Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr
Hi, laut Bundesurlaubsgesetz hat man bei Kündigung in der 2. Jahreshälfte ANSPRUCH auf den vollen Gesetzlichen Mindesturlaub - soweit habe ich da schon aus dem Bundesurlaubsgesetz rausgefunden...
Ich habe noch 11 Tage von meinem Jahresurlaub übrig. Wenn ich jetzt von diesem Recht Gebrauch mache, kann ich da auch nur zB. 8 Tage nehmen? oder muss ich den Vollen Anspruch nutzen? (wenn ich nämlich den vollen Urlaub nehmen würde, hätte ich bei meinem neuen AG keinen Urlaubsanspruch mehr für den Rest des Jahres)
Was kann ich machen, wenn mein jetziger Chef mir diesen Anspruch verwehrt, weil er angeblich noch nie was davon gehört hat und auf der 1/12-Teilurlaubsregel besteht? (Das sind in meinem Fall nur noch 3 Tage)
Über Meinungen/ Erfahrungen/ konkrete gesetzliche Regelungen oder Arbeitsgerichturteile wäre ich sehr dankbar.