Nein, und Vorallem nicht als ALG 1 Empfänger. Selbst als ALG 2 Empfänger können Sie das nicht von dir verlangen.
Da hat sie dich aber mächtig über's ohr gehaun. 300 Euro für 9m2 ist viel zu viel.
Hast du die preise denn nicht vorher verglichen? Du hättest drauf kommen müssen,dass das viel zu viel ist.
Kann dir leider nicht helfen wenn ich nicht weiß was im Vertrag steht. Gibt es eine Mindestlaufzeit bzw. wie lang ist die Kündigungsfrist ? Schau bloß zu, dass du aus dem Vertrag rauskommst.
Du wirst es wahrscheinlich nicht gerne hören, aber da du den Vertrag unterschrieben hast, hast du jetzt pech gehabt.Der Autohändler ist nicht dazu verpflichtet, es zurück zu nehmen. Wenn du nicht zahlst, verfällt die Anzahlung, sprich du musst doppelt zahlen(500 weggeschmissen). Und dann kommt bald der Gerichtsvollzieher und plündert deine Wohnung. Rosige Aussichten.
Du bist nicht dazu verpflichtet dich arbeitslos zu melden oder geld zu beantragen. Wenn du bald wieder einen Job hast, gehste einfach wieder arbeiten und die sache ist gut.
Diese Erkenntnis macht jeder früher oder später, das leben besteht nur daraus zu arbeiten (Lebenszeit verschwenden)und mit dem Geld welches du für deine Lebenszeit geopfert hast Rechnungen zu bezahlen.
Solange du das tust, bist du ein akzeptiertes Mitglied der Gesellschaft, weigerst du dich, wirst du von allen seiten attackiert und dazu gezwungen, wieder zu ''funktionieren''.
Das Ziel ist es, dich diesem System zu entledigen und Sowohl Geld als auch freizeit zu besitzen, nur dann lohnt sich das leben !
09/16 - 12/17 Ausbildung als XZY
08/18 - 08/19 Berufsfindungsmaßnahme
Man schreibt nicht nicht rein dass man arbeitlos ist/war sondern lässt eine lücke im Lebenslauf, da kann dann jeder selbst darauf schließen dass du arbeitslos warst,dass die Ausbildung abgebrochen wurde versteht sich auch von selbst,muss man nicht extra angeben.