Auf der Website hidden-host.com kannst du dir wie im normalen Netz einen Webspace fertig eingerichtet fürs darknet hosting kaufen. Du musst dann lediglich diene Webseite über ftp auf deinen Server laden. Das ist viel sicherer als selber zu hosten da man dich dann nicht zurückverfolgen kann.

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Auf der Seite hidden-host.com wird alles für dich eingerichtet du musst lediglich deine eigene Webseite über ftp auf den Server hochladen. Funktioniert also genauso wie im normalen Netz bloß dass keine Spur zu dir zurückzuverfolgen ist. Ziemlich coole sache.

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Ja natürlich würde sich das lohnen, fu hast Dann wesentlich mehr Power, aber ich könnte dir noch die geforce gtx 960 nahelegen die könnte auch schon mit 2 gb Arbeitsspeicher Spiele wie Witcher oder farcry flüssig auf ultra laufen lassen Gruß John

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Das geht nicht. Außer du gehst juristisch an die Sache ran.

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Salut Muster-Filmstar, Je m’appelle John et je suis d’Allemagne. Je vais au lycée à Musterstadt et j’ai 15 ans. Je suis un grand fan à toi. Je pense qu'ils sont l'acteur le plus cool qui soit. Je l'ai aussi vu à peu près tous leurs films et trouver un meilleur que l'autre. Je serais très heureux s’ils venaient à l'Allemagne. Je pense que votre meilleur rôle très bien dans "musterfim" ce que vous jouez. Ce serait bien si vous voulez écrire de moi. Message d'accueil, John

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Cybermobbing selbst ist kein Straftatbestand. Aber in Cybermobbing vereinigen sich einzelne Straftaten - das ist vielen Tätern/innen nicht bewusst. Beleidigungen, Drohungen oder die scheinbar harmlose Verbreitung von Bildern und Videos können ernsthafte Folgen auch für den oder die Täter haben. Grundsätzlich sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Bei Jugendlichen steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. In Betracht kommen in erster Linie erzieherische Weisungen und Auflagen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Straftaten, die ein Teil von Cybermobbing sind:

Beleidigung [§ 185] Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nötigung [§ 240 [1]] (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Bedrohung [§ 241] (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

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Es gibt natürlich noch viel mehr Strafbestände. Ich Habe jetzt die die dich betreffen könnten herausgeschrieben. Ansonsten auf jeden Fall Erziehungsberechtigte, Lehrer usw.Informieren. Begegnungen mit dieser Person vermeiden, Handy dabeihaben um im Notfall die Polizei rufen zu können. Das würde ich in diesem Fall tun.

Hoffe ich konnte helfen. Gruß John

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Hab auch vor einer Woche eine Zahnspange bekommen. Mein ganzer Mund war aufgeschürft bin dann noch mal zum kifi gegangen selbst der hat gesagt das das schon ein wenig arg aufgeripst ist. essen konnte ich am Anfang auch nur Suppe und Brei. hab mir dann eine Heilsalbe für den Mundinnenraum gekauft (Solcoseryl) die bildet an den Backen eine Schleimschicht die vor dem Aufripsen schützt. hab sie immer Nachts hingetan und vom kifi hab ich Siliconstreifen bekommen die man über die Brackets tut. hat echt geholfen nach ungefähr einer Woche gewöhnt sich Der Mund an die Brackets/Ringe, und es tut so gut wie nicht mehr weh.

Hoffe ich konnte helfen, Gruß John

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Ich habe mir auch eine neue Grafikkarte gekauft (Nvidia GefForce gtx 480 Point of viev) In der Beschreibung steht das man min.600 Watt benötigt. habe mir dann auch ein Netzteil mit 650 Watt gekauft. (Mein vorheriges Netzteil hatte 450 Watt). Mich hat interessiert ob die Grafikkarte auch mit meinem alten Netzteil läuft hab's angeschlossen und siehe da, mit beiden Netzteilen läuft die Grafikkarte einwandfrei, selbst wenn sie komplett ausgelastet ist. An deiner stelle würde ich mir die Grafikkarte kaufen ausprobieren ob sie mit deinem alten Netzteil läuft, wenn nicht ein neues Netzteil kaufen.

(wenn sie nicht anspringt piepst dein Computer einen Bioscode 1mal kurz 2mal Lang)

Hoffe ich konnte helfen, Gruß John.

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