Es geht hier ja um Gewährleistung, der von denen zitierte Paragraph bezieht sich auf das Widerrufsrecht, das willst du ja gar nicht in Anspruch nehmen. Natürlich müssen sie die korrekte Farbe liefern sonst musst du dafür nix zahlen, egal, ob die das extra für dich hergestellt haben. Sie müssens so herstellen, wie es vertraglich festgelegt wurde. Steht in der Bestätigung irgendwo die Farbe? Oder in deinem Account oder so?
Was Strände und Wasser angeht, ist Sardinien sicherlich ganz weit vorne. Ansonsten Korsika? Da hast du ganz tolle Gumpen.
Es gibt ja nicht nur einen Tullamore, falls er den normalen aus dem Supermarkt getrunken hat, kauf ihm doch den 12 jährigen. :)
Dativ, du fragst ja nicht "mit wen?" :) Aber ich würds auch umformulieren.
Also in meiner letzten Kanzlei 500€ Grundgebühr, dann die Amtsgebühren, die liegen bei rund 500€ für Deutschland und dann je nach Aufwand für Vorabrecherche, Ausarbeiten des Textes usw. 350€ pro Stunde...also insgesamt ist es nicht sooo teuer, lohnt sich dennoch aber oft nicht, wenn man was relativ sinnloses erfunden hat. Willst du mehr als Deutschland, wirds dann schnell sehr viel teurer. Viele Anwälte machen eine kostenlose Erstberatung, das könntest du mal erfragen, da wird dir auch gesagt, ob das alles Sinn ergibt und auf welchem Weg man das ganze angeht, es gibt nur nicht einen Weg.
Ein Gebrauchsmuster z. B. gibt, sofern der Anmeldetext ordentlich gemacht ist, ähnlich viel Schutz für weniger Geld und vor allem sehr viel schneller. Allerdings nur halb so lang. Viele melden beides an, eins, damit schnell voller Schutz da ist, das andere, damits so lang wie möglich geschützt ist.
Erfindungen im Sinne des Patentrechts oder Gebrauchsmusterrechts sind anders definiert, als man es im Volksmund sagt, also müsstest du schaun, ob deine Erfindung tatsächlich eine ist. Und dann kannst du das mit einem Patentanwalt in einem Erstgespräch besprechen, ob es sich lohnt das ganze zu schützen.
Wenn es technisch ist, z. B. wenn du bestimmte Areale im Gehirn durch unterschiedliche Lichtwellen zu stimulieren, die den Lernerfolg steigern usw. ja, aber wenn es nicht technisch ist, fällt das leider raus.
Du darfst dir alles privat nachbauen, solange es privat ist, kann niemand was sagen, das ist nicht abgedeckt vom Gesetz. Du darfst dir auch, wenn du es kannst, Patente nachbauen, da ist alles detailliert beschrieben, wie es funktioniert. Wäre sowas nicht erlaubt, dürftest du dir keine Bücher zum lernen auf den Kopierer legen oder Lieder auf deiner Gitarre nachspielen.
Ganz kurz gesagt, da das komplett unterschiedliche Sachen sind. Das eine Schützt das Design (Geschmacksmuster) das andere die Erfindung an sich, also die Funktionsweise. Ein Patent ist nochmal etwas anderes. Alles muss beim Patentamt beantragt werden, also hast du auch bei allem Schutz.
Schutzansprüche sind das, womit du beim Gebrauchsmuster den Umfang dessen festlegst, was du geschützt haben willst. Das sollte man als Laie aber nicht unbedingt selbst machen, grad auch, weil das Gebrauchsmuster nicht die selbe Prüfung durchläuft, wie das Patent und demnach leichter angreifbar ist. Schutzansprüche sind das wichtigste beim Anmelden des Gebrauchsmusters, das ist recht komplex, wenn man mehr als nen Dosenöffner erfunden hat und selbst das kann schon kritisch werden, weils soviele Dosenöffnerarten gibt. Also ab zum Anwalt. Beide Schutzrechte können nebeneinander laufen.
Viel erfolg!
Hey,
du kannst ihn dir wahrscheinlich als Marke schützen lassen, wie das geht und was du brauchst (nicht viel, ist das einfachste aller Schutzrechte, wenn du nur in Deutschland Schutz willst) steht hier beim Patentamt: http://www.dpma.de/marke/index.html
LG
Die Patentschriften sind ein riesiger Fundus an Wissen, mit dem geforscht werden kann. Zudem schütt es wie schon gesagt wurde den Erfinder, da stecken oft jahrelang kostspielige Forschung hinter, wenn man dann dafür nichts bekommt, keinerlei Schutz, wo ist da der Anreiz? Dann bringt man es auf den Markt und jeder darf es nachbauen. Es macht mehr Sinn bestehende Patent zu verbessern und dann wieder schützen zu lassen, so geht es immer weiter voran. Ohne Patentsystem wäre alles Chaos und jetzt gibt es ja auch Firmen, die sich weltweite Patent nicht leisten können und lieber alles geheim halten. Wissen muss verbreitet werden und das passiert durch Patente. Und Wissen bringt Fortschritt. Patente sind ja zeitlich begrenzt, danach wird die Erfindung frei.
Das normale Vorgehen ist, dass du (oder dein Anwalt, denk dir das im Folgenden immer dazu) eine Patentanmeldung formulierst, in der die Erfindung im Detail beschrieben ist. Das wird zusammen mit dem ausgefüllten Antrag und der Erfinderbenennung, die du beide auf der Seite vom DPMA unter Patent -> Formulare findest eingereicht. Das kostet dich rund 60€. Danach bekommst du eine Bestätigung mit Aktenzeichen, das bedeutet nur, dass es eingegangen ist, weiter nichts, die tun dann nichts, bis du die Prüfung beantragst. Dafür hast du 7 Jahre Zeit. Du kannst einen Rechercheantrag stellen, dann wird recherchiert, was es so in dem Gebiet schon auf dem Markt gibt und man weiß eher, ob das Patent Chancen hat erteilt zu werden, man kann dann noch was ändern und das Patent besser machen. Insgesamt kostet dich das Patent zum Zeitpunkt der Prüfungsantragsstellung rund 500€ füt ein deutschlandweites Patent. Dann wird geprüft, das dauert so 2 (wenn sie schnell sind und das Patent einfach)-x Jahre, dann bekommst du zwischendurch Prüfbescheide, in denen der Prüfer dir schreibt, was es evtl. für Probleme geben könnte, damit man das ändern kann usw. Irgendwann kommt dann der Erteilungsbeschluss und dann wirds erteilt und du bekommst die Urkunde.
MIt Anwalt oder weiter als nur für Deutschland wirds dann sehr schnell sehr viel teurer.
Ich machs mit www.couponteria.de :-)
Meinst du den hier? http://tinyurl.com/3qdaagv
Den hab ich auch bekommen, hab mir auch schon mehrere geholt. :-)
Willst du ein Patent anmelden oder was ist deine Frage?
Wende dich an einen Patentanwalt, der ist für genau sowas da.
Viel Erfolg!
Wenn das ein gewerblicher Verkäufer ist, kannst du sobald du die Ware bekommen hast, alles widerrufen aber eben nicht vorher, da da die Frist noch gar nicht läuft. Du musst also deine Leistung auch erbringen und die besteht aus der Zahlung.
Wenn es privat war, kannst du nicht einfach nicht bezahlen, da hast du kein Widerrufsrecht und musst den Vertrag natürlich einhalten. Würde dann aber, wenn er bekannt dafür ist, das Geld abzuzocken, darauf bestehen, dass er zuerst schickt und du dann zahlst.
Wenn keine Frist im Vertrag steht, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Aus dem BGB:
(3) Bei einem Mietverhältnis über bewegliche Sachen ist die ordentliche Kündigung zulässig,
- wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages;
- wenn die Miete nach längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Tag vor dem Tag, mit dessen Ablauf das Mietverhältnis enden soll.
Hast du einen Nachweis über die Kündigung? Wenn ja, dann hast du wirksam gekündigt und du kannst die fehlenden Zahlungen, die er auf deine Rechnung nicht geleistet hat, einfordern, da er dir die schuldet. Das ist auch noch nicht verjährt.
Hast du das Auto denn versucht ihm zurückzugeben oder hast du es dann einfach behalten?
Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt (wenn du arbeitslos bist, kannst du dir auf jeden Fall Prozesskostenhilfe holen und vor allem erstmal kostenlose Beratung) und dann forder mir ihm zusammen das Geld ein, er wird dir helfen, wenn das möglich ist, denn natürlich kann er nicht einfach das Geld, das er dir schuldet einbehalten, weil er dich abgezockt hat mit dem Mietvertrag.
Viel Erfolg!
Es empfiehlt sich fast immer, direkt ein neues Gerät zu nehmen statt es reparieren zu lassen. Nacherfüllung kann man sich als Käufer (fast immer jedenfalls) aussuchen, also ob Neulieferung oder Reparatur. Reparatur lohnt sich fast nie, weil man warten muss. Und wenn dann immer mit Fristsetzung, damit man direkt zurücktreten kann und nicht erst, wenns zweimal schief gelaufen ist.
Viel Erfolg diesmal!
LG
Dann musst du ihn leider nehmen, du hast kein Widerrufsrecht wie bei einem online gekauften Kühlschrank. Wenn du vorher wusstest, dass er erst dann geliefert wird, hat der Händler alles richtig gemacht und du hast keinen Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten. Du hättest dich vorher bei anderen Händlern informieren müssen.
Freu dich einfach auf den Kühlschrank und lass dir nicht die Laune vermiesen. :-)
Und nachfragen kannst du natürlich, vielleicht lässt er dich aus dem Vertrag, wäre aber unwahrscheinlich.
Rücktritt vom Vertrag und Widerrufsrecht sind aber unterschiedliche Dinge. Widerrufen kannst du ohne Grund innerhalb der Widerspruchsfrist.
Zurücktreten nur aus bestimmten Gründen und Voraussetzungen. Wie z. B. wenn nicht oder zu spät oder falsch geliefert wird. Bei dir ist ja nicht davon auszugehen, dass die den Vertrag zeitnah erfüllen werden. D. h. du setzt denen jetzt eine angemessene Frist von sagen wir 10 Tagen (vielleicht auch nur ne Woche, da du ja schon ne Weile wartest) und schreibst dazu, dass du, wenn bis dahin nicht geleistet wird, du zurücktreten wirst. Und wenn bis dahin nichts da ist oder die vorher schon sagen, sie können nicht liefern, dann kannst du direkt zurücktreten.
Dann hast du Anspruch darauf das Geld wieder zu bekommen und falls dir Schaden entstanden ist, ein Recht auf Schadensersatz. Aber ich nehme an, du willst einfach dein Geld. Du musst dann auch das, was du erhalten hast, zurücksenden.
Hier die gesetzliche Grundlage, da steht auch nochmal alles drin: http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
Viel Erfolg!