Vor Jahren habe ich das gemacht, bis dass ein unangenehmer Tramper dabei war. Heute: Klar Nein.
Denn wenn ich einen Unfall habe, selbst unverschuldet, dann wird heute eine 10-20%ige Teilschuld im Schuldrechtsverfahren regelmäßig auch dem "Unschuldigen" gegeben. Der Tramper hat dann bei einer Verletzung einen Schmerzensgeldanspruch - oder sogar einen dauerhaften Rentenanspruch gegen mich. Wegen der Körperverletzung ermittelt der Staatsanwalt seperat nochmal....Und das nur, weil ich einmal nett sein wollte...? Nee - ich will mich nicht unglücklich machen.