hunde brauchen aber auch wie wölfe rudelkontakt! einzelhaltung - auch noch draußen, ohne dass der hund möglichkeit zum kontaktliegen bei kälte hat ist schlicht und ergreifend tierquälerei! es ist gesetzlich vorgeschrieben, wie hunde draußen zu halten sind (TierSchHuV § 4 Anforderungen an das Halten im Freien):

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund 1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und 2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht. (2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund 1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und 2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

Ansonsten sollte man den Amtsveterinär mal da vorbei schicken, denn hält man den Hund nicht wenigstens nach diesen Mindestvoraussetzungen, verstößt man schlicht und ergreifend gegen das Tierschutzgesetz! Grad ein Golden Retriever ist NICHT für die Haltung im Zwinger/komplett im Freien geeignet! Er möchte mit seiner Familie zusammen leben. Meiner Meinung nach gehört dieser Person der Hund abgenommen. Sowas macht mich wütend und traurig zugleich :-( BTW: Goldens bekommen kein Winter oder Sommerfell. Bei Hündinnen ist der Fellwechsel hormonell bedingt (sie wechseln immer kurz vor der Läufigkeit).

Gruß Claudia

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Hallo,

erst mal danke für die schnellen Antworten! Es sieht so aus: ich habe noch (immer) keinen Arbeitsvertrag!!! Ich habe aber ein Schriftstück vom Chef mit seiner Unterschrift hier vorliegen, dass ich ab dem 25.10.2010 beschäftigt werde. Angst meinen Job zu verlieren brauche ich keine haben, denn ich habe schon heute vor einer Woche gekündigt, da ich 400 km weit weg ziehen werde und ab dem 1. März eine neue Anstellung am neuen Wohnort habe. Mir geht es hier vor allem um korrekte Regelung! Auch mein Gehalt habe ich für die paar Tage im Oktober nicht bekommen!

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Hallo,

ob es der gängige Weg ist weiß ich nicht, aber wenn Du unter "einfügen" > "Seitenzahl auf erster Seite" (Häkchen weg machen!) und dann im Selben Fenster bei "Format..." > "beginnen bei 0 eingibst, dann wird bei mir die erste Seite ohne Seitenzahl und die zweite Seite mit der 1 Beginnend angezeigt ;-)

Viel Erfolg!

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