der bereits vorhandenen Kamera von vorne und hinten fotografiert.

Zur Rechtssicherheit benötigte man zwingend beide Bilder: Das vom Nummernschild, um den Halter zu ermitteln. Und das von vorne, um zu sehen, wer gefahren ist. Trotz Helm gelinge es, die Fahrer zu identifizieren, sagt Holger Benend von der Pressestelle der Städteregion. „Wir nehmen durch das Visier auf. Dabei bekommen wir verwertbare Fotos.”

Vor Gericht habe man mit den Bildern gut Karten, sagt Benend. Denn das Messverfahren sei gerichtlich anerkannt. Man müsse allerdings in jedem Einzelfall entscheiden, ob der Fahrer des Motorrads zu erkennen ist. Das ließe sich auch über morphologische Gutachten klären, sagt Benend. Ein abgeschlossenes Gerichtsurteil zu einem solchen Fall liege allerdings noch nicht vor.

Dieses Verfahren wird auch schon bei mobilen Blitzern genutzt

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Also dem Briefträger bleibt nichts anderes übrig er muss sogar die Post da einwerfen wo jemand gemeldet ist. Eine Maßnahme währe zum Einwohnermeldeamt zu gehen und denen diese Situation zu schildern. Vllt hat er das im Ausland auch nur als Zweitwohnsitz und bei dir als Hauptwohnsitz. Wenn das Amt dir nicht weiter helfen kann dann würde ich einen Anwalt befragen ob dies so überhaupt rechtens ist.

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Hallo hatte der Kindesvater regelmäßig Kantakt zu Deiner Tochter? Wenn nicht könnte man dies als Grund angeben wenn er sich eh nie für das Kind interessiert hätte. Oder vllt auch angeben, dass es vllt auch zu hänseleien kommen kann wenn das kind einen anderen Nachnamen hat als die Mutter.

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