Hallo Janina,

ich hoffe, dass ich Dir noch helfen kann.

Das Zuflussprinzip bedeutet, dass das Einkommen erst in dem Monat auf deine Leistungen angerechnet wird, in dem es Dir auf deinem Konto gutgeschrieben "zugeflossen" ist.

Wichtig ist bei Dir überhaupt, welcher Betrag von vornherein beim JC angerechnet wird. Denn wenn z. B. vorläufig im Januar 200,- direkt einbehalten werden und du nur 100,- Euro verdienen wirst, dann ist dir eine Nachzahlung ja sicher.

Ich empfehle Dir, dein Einkommen vorläufig anrechnen zu lassen mit einem Betrag "X". So vermeidest du unnötige Überzahlungen.

Beste Grüße

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Hallo, das kommt häufig beim Amt vor. Es ist logisch, dass nach der Erziehungszeit keine Vollzeitbeschäftigung mehr ausgeübt werden kann. Du brauchst von deinem Arbeitgeber einen schriftliche Bestätigung, dass die keine Halbtagsstelle angeboten werden kann. Damit erhälst du KEINE SPERRE. Das kann man im SGB III auch nachlesen.

Sobald du die Tätigkeit als Tagesmutter mit mehr als 15 Std. in der Woche aufnimmst, erhälst du kein Alg mehr.

Liebe Grüße

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Ja musst Du, damit dieses Verhältnis ja geprüft werden kann. Da geht kein Weg dran vorbei, aber keine Angst, wenn die WG in der Anlage bestätigt wird, dann brauchst du mit keinen Einschränkungen zu rechnen. Das ist eine reine Formsache =O)

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Hallo Donnerspiel,

da du auf ärztlichen Rat gekündigt hast, hast Du was den Aufhebungs/Auflösungsvertrag erstmal keine Sperre zu erwarten. Das ist das wichtigste. Überstunden die nach dem Beschäftigungsverhältnis ausgezahlt werden, werden nicht vom Amt einbehalten, angerechnet o. ä.

Worauf du vielleicht achten solltest ist, ob du noch Urlaubsabgeltung hast (Urlaubstage die ausgezahlt werden). Denn wenn du als Bsp. noch 20 Tage Urlaub nach Austritt haben solltest, dann zahlt das Amt für die ersten 20 Tage kein Alg. Der Anspruch ruht für diesen Zeitraum.

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Liebe Randy,

die Alo-Meldung muss erst erfolgen, wenn du wieder gesund bzw. kein Krankengeld mehr erhälst. Das Alg wird dann von den letzten 12 Bruttogehältern berechnet. Liegen diese wegen der Zahlung von Krankengeld nicht vor, geht man 24 Monate zurück für die Berechnung.

Keine Sorge, dein Anspruch auf Alg kann wegen der Zahlung von Krankengeld nicht verloren gehen =O)

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Wie gesagt, wenn Du rückwirkend Anspruch hast, ist es unterwegs. Glaub mir. Im Bescheid steht davon definitv nichts.

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Hallo, wenn Du rückwirkend Anspruch hast, dann wird es innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Bescheids überwiesen. Ansonsten ist Arbeitslosengeld immer 2 Werktage vor dem 01. des Folgemontas auf dem Konto =O)

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Hallo Serafine, wurde Deine Frage mittlerweile anderweitig beantwortet? Ansonsten könnte ich Dir ein paar gute Tipps geben.

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Cran Torino absolut empfehenswert.

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Diese Antworten sind leider nicht ganz richtig. Da ich selbst in der Leistungsabteilung arbeite kann ich dir folgendes mitteilen: Eine Abfindung wird nur dann angerechnet, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Punkt-Aus-Ende. Anzeige Anspruchsübergang: Dies ist nur ein Schreiben zur Absicherung für die Agentur. Als Beispiel: Sollte bei der Verhandlung sich ergeben, dass du noch 5 Tage Anspruch auf Urlaubsabgeltung hast, dann werden diese Tage ohne Umwege an das Amt gezahlt, da diese schließlich in Vorleistung getreten sind. Du brauchst dir keine Sorgen zu machen, alle nachträglichen Zahlungen werden ausschließlich dir zukommen.

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Fakt ist: Nach einer Sperre von 84 Tagen wird das Alg normal weitergezahlt. Nur die Anspruchsdauer mindert sich um diese Tage. Fakt ist: Ein Nebenverdienst ist grundsätzlich möglich. Hierbei ist zu beachten, dass du in der Woche nicht mehr als 14,9 Std. diese Nebentätigkeit ausführst. Der Freibetrag liegt hier bei 165 Euro, alles was darüber geht, wird beim dem Arbeitslosengeld abgezogen. Eine Info-Broschüre kannst du dir auf der Homepage von der Agentur downloaden.

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Es ist erschreckend wie mangelhaft hier teilweise geantwortet wurde. Fakt ist, wenn du eine AU vorlegen kannst, dann erhälst du keine Sperre. Dieses hat nichts mit der Meldepflicht zu tun. Das kannst du mir glauben, denn ich arbeite dort!

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Liebe Beate, was hast du ein Glück. Ich bin beim Arbeitsamt. Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss sich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Beachte, wenn dein Mann vorher ca. 40 Std. gearbeitet hat und sich jetzt z. B. nur noch 30 Std. zur Verfügung stellt, wird das Arbeitslosengeld dementsprechend gekürtzt.

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Ich bin 30 Jahre alt, liebe Krimis und interessiere mich nicht für Gott. Diese Buch hat mich in meinen Tiefen berührt, meine Sichtweise in vielen Dingen geändert. Keine Bibelverse, kein alter Mann mit Bart - es ist einfach nur eine Geschichte die man nicht beschreiben kann. Ich bin fest davon überzeugt, dass jedem der dieses Buch nicht liest, etwas ganz unbeschreibliches entgeht.

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