Ja, aber dann irgendwann beim Arzt über Diabetes, Metabolisches Syndrom, Bluthochdruck k, Bandscheibenvorfall, etc.
jammern und diir von meinem Höchstsatz in der GKV die Behandlungen zahlen lassen.
Ja, aber dann irgendwann beim Arzt über Diabetes, Metabolisches Syndrom, Bluthochdruck k, Bandscheibenvorfall, etc.
jammern und diir von meinem Höchstsatz in der GKV die Behandlungen zahlen lassen.
Ja, höhere Steuern, Warnhinweise und Verpackungen verbieten.
Das wirst Du dann schon sehen, wie traumhaft es ist, eine Fettleber, das metabolische Syndrom, Alterszucker bereits in der Jugend, Bluthochdruck, etc. zu bekommen.
Natürlich, wenn der mammonvergötternde Reiche an seinem Geld hängt und nichts oder nur wenig dorthin gibt, wo eine Not ist, nicht. Aber wenn er sich selbst zurücknimmt und reichlich gibt, schon, denn Jesus sagte zu dem jungen Mann: "Dann verkaufe alles, was Du hast, gib das Geld den Armen und folge mir nach.
Nur etwas geben, was nicht "schmerzt", zählt bei Gott nicht viel, denn die Reichen warfen etwas von ihrem Überfluss in den Opferkasten, aber die arme Witwe (die zwei Scherflein einwarf) hatte mehr gegeben, als sie alle, denn sie gab alles , was sie zum Lebensunterhalt besaß.
Lieber junger Mann, da kriegt man schon ein Gefühl dafür. Da hat mich ein tunnelblickiger Fahrlehrer (übt nur immer die selbe in der Vielseitigkeit stark eingegrenzte Tätigkeit aus (ein Fahrlehrer benötigt auch keinen höheren Bildungsstand)) auch gekrittelt, weil ich das nicht gleich in den ersten 4 Fahrstunden in den Griff bekam. Wenn ich Zeit habe, schalte ich sukzessive vor der Ampel runter. Wenn nicht, bekomme ich die Gänge trotzdem runter, probiere es ruhig aus.
Natürlich, ich ziehe den öfters mal mit 2 Fingern und ich habe schlanke Finger, da ich nie mit den Händen, sondern nur geistig gearbeitet habe.
Ich hatte als Jugendlicher Untergewicht und kann mich nicht erinnern, dass ich im Führerscheinantrag nach einer Gewichtsangabe gefragt wurde. Man fährt die Maschine ja auch nicht mit der Körperfülle. Da würde ich bei Ablehnung des Antrags Rechtsmittel (Widerspruch u. ggf. Klage beim Verwaltungsgericht) einlegen.