Nein, das geht nicht. Die erforderlichen Punkte müssen alle nebeneinander erfüllt sein!

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Also ich würde das über ein Backup am PC machen, hat bei mir super geklappt!!

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Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Prozess, den Du verlieren wirst und dann kann dein Mobilfunkanbieter den Gerichtsvollzieher kommen lassen, also solltest Du Dich schleunigst um eine Lösung kümmern!

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Nach § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB musst Du nur eine angemessen geminderte Miete zahlen. Was in diesem konkreten Fall angemessen ist, sollte aber am Besten mit einem Anwalt geklärt werden!

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Ich finde zum Lehrer gehen (das sollte mindestens sein!) angemessen. Da sich der Mitschüler eventuell sogar strafbar gemacht hat (kommt auf das Alter und die Details des Vorfalls an) solltest Du dich wehren und Dir nicht alles gefallen lassen!

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Ich würde mit ihm reden! Für dich ist es ja schon anders als vorher und wird auch nicht mehr wie früher! Du hast aber die Chance, dass du bekommst, was du willst!

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Sollte das wirklich so sein, ist Dein Vertrauenslehrer mit der Situation überfordert. Such professionelle Hilfe!!

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Also der Kindle paperwhite ist schon sehr angenehm zum lesen, zudem hält der Akku sehr lange. Es gibt aber für das iPad auch die Kindle App, deswegen lohnt sich der Kindle wahrscheinlich nur, wenn Du wirklich viel lesen möchtest, für zwischendurch wird es sich wohl eher nicht lohnen...

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Ja, das stimmt: mit 17 Jahren ist man minderjährig und darf nur bis 12 Uhr nachts unterwegs sein. Eine Aufsichtsperson für Dich muss aber volljährig (also über 18) sein.

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Lass ihr ein paar Tage Zeit, und wenn sie sich dann nicht meldet, kannst Du schonmal nachfragen. Da hast Du ein Recht drauf!

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Du kannst das Display reparieren lassen und die Haftpflichtversicherung Deiner Mitschülerin sollte den Schaden regulieren. Ich empfehle Dir aber, dass mit Deinen und ihren Eltern zu besprechen, dann kann man sowas ohne großen Ärger regeln!

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Für die Herausgabe der Erbstücke musst du auf dem Zivilrechtsweg klagen (einfach einen Rechtsanwalt kontaktieren!!) Wenn Du eine Anzeige bei der Polizei machst und Deine Tochter dann eventuell wegen Unterschlagung verurteilt wird, erhält sie eine Strafe, Du hast davon aber nichts (außer vielleicht zu wissen, dass ihr Unrechtes Handeln nicht ohne Konsequenzen geblieben ist)

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