Rückgaberecht bei Schmuck
Am 17.12.10 hat mein Schatz mir sehr teure Ohrringe (Stecker mit "hinten-Clip"gekauft). Am 24.12 habe ich sie getragen und sie sind 2x aufgegangen. Am 28.12 waren wir beim Verkäufer und wollten sie tauschen. er hat uns überredet, sie zu behalten und meinte, ich hätte sie nicht richtig verschlossen. Habe mich bequatschen lassen. Gestern abend wieder angesteckt, nachts hatte ich das gleiche Problem. Es reicht mir, denn ich habe zu viel Angst, die zu verlieren. Kann ich sie zurückgeben und gegen etwas anderes umtauschen? Ist der Verkäufer zur Rücknahme/Tausch verpflichet?
Am 28.12 wäre ich noch innerhalb einer gesetzl. Frist gewesen, bin ich jetzt theoretisch nicht mehr.
Wer kennt sich aus? Bitte nur rechtlich qualifizierte Antworten.
Danke und Frohes Neues Jahr