MPU wegen Alkohol oder BTM oder Straftaten

Hallo, Leute,

bräuchte mal echt Wissen und Rat. Ich habe meinen Führerschein vor 8 Monaten wegen 1,45 promille Alkohol abgeben müssen.(Zurecht) Meine Sperrfrist ist in knapp 2 Monaten abgelaufen. Ich habe meinen Führerschein neu beantragt und die zu entscheidende Sachbearbeiterin in der Führerscheinstelle sagte mir vorraussichtlich MPU wegen Straftaten die ausserhalb des Strassenverkehrs waren.Ich habe 4 Eintragungen im Bundeszentralregister 3x Körperverletzungen und 1xLadendiebstahl. Ausserdem habe ich 3 Jahre vor Erteilung meiner Fahrerlaubnis keine Drogen mehr konsumiert.Also Ende 2008 war der letzte Konsum.Alkohol,Haschisch,Kokain. Es steht auch so in meinen Urteilen drinne.ich hatte einen Gutachter vor Gericht der sagte bei mir besteht keine Abhängigkeit bezüglich Substanzen/Drogen. Ich war von 2011 -2014 in haft habe Anti Aggrresionstraining(3 Monate mit Nachweis) und psychologische Einzelgespräche gemacht (1 Jahr lang ). Ausserdem Therapien zur Suchtkontrolle mit schädlichen Stoffen (3 Monate mit Nachweis). Wurde von 2 Gutachtern begutachtet(positiv).

Was kann auf mich zu kommen? Mpu wegen Straftaten? Mpu wegen BTM? Mpu wegen Alkohol? Mpu wegen allem?

Kennt jemand ähnliche Fälle.

Was würde die MPU kosten? Zählen meine Therapie als Vorteil? Wie lange dauert die Therape?

Bitte Leute,ich bereue es und bin geläutert.Ich hoffe Ihr könnt mir Ratschläge und Wissen weitergeben ,wie es in Sachen MPU es so abläuft.

Vielen Dank im Voraus

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Hallo,

ich wollte wissen ob es der Führerscheinstelle denn überhaupt erlaubt ist bei den Gerichten meine Akte anzufordern. Denn es besteht Datenrechtliche Gründe.Ich habe mich informiert und die zuständigen Gerichte meinen die Führerscheinstelle kriegt das Aktenzeichen die Art der Strafe und die Höhe der Strafe.Also ganz genau was da passiert ist in den Fällen ist aus Datenschutz nicht erlaubt.

Habt ihr erfahrungen mit dem verwaltungsakt?

Reich der Führerscheinstelle nicht eine Auskunft aus Flensburg ?

Und was passiert wenn die Gerichte nicht ausführlich mein Urteil weitergeben und nur das was auch im Führungszeugnis steht?

Ausserdem stehen in den Urteilen ja auch persönliche Dinge familie usw.

Ich meine dass muss die Führerscheinstelle nicht unbeding wissen oder ??

Kann mir da jemand Informationen geben wäre echt sehr nett weil 4 von 5 Anwälten(auch Verkehrspsychologen)meinten diese Informationen bekommen die Führerscheinstellen überhaupt nicht.

Vielen Dank im Voraus

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