Du kannst die Rechnung dann nicht von der Steuer absetzen.

Lass dir doch von deiner Oma das Geld geben und überweise die Rechnung von deinem eigenen Konto 🤷‍♀️

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Du hast sowohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch aus selbständiger Tätigkeit in jeweils der selben Höhe eingegeben. Ich nehme mal an, die hast die Einkünfte bei der Eingabe versehentlich doppelt erfasst.

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In §240 Abs. 1 steht explizit, dass Säumniszuschläge auch bei Aufhebung oder Änderung des Bescheids bestehen bleiben, also denke ich nicht, dass du da Erfolg haben wirst.

Ansonsten schau mal in den Anwendungserlass zu §240 AO, dort stehen Gründe, die einen Erlass der Sz rechtfertigen würden.

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Wenn du bereits seit 4 Wochen wartest, dann würde ich mal beim Finanzamt anrufen und Nachfragen.

Gründe könnten sein: Andere bestehende Steuerrückstände mit denen aufgerechnet wird (auch aufgrund eines Haftungsbescheids), Aufrechnungsersuchen von anderen Behörden, Pfändung des EinkommensteuererstattungsansprIchs von Dritter Seite oder das Finanzamt hat keine Bankverbindung von dir.

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Ihr könnt einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gem. §268 AO stellen. Die Steuerschuld wird dann auf beide Eheleute aufgeteilt, jeder Ehegatte muss dann nur „seinen Anteil“ leisten. Wenn deine Ehefrau kein eigenes steuerpflichtiges Einkommen hatte, wird sich nichts zahlen müssen.

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Ich war auch erst auf der Warteliste (ebenfalls Niedersachsen) habe dann aber doch noch einen Platz bekommen. Es gibt immer Leute die noch abspringen.

Wieviele Leute auf der Liste stehen, hängt denke ich auch vom jeweiligen Finanzamt an. Manche haben deutlich mehr Bewerbungen als andere.

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Schreib doch eine E-Mail, oder leg deinen Einspruch ggfs. Über das Elster Portal ein.

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Du bist sehr wohl verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

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In begründeten Fällen können die Finanzämter abfragen, welche Konten eine Person hat. Sie können aber keine Kontostände, Transaktion o.ä. einsehen.

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Die Finanzämter in Niedersachsen sind nur für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Beamten und Angestellten arbeiten aber weiterhin.

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Die Ämter sind bisher nur für den Publikumsverkehr geschlossen - die Beamten arbeiten ganz normal weiter.

Ob es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann (z.b. aufgrund Personalmangel durch Erkrankungen oder Eltern die wegen Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen) kann man pauschal nicht beantworten.

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Ich habe für 3 1/2 Wochen auf 4 verschiedenen Inseln bei einer Reise zu Zweit ca. 4.500€ ausgegeben.

kommt natürlich auch darauf an, wie man Wohnen und was man essen will. Geht sicher auch günstiger aber man kann auch deutlich mehr ausgeben.

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Ich finde es lohnt sich, du solltest aber mehrere Inseln besuchen. Ich war damals auf Oahu, Maui, Big Island und Kauai. Am schönsten war für mich Kauai :)

Auf jeden Fall bisher mein bester Urlaub :D

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Zum Teil werden Erklärungen maschinell verarbeitet. Die bekommt im Finanzamt keiner mehr zu sehen. Dann braucht es auch nur 2 Wochen, bis der Bescheid da ist.

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Nein, das Finanzamt erstattet nur zu viel gezahlte Steuern.

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