Es gibt normalerweise an jeder Schule eine/-n Vertraunenslehrer/-in .Wenn du aus NRW kommst kann ich dir 100% versichern das was deine Lehrerin getan hat laut Paragraphen 57 Absatz 3 verboten ist. Die Lehrerin ist aber auch verpflichtet die Note auf Nachfrage zu begründen sollte das nicht helfen gehe zum Vertraunenslehrer. Ich hoffe ich konnte dir helfen : )

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