Nein, und Vorallem nicht als ALG 1 Empfänger. Selbst als ALG 2 Empfänger können Sie das nicht von dir verlangen.

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Probleme mit Vermieterin was tun?

Hallo Ihr Lieben ich brauche eueren Rat. Ich habe Letztes Jahr im Sept 2017 ein Kiosk gemietet, denn ich als Imbiss umbauen wollte. Leider ging das nicht da die Stadt zu Hohe und Kostspielige Anforderungen hatte. Damals war mit der Vermieterin vereinbart, dass ich 300Euro bezahle so wurde der Vertrag ausgehandelt. Naja als dann Klar war das es nicht geht, sagte ich ok ich eröffne ein Kiosk mit Backshop. Sie meinte aber an der Miete können wir vorerst nichts ändern. Ich sagte Ok dann fange ich an uns sehe wie der Umsatz sein wird. Was ich vergesehen habe zu sagen, ist das ich keine Zigaretten und Alkohol verkaufen darf weil Sie das will. Dem stimmte ich auch zu nur um den Laden zu bekommen. Es handelt sich um eine Alte Holzhütte die in den 50ern erbaut worden ist und ein Rolltor hat. Kein Fliesend Wasser und keine Toilette sowie WC sind vorhanden und es sind 9qm im Gewerbe Industriegebiet. Ich habe alles Mobil Waschbecken Campingtoilette und einen kleine Kammer wo die Camping Toilette steht. Dann kam der 21 April und ich eröffnete den Kiosk mit Backshop. Hmm die ersten 14Tage liefen gut und jetzt Schleppend ich mache kaum Umsatz ca 45Euro am Tag oder 30Euro vlt wegen der Urlaubszeit keine Ahnung auf jeden Fall ist es wenig. Ich hoffe das der Winter besser wird aber das weiss ich nun nicht. Dann meldete sich eine Dame bei mir und sagte den Kiosk hatte Ihre Mutter und deren Mutter betrieben. Ich fragte aus Neugier wie hoch den die Miete damals war Sie sagte 70Euro. Ich war baff. Ich bin untermieter also der kiosk und das Grundstück gehören einem Anwalt diesen lernete ich nun auch kennen. Er meinte zu mir diese Vermieterin wäre ganz Eigen für sich als ich Ihm sagte das ich 300Euro bezahle meinte er hmmm ich denke Sie will nun das ganze Geld reinholen, dass Sie die 8Jahre bezahlt hatte. Mir wurde ganz Schlecht. Ich weiss nun nicht was ich machen soll. Ich habe Geld investiert und dieser Kiosk gehört Ihr nicht sowie das Grundstück. Den Rasen lässt Sie mich auch nicht mähen um den Kiosk wächst das Grass und Sie sagt wegen den Bienen darf man das nicht tun. Einmal lies ich meinen Bruder mit dem Trimmer anfangen, dann kam Sie wie eine Furie aus der Ecke Hallo das darf man doch nicht und schon gar nicht mit dem Gerät. Sofort aufhören. Ich sagte zu Ihr wissen Sie das ich um dne Kiosk nicht laufen kann.

Ich weiss nicht mehr weiter aber ich habe den Umsatz nicht um so viel Miete für so einen Shcuppen zu bezahlen, den ich von außen hergerichtet habe sowei innen.

Ich wäre Dankbar wenn mir jemand hierzu Hekfen kann vlt auch sagen kann wie ich dem Besitzer einen Brief verfassen soll

Grüße und Danke an euch

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Da hat sie dich aber mächtig über's ohr gehaun. 300 Euro für 9m2 ist viel zu viel.
Hast du die preise denn nicht vorher verglichen? Du hättest drauf kommen müssen,dass das viel zu viel ist.

Kann dir leider nicht helfen wenn ich nicht weiß was im Vertrag steht. Gibt es eine Mindestlaufzeit bzw. wie lang ist die Kündigungsfrist ? Schau bloß zu, dass du aus dem Vertrag rauskommst.

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Du wirst es wahrscheinlich nicht gerne hören, aber da du den Vertrag unterschrieben hast, hast du jetzt pech gehabt.Der Autohändler ist nicht dazu verpflichtet, es zurück zu nehmen. Wenn du nicht zahlst, verfällt die Anzahlung, sprich du musst doppelt zahlen(500 weggeschmissen). Und dann kommt bald der Gerichtsvollzieher und plündert deine Wohnung. Rosige Aussichten.

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Du bist nicht dazu verpflichtet dich arbeitslos zu melden oder geld zu beantragen. Wenn du bald wieder einen Job hast, gehste einfach wieder arbeiten und die sache ist gut.

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Diese Erkenntnis macht jeder früher oder später, das leben besteht nur daraus zu arbeiten (Lebenszeit verschwenden)und mit dem Geld welches du für deine Lebenszeit geopfert hast Rechnungen zu bezahlen.

Solange du das tust, bist du ein akzeptiertes Mitglied der Gesellschaft, weigerst du dich, wirst du von allen seiten attackiert und dazu gezwungen, wieder zu ''funktionieren''.

Das Ziel ist es, dich diesem System zu entledigen und Sowohl Geld als auch freizeit zu besitzen, nur dann lohnt sich das leben !

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09/16 - 12/17 Ausbildung als XZY

08/18 - 08/19 Berufsfindungsmaßnahme

Man schreibt nicht nicht rein dass man arbeitlos ist/war sondern lässt eine lücke im Lebenslauf, da kann dann jeder selbst darauf schließen dass du arbeitslos warst,dass die Ausbildung abgebrochen wurde versteht sich auch von selbst,muss man nicht extra angeben.

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