Wiederholte Nötigung durch Polizei, macht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Sinn, oder führt das eher zu noch mehr Ärger?

So langsam habe ich das Gefühl, die haben mich "auf dem Kiecker", da ich dieses Jahr schon dreimal von denen kontrolliert wurde, zweimal im Auto, einmal als ich zu Fuß unterwegs war. Soweit, so gut, aber die Art und Weise geht mir langsam gehörig gegen den Strich, weil die Beamten jedes Mal übergriffiger werden.

Dazu kurz das Beispiel der letzten Situation an diesem Wochenende, Sonntag morgens um ca. sechs Uhr. Ich fuhr durch die Stadt nach Hause (kam aus dem Krankenhaus, nicht von einer Sauftour) und plötzlich fuhr ein weißes Zivilfahrzeug hinter mir, dass ich gar nicht als Polizeiwagen erkennen konnte. Die fuhren dann erstmal ruckartig so dicht auf, dass ich aus Reflex auf's Gas gedrückt habe, habe mein Tempo dann aber sofort wieder reguliert. Das wiederholten die dreimal, dann fingen sie an, Lichthupe zu machen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich immer noch keine Ahnung, wer da hinter mir fährt, ich bekam eher Angst, dass es sich um einen Verrückten handelt, der es auf mich abgesehen hat.

Nach ca einem Kilometer wiederholtem Auffahren und Lichthupe schlug meine Angst in Wut um und ich fuhr rechts ran und stieg aus, die Polizisten ebenfalls und erst dann erkannte ich, dass es sich um die Polizei handelt. Die wollten dann auch noch eine Alkoholkontrolle von mir, der ich zustimmte, einfach weil ich nur nach Hause wollte, so schnell wie möglich und ich ja nichts getrunken hatte. Ich fand die Art und Weise einfach nur übergriffig und meinte Schwester bestätigte heute, dass die Polizei sich so nicht verhalten darf und dass das Nötigung ist, die ich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen kann.

Es juckt mir in den Fingern weil unsere Polizei (Kleinstadt) sich meiner Meinung nach viel zu viel rausnimmt, habe aber auch ein bisschen Angst, das Feuer damit nur zu schüren und in Zukunft noch öfter von denen schikaniert zu werden. Hat jemand schonmal so eine Anzeige gestellt? Wie ging es dann weiter und ist meine Befürchtung berechtigt?

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Also mich würde zuallererst mal interessieren, was an "der Art und Weise" der Polizisten "übergriffig" war.

Das wäre nämlich auch das erste, was Dich der Staatsanwalt fragen würde.

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Hallo!

Die Rechtsgrundlage bildet hier § 130 StGB - "Volksverhetzung"

Dieser verbietet, natürlich aus dem juristenchinesisch heruntergebrochen, dass jemand "gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung" hetzt, also einfach gesagt wenn er öffentlich herumschreit: "Alle Juden sind Schweine und keine Menschen, sind nichts wert und man sollte sie vergasen" das ist dann nach diesem Paragraph strafbar.

Den von dir beschriebenen "like" kann man jedoch nicht als solche "Meinungs-"Äußerung beschreiben, er drückt lediglich Zustimmung aus. Stell dir vor, jemand steht in der Fußgängerzone und schreit das oben genannte, jemand steht in der Nähe, fühlt sich bestätigt und nickt. Dies ist nach diesem Paragraphen nicht strafbar. Das Gesetz sieht vor, dass man solche Aussagen selbst kund tut, also im Prinzip ausspricht, oder hier, postet.

Anders sähe es aus, wenn der Beitrag durch denjenigen geteilt oder "geshared" werden würde. Hierbei könnte man eine Äußerung die eine bestimmte Personengruppe rassistisch denunziert bejahen, zumindest könnte man aus meiner Sicht eine Beihilfe zur Volksverhetzung bejahen. Dort hört jedoch dann auch mein Latein aufgrund meiner nicht dermaßen in die Tiefe gehende juristischen Ausbildung auf. Ich hoffe, ich hab hier jetzt auch keinen Mist erzählt. 

Ich hoffe trotzdem, dass ich helfen konnte!

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Hi, bin selbst Student an der Hochschule Pol in RLP

Alle Angaben ohne Gewähr, da die Schulleitung immer wieder umstellt, trotzdem dürfte es aber für die nächsten Studiengänge genauso laufen wie bei mir:

Das erste halbe Jahr hast du Theorievorlesungen auf dem Hahn, da musst du dich einfach durchbeißen.

Darauf folgt ein halbes Jahr in den Außenstandorten Enkenbach-Alsenborn oder Wittlich-Wengerohr. Hier steht ebenfalls theoretischer Unterricht auf dem Plan. Zusätzlich kommt jedoch eine gewisse Grundausbildung auf dich zu. Im Polizei-Jargon "Schießen, Reiten, Lassowerfen", also Schießen, Selbstverteidigung, die ersten Praxistrainings und vor allem Sport, Sport, Sport.

Danach bist du grundsätzlich bis zum Ende des Studiums wieder auf dem Hahn. Dies wird immer wieder unterbrochen durch Praktika (zum Beispiel bei der Schutzpolizei, danach bei der Kriminalpolizei und auch am Ende bei der Bereitschaftspolizei), durch wiederkehrende Trainings in den Außenstandorten und durch die Zeit, in der du deine Bachelor-Arbeit, also deine Thesis schreibst. 

Das dürfte es größtenteils sein. Informiere dich doch aber auf jeden Fall nochmal im Internet oder kontaktiere mal die Einstellungsberatung. Die helfen dir gerne weiter!

Ich hoffe ich konnte helfen!

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Nimm dir bitte einfach einen Anwalt. Der kostet dich zwar ein bisschen, aber der wird dir besser helfen können, als wir alle hier zusammen und wenn du es nicht willst, erzählt er auch nichts weiter, weil er das nicht darf. google einfach nach Rechtsanwalt und dein Wohnort und suche dir einen aus.

Vor allem auch wegen der Sache, dass dich dein Chef bedrängt, nichts zu sagen.

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Zunächst Mal: Cool dass ihr sowas im Sportunterricht behandelt! Mal etwas anspruchvolleres als immer nur die Kickerei (liebe Fußballer, nicht falsch verstehen)

Also ich fand es immer super wenn das Aufwärmtraining in seiner Intensität gesteigert wurde, also wenn es von Übung zu Übung anstrengender wurde. Also könnte man am Anfang mit einfacher 'Fallschule' oder stupidem Einlaufen beginnen. Weitergehen könnte es mit Kraft- und Beweglichkeitsübungen (immer beliebt: die Panzerrolle, siehe Google; etc.) oder auch mal stretchen (wobei sich hier ja auch die Geister scheiden), über lockeres "Einrollen" am Boden bis hin zu Wurfserien gepaart mit Schnellkraft-Übungen, wobei das in eurem Stadium wahrscheinlich nicht empfehlenswert ist und eh nur vollständigkeitshalber aufgeführt wurde. Mir persönlich hat es jedenfalls immer gefallen, wenn ich nach dem Aufwärmen erstmal durchschauen musste, um dann richtig loslegen zu können. hier muss man aber natürlich Leistungs- Breiten- und Schulsport unterscheiden.

Viel Spaß!

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