Hallo ihr Lieben,
Meine Frage dreht sich darum, wann genau ich aus taktischen Gründen Arbeitslosengeld I beantragen sollte.
Meine Daten
Schulzeit bis 2008
2-Jahres-Vertrag von Oktober 2008 - September 2010
Elternzeit ab Januar 2010
Bis jetzt habe ich kein Arbeitslosengeld beantragt, obwohl der Arbeitsvertrag endete und somit auch die Elternzeit, da ich meine Tochter noch nicht unterbringen konnte/wollte.
Jetzt könnte ich meine Tochter unterbringen und habe Arbeitslosengeld I beantragt.
Als ich gefragt wurde, ab wann ich meine Tochter sicher unterbringen kann habe ich spontan 1.5. genannt.
Ich könnte sie auch bereits am 1.4. unterbringen, ich bin relativ flexibel, da die Tagesmutter über mehrere Monate einen Platz für uns freihält. Allerdings wollte ich mir gerne noch ein bisschen Zeit nehmen, da ich sofort wieder Vollzeit arbeiten will (noch allerdings keine Stelle in aussicht)
Nun die Frage: hat es Vorteile meine Tochter bereits ab 1.4. als "untergebracht" zu melden und somit früher das Arbeitslosengeld I zu erhalten? Oder bekomme ich dies so oder so eine bestimmte Anzahl an Monaten (z.b. 5 Monate, egal ob ab April oder Mai).
Und wie sehr werde ich unter Druck gesetzt tatsächlich zum April hin dann schon eine Arbeitsstelle gefunden zu haben?
Ich hoffe ich habe meine Fragen präziese genug erläutert :-) Danke für eure Hilfe