Umzugskosten kannst du nur ansetzen, wenn du aus beruflichen Gründen in eine Zweitwohnung ziehen musst - das ist die doppelte Haushaltsführung. Wenn du aus privaten Gründen umziehst, dann kannst du nur ggf. die Kosten für das Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen.
Fahrtkosten für den Umzug kannst du auch nicht ansetzen, außer es fällt unter die doppelte Haushaltsführung.
VG