Bermudadreieck in der Wohnung?

Hallöchen,

es klingt unfassbar bescheuert, aber seit knapp über einem halben Jahr sterben in meiner Wohnung Insekten an ein und derselben Stelle.

Mein Wohnzimmer ist in etwa 20-25m² groß; mittig davon eine Lampe, welche zum Fenster hin einen Abstand von ca. 2,0 -2,5m hat. Genau dazwischen ist eine Fläche von 2 Handflächen, auf der ich regelmäßig tote Insekten vorfinde.

  1. Vorfall:Fenster war am Abend auf, Licht war an und jegliches Getier kroch rein (Motten, Fliegen, Bremsen). Am nächsten Morgen lag die Hälfte an besagter Stelle tot auf dem Boden.

  2. Vorfall:Der Rest, der überlebte, schaffte es entweder tagsüber ins Freie oder legte sich am Folgetag zu seinen Artgenossen.

  3. Vorfall:Eine dicke Brummsummsel verirrte sich in mein Wohnzimmer und lag gegen Abend an der o.g. Stelle; tot.

  4. Vorfall:Ich hab panische Angst vor Spinnen. Eine krepelte über meinen Fußboden (Anmerkung: schon mit eingeklappten Füßen! Ich habe sie nicht umgebracht) und habe daher ein Glas über die gestülpt und naja fast 1-2 Wochen so belassen, bis mir Jmd. das Vieh entsorgte. Die war auch tot; an der besagten Stelle.

  5. Vorfall:Eine Biene lag an der Stelle tot herum; am Folgetag lag neben dieser eine Zweite.

  6. Vorfall:Heute Morgen nun eine Fliege ...

Ich habe die Stelle schon untersucht. Nichts klebte, hab extra nochmal übers Laminat gewischt. Weitere Anhaltspunkte, dass direkt über der Stelle was hängt, wo sie in den Freitod springen, gibt es auch nicht ... Woran könnte dieses Massensterben liegen?

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Bei dir auch?! :) bei mir sind vor ein paar Wochen auch lauter Insekten (Ihhh!!!) an einer Stelle in der Küche gestorben. das war am Boden unter dem Fenster. nach ca. 3 Wochen hat der Spuk dann aufgehört, in dieser Zeit waren es glaub ich so an die 30 stück... ihhh!!! ich hasse dies Dinger und weiß genau, wie du dich fühlst Lg Juliane

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je donnas

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du könntst ihn ma fragen, wer er ist und sagen, wenn er net aufhört, du die Polizei einschaltest, da dieses Belästigung ist. Sonst bleibt nur noch Nummernwechsel. Aber du kannst auch bestimmtenummern mit deinem handy sperren, aber bei dir ist ja das problem, das die nr. net angezeigt wird. Vielleicht solltest du, wenn du ne neue nr. kriegst, sie erstmal nur deinen engsten freunden sagen und diese bitten, die nummer net weiterzugeben. Außerdem ist es immer sehr schlecht, die nummer z.B. auf irgendwelchen Internetseiten preiszugeben.

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aufdringlichkeit, belästigung, stalking

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Piercings und Tattoos - Muss ich vorher meine Eltern fragen? Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, musst du die Einverständnis deiner Eltern haben, um dir ein Piercing stechen oder ein Tattoo machen zu lassen. Immerhin handelt es sich dabei rein rechtlich um eine Körperverletzung, die nur deshalb nicht bestraft wird, da du das freiwillig mit dir machen lässt.

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Rauchen - Ab welchem Alter darf ich rauchen? Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes regeln den Verkauf von Tabakwaren (zum Beispiel Zigaretten) und das Rauchen in der Öffentlichkeit. Erst wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, darfst du in der Öffentlichkeit rauchen und dir Tabakwaren kaufen.

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Religion - Ab welchem Alter darf ich die Religion wechseln? Ab wann du "religionsmündig" bist, regelt das Gesetz über die religiöse Kindererziehung. Danach darfst du dir mit 14 Jahren selbst aussuchen, welcher Religion du angehören möchtest. Schon wenn du 12 Jahre alt bist, darfst du nicht mehr gegen deinen Willen zu einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

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Schule - Wie lange bin ich schulpflichtig? Die Dauer der Schulpflicht ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz ist die Regeldauer des Schulbesuchs inklusive Berufsschule 12 Schuljahre. Unter bestimmten Voraussetzungen bist aber auch schon früher von der Schulpflicht befreit: • wenn du eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hast und danach keine neue Ausbildung anfängst, • die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II erfolgreich abgeschlossen hast und danach keine neue Ausbildung anfängst, • wenn du das 10. Schuljahr einer Hauptschule, Realschule, Regionalen Schule, Integrierten Gesamtschule oder eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen hast und danach keine neue Ausbildung anfängst.

Du bist ebenfalls vom Schulbesuch befreit, • wenn der erforderliche Schulweg für dich nicht zumutbar wäre und du nicht in der Nähe der Schule untergebracht werden kannst, • wenn du Wehr- oder Zivildienst, oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistest, • als Schwangere vor und nach der Geburt. Die Befreiung kann in diesem Fall über die Regelungen des Mutterschutzgesetzes hinausgehen.

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Taschengeld - Wieviel Taschengeld sollte ich bekommen? Es gibt kein Gesetz, das regelt, wieviel Taschengeld ein Kind oder ein Jugendlicher bekommen soll. Über die Höhe des Taschengeldes solltest du mit deinen Eltern verhalndeln. Dabei kann die finanzielle Situation deiner Familie eine Rolle spielen, dein Bedarf an Geld und auch die Frage, wieviel denn deine Freunde so im Durchschnitt an Taschengeld bekommen.

Richtwerte für die Höhe des Taschengeldes findest du zum Beispiel im Online-Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP) im Internet. Danach wären folgende Werte angemessen: • 2 bis 5 Jahre: 0,5 Euro wöchentlich maximal • 6 bis 7 Jahre: 1,5 Euro wöchentlich, maximal 2 Euro • 8 bis 9 Jahre: 5 Euro zweiwöchentlich • 10 bis 12 Jahre: 15 bis 20 Euro monatlich • 13 bis 15 Jahre: 30 Euro monatlich • 16 bis 17 Jahre: 40 bis 50 Euro monatlich

Internet: www.familienhandbuch.de

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Urlaub - Mit 13 Urlaub ohne Eltern? Deine Eltern sind dir gegenüber zur Aufsicht verpflichtet. Wenn du mit einer Jugendgruppe oder einem Anbieter von Kinder- und Jugendfreizeiten verreist, geben sie die Aufsichtspflicht an die mitfahrenden Betreuer ab. Bei solchen Reisen darfst du schon als Kind mitfahren. Ab 14 Jahren darfst du auch schon alleine oder mit Freunden verreisen, wenn deine Eltern dir dies erlauben. In diesem Fall musst du aber die Erlaubnis schriftlich dabei haben, am besten auch eine Kopie des Personalausweises deiner Eltern. Immerhin kann es passieren, dass du nachweisen musst, dass deine Eltern damit einverstanden sind.

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Videos - Welche Filme darf ich mir in der Videothek ausleihen? Du darfst dir die Filme ausleihen, die für dein Alter freigegeben sind. Auf den Hüllen der Filme steht dann: • Freigegeben ohne Altersbeschränkung, oder • Freigegeben ab 6 Jahren, oder • Freigegeben ab 12 Jahren, oder • Freigegeben ab 16 Jahren, oder • Freigegeben ab 18 Jahren Wenn du zum Beispiel einen Film ab 16 ausleihen möchtest, solltest du deinen Personalausweis dabei haben, damit du dein Alter nachweisen kannst.

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Das ist jetzt der ganze text, der da stand extra für dich kopiert :)

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Führerschein - Ab wann darf ich welchen Führerschein machen? Hier findest du eine Liste der einzelnen Führerscheinklassen mit dem jeweiligen Midestalter und der Beschreibung, was du damit alles fahren darfst. Klasse B ab 18 Jahre Mit dem Führerschein Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge (keine Krafträder!) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens als 3500 kg und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz fahren (auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zur Höhe des Leergewichts des Zugfahrzeugs, sofern das zulässige Gesamtgewicht insgesamt (Fahrzeug und Hänger) 3500 kg nicht übersteigt). Der Führerschein Klasse B beinhaltet auch die Klassen M, S, L Klasse BE ab 18 Jahre Den Führerschein der Klasse BE kannst du nur machen, wenn du auch den Führerschein Klasse B hast. Mit der Klasse BE darst du dann ein Fahrzeug Führerscheinklasse B mit einem Anhänger führen, der nicht unter die Klasse B fällt. Klasse S ab 16 Jahre Mit dem Führerchein Klasse S darfst du Kleinkraftfahrzeuge z.B. Trikes, Quads oder Microcars mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm fahren Klasse A ab 18, beziehungsweise 25 Jahre Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung des Führerscheins darf man nur Krafträder führen, deren Leistung nicht mehr als 25 kW hat und und das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW/kg. Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat. Der Führerschein Klasse A beinhaltet die Klassen A1 und M Klasse A1 ab 16 Jahre Mit dem Führerschein Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder bis 80km/h Höchstgeschwindigkeit fahren, die nicht mehr als 125cm3 Hubraum haben. Für 16- und 17jährige dürfen die Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW haben, ab 18 Jahren unbegrenzt. Der Führerschein Klasse A1 beinhaltet die Klasse M Klasse M ab 16 Jahre Mit der Klasse M darfst du Kleinkrafträder (Mofas oder Roller) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 fahren und Fahrräder mit Hilfsmotor. Für die Klasse M gibt es Ausnahmen, davon die wichtigste: Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, egal welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung Klasse M. Klasse C ab 18 Jahre nur mit Klasse B Kraftfahrzeuge (keine Krafträder) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 750 kg). Mit der Klasse C darfst du auch Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ohne Fahrgäste, auch mit Anhänger, zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort fahren. Wenn du jünger als 21 Jahre alt bist, darfst du in der gewerblichen Güterbeförderung nur Fahrzeuge bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht fahren, einschließlich Anhänger. Der Führerschein Klasse C ist befristet auf 5 Jahre, dann brauchst du eine erneute ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten. Der Führerschein Klasse C beinhaltet die Klasse C1. Klasse CE ab 18 Jahre nur mit Klasse C Den Führerschein Klasse CE brauchst du, um eine Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht zu fahren. Wenn du jünger als 21 Jahre alt bist, darfst du in der gewerblichen Güterbeförderung nur Fahrzeuge bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht fahren, einschließlich Anhänger. Der Führerschein Klasse CE ist befristet auf 5 Jahre, dann brauchst du eine erneute ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten. Der Führerschein Klasse C beinhaltet die Klassen BE, C1E, T Klasse C1 ab 18 Jahre nur mit Klasse B Mit der Klasse C1 darfst du Kraftfahrzeuge (keine Krafträder) fahren, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 750 kg. Klasse C1E ab 18 Jahre nur mit Klasse C1 Mit der Klasse C1E darfst du Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg bestehen, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 12t und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Der Führerschein Klasse C1E ist befristet bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, dann brauchst du alle 5 Jahre eine erneute ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten. Die Klasse C1E beinhaltet BE, sowie die Klassen DE und D1E, wenn du auch die Klassen D und D1 hast.

D-Klassen (D, D1, DE, D1E) Die Führerscheine der D-Klassen (Personenbeförderung) darfst du alle erst ab 21 Jahre machen. Klasse T ab 16/18 Jahre Damit darfst du Traktoren bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren, in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhängern. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist die Höchstgeschwindigkeit des Traktors auf 40 km/h beschränkt. Die Klasse T beinhaltet die Klassen M, S und L Klasse L ab 16 Jahre Du darfst Zugmaschinen in der Land- oder Forstwirtschaft die eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h erreichen und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn du damit nicht schneller als 25 km/h fährst.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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Jobben - Ab wann darf ich mir mein Taschengeld durch Jobben aufbessern? Wenn du mindestens 13 Jahre alt bist und deine Eltern damit einverstanden sind, darfst du leichte und für dich geeignete Arbeiten ausführen. Leicht und geeignet ist eine Arbeit dann, wenn sie deine Gesundheit und Entwicklung nicht gefährdet und sich nicht zum Nachteil für deine Leistungen in der Schule auswirkt.

Du darfst dabei höchstens zwei Stunden am Tag arbeiten, wenn deine Familie einen Landwirtschaftlichen Betrieb hat, darfst du dort drei Stunden am Tag mitarbeiten. Die Arbeitszeit darf dabei nicht vor oder während des Schulunterrichts sein und nicht nachts in der Zeit von 18.00 bis 8.00 Uhr.

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Kindergeld - Wem steht es zu, mir oder den Eltern? Anspruch auf das Kindergeld hast nicht du, sondern deine Eltern. Eine Ausnahme gibt es nur für Vollwaisen oder bei unbekanntem Aufenthalt der Eltern. Deine Eltern können den Anspruch auf Kindergeld kann jedoch an dich abtreten, so dass du das Kindergeld selbst geltend machen kannst.

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Liebe und Sex - Ab wann bekomme ich die Pille? Ab wann ein Mädchen die Pille bekommt, ist im wesentlichen die Entscheidung des Arztes oder der Ärztin. Wenn es keine gesundheitlichen Bedenken gibt, entscheiden sich Ärzte oft schon dafür, einem 14jährigen Mädchen aufgrund der "psychischen Reife" die Pille zu verschreiben. Da Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, dürfen sie deinen Eltern davon nichts erzählen. Wenn du 16 Jahre alt bist, ist das deine eigene Entscheidung. Weitere Informationen findest du im Internet zum Beispiel auf den Seiten von Pro Familia. Internet: www.profamilia.de

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Liebe und Sex - Darf ich schon unter 18 heiraten? Grundsätzlich darf man erst ab 18 Jahren heiraten. Unter der Voraussetzung, dass einer der Partner bereits 18 Jahre alt ist und das Vormundschaftsgericht und die Erziehungsberechtigten zustimmen, kann die Ehe aber auch schon mit 16 Jahren geschlossen werden.

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Das darfst du! Hier findest du Antworten zu vielen Fragen zu deinen Rechten. Du erfährst, was du darfst, was du nicht darfst und welche Altersgrenzen es gibt. Obwohl wir uns bei der Beantwortung der Fragen viel Mühe geben und sorgfältig nachforschen haben, kann es doch mal vorkommen, dass uns ein Fehler unterläuft oder wir eine Änderung im Gesetz zu spät einarbeiten. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Vielleicht hast du noch Fragen zu deinen Rechten, die hier nicht aufgelistet sind. Schick uns einfach eine E-Mail an folgende Adresse: jugend@ludwigshafen.de Wir werden versuchen, eine Antwort zu finden.

Inhalt • Deine Eltern entscheiden immer mit

• Alkohol - Ab wann darf ich Alkohol trinken? • Ausgehen - Wie lange darf ich abends ausgehen? • Führerschein - Ab wann darf ich welchen Führerschein machen? • Jobben - Ab wann darf ich mir mein Taschengeld durch Jobben aufbessern? • Kindergeld - Wem steht es zu, mir oder den Eltern? • Liebe und Sex - Ab wann bekomme ich die Pille? • Liebe und Sex - Darf ich schon unter 18 heiraten? • Piercings und Tattoos - Muss ich vorher meine Eltern fragen? • Rauchen - Ab welchem Alter darf ich rauchen? • Religion - Ab welchem Alter darf ich die Religion wechseln? • Schule - Wie lange bin ich schulpflichtig? • Taschengeld - Wieviel Taschengeld sollte ich bekommen? • Urlaub - Mit 13 Urlaub ohne Eltern? • Videos - Welche Filme darf ich mir in der Videothek ausleihen?

Deine Eltern entscheiden immer mit In den Antworten auf dieser Seite stehen viele Altersangaben, es steht viel darüber, was du darfst oder auch nicht. Diese Angaben beschreiben das, was dir das Gesetz erlaubt. Deine Eltern sind daran aber nicht gebunden und können deine Rechte einschränken, wenn sie dies für richtig halten. Bis du volljährig, also 18 Jahre alt bist, haben deine Eltern in den allermeisten Angelegenheiten, die dich betreffen das Recht, mit zu reden und mit zu entscheiden. Daher ist vieles, was hier steht Verhandlungssache zwischen dir und deinen Eltern.

Alkohol - Ab wann darf ich Alkohol trinken? Ab welchem Alter du in der Öffentlichkeit Alkohol trinken darfst, regelt das Jugendschutzgesetz.

Jugendliche dürfen ab 16 Jahren alkoholische Getränke kaufen und trinken. Davon ausgenommen sind Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die viel Branntwein enthalten. Die darfst du erst ab 18 Jahren trinken. Auch alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) dürfen dir erst mit 18 Jahren verkauft werden.

Ausgehen - Wie lange darf ich abends ausgehen? Das kommt ganz darauf an, wie alt du bist, wohin du gehst und wer dich begleitet. Das Jugendschutzgesetz regelt dabei nur den Aufenthalt in Gaststätten, Kinos oder bei Veranstaltungen. Wie lange du dich bei Freunden oder auch auf der Straße (so lange der Ort von Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt nicht als "jugendgefährdend" beurteilt wird) aufhältst, entscheiden allein deine Eltern. Kinder unter 14 Jahren • Du darfst dich alleine bei Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe (zum Beispiel in einer Jugendfreizeitstätte) oder bei künstlerischen Tätigkeiten oder zur Brauchtumspflege bis 22.00 Uhr aufhalten. Wenn du dabei von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet wirst, also von jemandem, der mindestens 18 Jahre alt ist und der von deinen Eltern beauftragt ist, auf dich aufzupassen, dann gibt es keine zeitliche Beschränkung. • Bis 20 Uhr darfst du alleine ins Kino gehen, wenn du länger bleiben möchtest, musst du von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. • Wenn du von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet wirst, darfst du dich auch bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (Disco) und in Gaststätten aufhalten, ansonsten nicht (in eine Gaststätte darfst du alleine im Ausnahmefall, und nur, um etwas zu essen und zu trinken). Jugendliche ab 14 und unter 16 Jahren • Du darfst dich alleine bei Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe (zum Beispiel in einer Jugendfreizeitstätte) oder bei künstlerischen Tätigkeiten oder zur Brauchtumspflege bis 24.00 Uhr aufhalten. Wenn du dabei von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet wirst, also von jemandem, der mindestens 18 Jahre alt ist und der von deinen Eltern beauftragt ist, auf dich aufzupassen, dann gibt es keine zeitliche Beschränkung. • Bis 22 Uhr darfst du alleine ins Kino gehen, wenn du länger bleiben möchtest, musst du von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. • Wenn du von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet wirst, darfst du dich auch bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (Disco) und in Gaststätten aufhalten, ansonsten nicht (in eine Gaststätte darfst du alleine im Ausnahmefall, und nur, um etwas zu essen und zu trinken). Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren • Du darfst dich alleine bei Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe (zum Beispiel in einer Jugendfreizeitstätte) oder bei künstlerischen Tätigkeiten oder zur Brauchtumspflege bis 24.00 Uhr aufhalten. Wenn du dabei von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet wirst, also von jemandem, der mindestens 18 Jahre alt ist und der von deinen Eltern beauftragt ist, auf dich aufzupassen, dann gibt es keine zeitliche Beschränkung. • Bis 24 Uhr darfst du alleine ins Kino gehen, wenn du länger bleiben möchtest, musst du von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. • Bis 24 Uhr darfst du dich bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (Disco) aufhalten, in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person auch länger. • Bis 24 Uhr darfst du in eine Gaststätte gehen.

Wichtig: Die genannten Uhrzeiten sind die gesetzlichen Obergrenzen. Deine Eltern müssen dich jedoch nicht so lange ausgehen lassen, wenn sie der Meinung sind, dass dies nicht richtig ist. Das musst du mit ihnen verhandeln.

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Ich habe es grad versucht, und bei mir hats geklappt. ich bin auf deinen Link gegangen und habe dann Microsoft Word geöffnet(die andere seite war amer noch unten auf der Startseite zu sehen). Dann habe ich den Text von dieser Internetseite makiert, und hab den text dann unten auf den Word button in der Startleiste gezogen. dann wurd Word geöffnet, und ich konnt mit dem Pfeil mitten auf diue seite gehen. Wenn der Text kuirze Zeit später noch nicht erscheint, gehe auf die Internetseite zurück und drücke, wenn dort eine frage steht, auf zulassen. wenn er dann noch nicht drüben ist, musst du ihn nochmal rüberziehen, dan kommt aber diese zulassungsfrage net mehr.

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kommt auf jeden Typen drauf an. Manche brauchen vielleicht nur ganz wenige Dosen, andere aber schon wieder ein paar mehr. Du kannst es ja ausprobieren :) Die Leute, die kein oder wenig Koffein trinken kriegen schnell einen, andere net so schnell.Ich würd aber allgemein mal sagen, dass du schon einige trinken musst, um in den Rausch zu kommen.

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Treibhaus Erde

Wer schon einmal in einem Treibhaus war, weiß: Dort ist es selbst bei niedrigen Außentemperaturen gemütlich warm. Meist besteht ein Treibhaus vollständig aus Glas. Das Glas lässt die Sonnenstrahlung zwar hinein, hindert die Wärmestrahlung aber am Entweichen. Das Sonnenlicht trifft auf den Boden des Treibhauses. Dort wird es in Wärme umgewandelt. Von den Wärmestrahlen kann nur ein kleiner Teil wieder nach außen dringen, sodass es im Treibhaus immer recht warm bleibt. Genauso ist es mit den Temperaturen auf der •Erde. Die Strahlen der Sonne gelangen durch die Atmosphäre bis auf die Erdoberfläche und erwärmen sie. Jeder warme Körper sendet Wärme aus, wie zum Beispiel ein heißer Topf auf dem Herd. Die von der Erde zurückgestrahlte Wärme wird von der Atmosphäre zurückgehalten und wieder zur Erde zurückgeworfen. Sie wirkt wie die Glasscheibe bei einem Treibhaus. Die Lufthülle der Erde bildet eine Art „Schutzglocke" und bewirkt, dass nicht ein großer Teil der Wärme in den Weltraum entweicht. Durch diesen natürlichen Treibhauseffekt ist es auf der Erde durchschnittlich 15 °C warm. Es sind vor allen Dingen die nur in kleinsten Mengen in der Atmosphäre vorhandenen Gase wie Kohlenstoffdioxid (CO2) oder Wasserdampf, die die Wärmestrahlung zurückwerfen. Ohne diesen natürlichen Treibhauseffekt wäre es auf der Erde bitterkalt: durchschnittlich —18 °C. Kaum ein Lebewesen könnte dann dauerhaft leben.

Wird die Erde zum „Schwitzkasten?

Untersuchungen von Klimaforschern haben ergeben, dass die Durchschnittstemperatur auf der Erde ansteigt. Sie führen dies auch auf die zunehmende Luftverschmutzung durch den Menschen zurück. Seit über 100 Jahren ist der Verbrauch von Kohle, Erdöl und Erdgas stark angestiegen. Dadurch entstehen zusätzliche Treibhausgase wie Kohlenstoffdioxid (CO2). Diese Emissionen verstärken den natürlichen Treibhauseffekt. Zudem trägt die Rodung von Wäldern, insbesondere die großflächige Abholzung der tropischen Regenwälder, zum Anstieg der Treibhausgase bei, da Pflanzen Kohlenstoffdioxid abbauen und somit seine Konzentration in der Atmosphäre senken. Wie stark der durch den Menschen verursachte zusätzliche Treibhauseffekt zur Erwärmung der Erdatmosphäre beiträgt, ist unter Klimaforschern umstritten.

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